Rechtsprechung
BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit einer Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ Art. 52 Abs. 1
Patentfähigkeit einer Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- eisenfuhr.com , S. 39 (Entscheidungsbesprechung)
Positionsdefiniertes Aufspannen
Verfahrensgang
- BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
- BPatG, 08.11.2012 - 4 Ni 43/10
- BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
- BGH, 29.07.2014 - X ZR 148/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …
Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
Dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale, die für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, dann hat es der Patentinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Hand, sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale zu beschränken (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer). - BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02
Sammelhefter II
Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
Denn ein solches Ausführungsbeispiel, mit dem der Anmelder der Anforderung genügt, die Erfindung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann, nötigt nicht dazu, den Gegenstand des Patentanspruchs hierauf zu beschränken (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II). - BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol II
Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
Soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, ist es ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 - Carvedilol II). - BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00
Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination …
Auszug aus BGH, 14.01.2014 - X ZR 148/12
Die Kombination muss lediglich in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
- OLG Düsseldorf, 21.08.2014 - 2 U 29/13
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Einrichtung zum …
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.01.2014 (X ZR 148/12; Anlage K 30) das Klagepatent - entsprechend einer weiteren Selbstbeschränkung der Klägerin - mit folgendem Patentanspruch 1 aufrechterhalten (Änderungen gegenüber dem vom BPatG aufrechterhaltenen Anspruch 1 hervorgehoben):.Dies ist von Bedeutung, wenn Werkstücke zur sukzessiven Bearbeitung auf verschiedenen Bearbeitungsmaschinen oder auf Mess- und Prüfstationen eingespannt werden müssen (Klagepatentschrift, Anlage K 10, Abs. [0002]; BGH, Urteil vom 14.01.2014 - X ZR 148/12, Anlage K 30 [nachfolgend: NU], Rdnr. 6).
Zur Lösung dieses Problems schlägt Patentanspruch 1 des Klagepatents in der Fassung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2014 (X ZR 148/12; Anlage K 30) eine Vorrichtung mit folgenden Merkmalen vor:.