Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4321
BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12 (https://dejure.org/2014,4321)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2014 - X ZR 148/12 (https://dejure.org/2014,4321)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - X ZR 148/12 (https://dejure.org/2014,4321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit einer Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 52 Abs. 1
    Patentfähigkeit einer Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • eisenfuhr.com PDF, S. 39 (Entscheidungsbesprechung)

    Positionsdefiniertes Aufspannen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
    Dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale, die für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, dann hat es der Patentinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Hand, sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale zu beschränken (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
    Denn ein solches Ausführungsbeispiel, mit dem der Anmelder der Anforderung genügt, die Erfindung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann, nötigt nicht dazu, den Gegenstand des Patentanspruchs hierauf zu beschränken (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
    Soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, ist es ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 - Carvedilol II).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
    Die Kombination muss lediglich in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2014 - 2 U 29/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Einrichtung zum

    Auf die Berufung der Beklagten zu 1. hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.01.2014 (X ZR 148/12; Anlage K 30) das Klagepatent - entsprechend einer weiteren Selbstbeschränkung der Klägerin - mit folgendem Patentanspruch 1 aufrechterhalten (Änderungen gegenüber dem vom BPatG aufrechterhaltenen Anspruch 1 hervorgehoben):.

    Dies ist von Bedeutung, wenn Werkstücke zur sukzessiven Bearbeitung auf verschiedenen Bearbeitungsmaschinen oder auf Mess- und Prüfstationen eingespannt werden müssen (Klagepatentschrift, Anlage K 10, Abs. [0002]; BGH, Urteil vom 14.01.2014 - X ZR 148/12, Anlage K 30 [nachfolgend: NU], Rdnr. 6).

    Zur Lösung dieses Problems schlägt Patentanspruch 1 des Klagepatents in der Fassung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2014 (X ZR 148/12; Anlage K 30) eine Vorrichtung mit folgenden Merkmalen vor:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht