Rechtsprechung
BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO; § 248 StPO
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten zur Vernehmung eines Zeugen (Begriff der Vernehmung: Erhebung weiterer Sachbeweise während der Vernehmung, Wahllichtbildvorlage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 247 S 1 StPO, § 338 Nr 5 StPO
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ausschließung des Angeklagten während der Erhebung eines Sachbeweises - Wolters Kluwer
Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten
- rewis.io
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ausschließung des Angeklagten während der Erhebung eines Sachbeweises
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247; StPO § 338 Nr. 5
Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Schon wieder Augenscheinseinnahme ohne den Angeklagten - mit Textbaustein?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschließung des Angeklagten von Inaugenscheinnahme kann verfahrensfehlerhaft sein
- kuczyfu.de
(Auszüge)
StPO §§ 247, 338 Nr. 5
Erhebung eines Sachbeweises
Besprechungen u.ä.
- kuczyfu.de
(Entscheidungsbesprechung)
StPO §§ 247, 338 Nr. 5
Inaugenscheinnahme, Abwesenheit Angeklagter
Verfahrensgang
- LG Halle, 08.07.2013 - 5 KLs 6/13
- BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 223
- StV 2015, 86
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung …
Die Verwendung von Augenscheinsobjekten als Vernehmungsbehelfe im Verlaufe einer Zeugenvernehmung hätte keiner Aufnahme in die Sitzungsniederschrift bedurft (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 529/13 mwN).Es liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt wurde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 529/13), ohne dass dies durch den Entfernungsbeschluss gedeckt war; denn die Augenscheinnahme gehörte nicht zur Vernehmung (…vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt 57. Aufl. Rn. 7 und 20 ff. zu § 247 StPO).
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (enge …
Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 324/20
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (einer …
Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).