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   BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08   

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https://dejure.org/2010,1181
BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08 (https://dejure.org/2010,1181)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - VII ZR 106/08 (https://dejure.org/2010,1181)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - VII ZR 106/08 (https://dejure.org/2010,1181)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 BGB, § 326 Abs 1 S 1 BGB, § 441 Abs 3 BGB, § 631 Abs 1 BGB
    Werkvertrag: Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei Erbringung von Teilen seiner diesem geschuldeten Leistung direkt an dessen Auftraggeber

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 275, 326, 441 Abs. 3, 631
    Berechnung der Vergütung des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei eigenständiger Leistungserbringung an dessen Auftraggeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit einer Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer bei Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer direkt an den Auftraggeber; Minderung des Vergütungsanspruches eines Nachunternehmers für noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch des Nachunternehmers für ausstehende Teilleistungen, die er direkt dem Auftraggeber erbringt; Vergütung aus gekündigtem Werkvertrag; Unmöglichkeit der Leistung

  • rewis.io

    Werkvertrag: Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei Erbringung von Teilen seiner diesem geschuldeten Leistung direkt an dessen Auftraggeber

  • rewis.io

    Werkvertrag: Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei Erbringung von Teilen seiner diesem geschuldeten Leistung direkt an dessen Auftraggeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllung des Nachunternehmers durch Leistung an Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Nachunternehmer für den Auftraggeber arbeitet

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbringt der Nachunternehmer die Leistung direkt für den Auftraggeber, wird die Leistung an den Hauptunternehmer unmöglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmervertrag: Erfüllung durch Leistung an Bauherrn? (IBR 2010, 203)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1282
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 437
  • NZBau 2010, 307
  • BauR 2010, 629
  • ZfBR 2010, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 31/06

    Rechte des Hauptunternehmers bei unmittelbarer Erbringung von Leistungen des

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08
    Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Juli 2007, X ZR 31/06, BauR 2007, 2061 = NZBau 2007, 703 = ZfBR 2008, 35).

    Auf ihre Revision wurde das Berufungsurteil vor Erlass des Berufungsurteils im vorliegenden Verfahren durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2007 (X ZR 31/06, BauR 2007, 2061 = NZBau 2007, 703 = ZfBR 2008, 35) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Juli 2007 - X ZR 31/06, BauR 2007, 2061, 2064 = NZBau 2007, 703, 705 = ZfBR 2008, 35, 37) an, dass die Klägerin als Nachunternehmerin mit den von der H. GmbH beauftragten und für diese erbrachten Leistungen nicht zugleich die Erfüllung des mit der Beklagten geschlossenen Vertrages bewirkt hat.

    Auch der X. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2007 - X ZR 31/06, aaO, Tz. 24, maßgeblich darauf abgestellt, welche Teile der Leistung die Klägerin für die Beklagte und welchen sie für die H. GmbH erbracht hat.

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 342/98

    Ermittlung der Herstellungskosten als ersparte Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08
    Sie führen zu angemessenen Ergebnissen, weil sie der Forderung Rechnung tragen, dass keine Partei einen ungerechtfertigten Vorteil oder Nachteil durch die Kündigung haben soll (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 91/98, BauR 1999, 631 = ZfBR 1999, 194; Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 342/98, BauR 1999, 1292, 1293 = ZfBR 1999, 339).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08
    Sie führen zu angemessenen Ergebnissen, weil sie der Forderung Rechnung tragen, dass keine Partei einen ungerechtfertigten Vorteil oder Nachteil durch die Kündigung haben soll (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 91/98, BauR 1999, 631 = ZfBR 1999, 194; Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 342/98, BauR 1999, 1292, 1293 = ZfBR 1999, 339).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 177/70

    Ermittlung des Minderwerts eines Bauwerkes

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08
    Ausgehend davon, dass der Wert der vereinbarten Leistung dem wirklichen Wert entspricht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Februar 1972 - VII ZR 177/70, BGHZ 58, 181, 183), bestimmt sich die Minderung nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 19/98

    Stillschweigende Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts in einem

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08
    Sie führen zu angemessenen Ergebnissen, weil sie der Forderung Rechnung tragen, dass keine Partei einen ungerechtfertigten Vorteil oder Nachteil durch die Kündigung haben soll (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 91/98, BauR 1999, 631 = ZfBR 1999, 194; Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 342/98, BauR 1999, 1292, 1293 = ZfBR 1999, 339).
  • BGH, 06.06.2013 - VII ZR 355/12

    "Winterdienstvertrag"

    Im vorliegenden Fall bietet es sich an, nicht erbrachte Teilleistungen im Ausgangspunkt nach Maßgabe des offen gelegten Preisgefüges des Vertrages zu bewerten (siehe BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 106/08, BauR 2010, 629 = NZBau 2010, 307 Rn. 14, 17).
  • OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14

    Verwirkung und Verjährung des Anspruchs auf Ingenieurhonorar

    Denn der Kläger würde den Anspruch auf die Gegenleistung behalten und sich lediglich die Ersparnis und den anderweitigen Erwerb anrechnen lassen müssen (§§ 275 Abs. 1, 324 Abs. 1 BGB a. F.; vgl. ganz ähnlich zum neuen Schuldrecht BGH NJW 2010, 1282).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18

    Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die

    Soweit die Klägerin ihren Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz in der Form der vertraglich vorgesehenen Schadensersatzpauschale für jeden Fall der Nichterfüllung einer Teilleistungspflicht geltend macht, ist daneben die automatische Minderung der Gegenleistung, die sich nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils bestimmt (vgl. BGH NZM 2005, 755, BauR 2010, 629, MMR 2013, 783) nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Minderwert durch die Pauschale nicht vollständig ausgeglichen und der Klägerin ein überschießender Schaden entstanden ist - dies kann dahingestellt bleiben, da zur Minderung bisher nichts vorgetragen ist.
  • LG Berlin, 15.02.2016 - 84 S 54/15

    Wie berechnet sich die Höhe der Minderung?

    Im vorliegenden Fall bietet es sich an, nicht erbrachte Teilleistungen im Ausgangspunkt nach Maßgabe des offen gelegten Preisgefüges des Vertrages zu bewerten (siehe BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 106/08, BauR 2010, 629 = NZBau 2010, 307 Rn. 14, 17).".
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