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   BGH, 14.01.2010 - IX ZB 76/09   

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https://dejure.org/2010,4398
BGH, 14.01.2010 - IX ZB 76/09 (https://dejure.org/2010,4398)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZB 76/09 (https://dejure.org/2010,4398)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IX ZB 76/09 (https://dejure.org/2010,4398)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 InsO, § 13 ZPO, § 16 ZPO, § 3 EGV 1346/2000
    Nachlassinsolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; grenzüberschreitende Insolvenz; wohnsitzlose Person als Erblasser

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationale und örtliche Zuständigkeit für die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens; Kriterien für die Begründung eines Wohnsitzes gem. § 7 Abs. 1 BGB

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • rewis.io

    Nachlassinsolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; grenzüberschreitende Insolvenz; wohnsitzlose Person als Erblasser

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachlassinsolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; grenzüberschreitende Insolvenz; wohnsitzlose Person als Erblasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 7 Abs. 1; EuInsVO § 3; ZPO § 13; ZPO § 16
    Internationale und örtliche Zuständigkeit für die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens; Kriterien für die Begründung eines Wohnsitzes gem. § 7 Abs. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 45
  • NZI 2010, 68
  • FamRZ 2010, 553
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09

    Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf

    Habe die Person einen Wohnsitz im Ausland, sei dagegen § 16 ZPO nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 - IX ZB 76/09, ZInsO 2010, 348 Rn. 3).

    Mithin konnte zur Bestimmung der Zuständigkeit § 16 ZPO herangezogen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 aaO S. 348 f Rn. 4).

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

    Zwar ist § 16 ZPO nicht anwendbar, wenn die Person einen Wohnsitz im Ausland hat (vgl. BGH, Beschl. vom 22. April 2010, IX ZB 217/09, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. Januar 2010, IX ZB 76/09, juris Rn. 3).
  • KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und

    Zwar setzt § 16 ZPO grundsätzlich die vollständige Wohnsitzlosigkeit einer Person voraus (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 76/09, FamRZ 2010, 553; Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 16 Rn. 4 f.).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 152/19

    Voraussetzungen der Verweisung wegen der örtlichen Unzuständigkeit

    Hat die beklagte Person einen Wohnsitz im Ausland, ist § 16 ZPO dagegen nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, IX ZB 76/09, juris Rn. 3).
  • AG Köln, 12.11.2010 - 71 IN 343/10

    Amtsgericht ist für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden

    Art. 3 EuInsVO findet auch auf Nachlassinsolvenzverfahren Anwendung (vgl. HK/ Marotzke, 5. Aufl., § 315 Rdn. 8 mw.N.; offengelassen von BGH ZInsO 2010, 348).
  • AG Düsseldorf, 19.06.2012 - 503 IN 6/12

    Anwendbarkeit des Art. 3 EuInsVO auf das Nachlassinsolvenzverfahren beim Wohnsitz

    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 14.01.2010 (IX ZB 76/09, Rdnr. 2) die Frage, ob Art. 3 EuInsVO für das Nachlassinsolvenzverfahren anwendbar ist, ausdrücklich offen gelassen.
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