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   BGH, 14.01.2010 - 3 StR 403/09   

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https://dejure.org/2010,3757
BGH, 14.01.2010 - 3 StR 403/09 (https://dejure.org/2010,3757)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - 3 StR 403/09 (https://dejure.org/2010,3757)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 3 StR 403/09 (https://dejure.org/2010,3757)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 231b Abs. 2 StPO; § 231a Abs. 2 StPO; § 337 StPO
    Unterrichtung des Angeklagten vom wesentlichen Inhalt dessen, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden ist; Beruhen; Bedeutung einer Nachvernehmung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231a Abs 2 StPO, § 231b Abs 2 StPO, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beruhen des Urteils auf der unterbliebenen Unterrichtung des von der Verhandlung ausgeschlossenen Angeklagten über die ergänzende Vernehmung der einzigen Belastungszeugin

  • Wolters Kluwer

    Revision bei Unterlassen der Unterrichtung des Angeklagten durch das Gericht bezüglich des Inhalts der Verhandlung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beruhen des Urteils auf der unterbliebenen Unterrichtung des von der Verhandlung ausgeschlossenen Angeklagten über die ergänzende Vernehmung der einzigen Belastungszeugin

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beruhen des Urteils auf der unterbliebenen Unterrichtung des von der Verhandlung ausgeschlossenen Angeklagten über die ergänzende Vernehmung der einzigen Belastungszeugin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231a Abs. 2; StPO § 231b Abs. 2; GVG § 177
    Revision bei Unterlassen der Unterrichtung des Angeklagten durch das Gericht bezüglich des Inhalts der Verhandlung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 283
  • StV 2011, 202
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.05.2021 - 4 StR 550/20

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der

    Der Senat vermag auch nicht auszuschließen, dass der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, bei gehöriger Unterrichtung eine andere und im Ergebnis erfolgreiche Verteidigungsstrategie gewählt hätte, sodass seine insoweit erfolgte Verurteilung auch auf dem Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO beruht (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 20/19 Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2010 ? 3 StR 403/09 Rn. 6; Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10 mwN).
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