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   BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14   

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https://dejure.org/2015,1240
BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14 (https://dejure.org/2015,1240)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 ARs 21/14 (https://dejure.org/2015,1240)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14 (https://dejure.org/2015,1240)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 52 StPO
    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO

  • IWW

    § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 252 StPO, § 136a StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 52 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 52 StPO, §§ 252, 52 StPO, § 255a Abs. 1 StPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 52, 252 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer qualifizierten Belehrung für die Verwertbarkeit einer früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen bzgl. Gebrauchmachens seines Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung einer qualifizierten Belehrung für die Verwertbarkeit einer früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen bzgl. Gebrauchmachens seines Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Jetzt wird es eng für den "Rebellensenat”, oder: Wer A sagt muss auch B sagen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die frühere richterliche Vernehmung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine qualifizierte Belehrung vor richterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen - Update

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Das Argument, dem Zeugen stehe wegen der für ihn erkennbaren und regelmäßig von ihm empfundenen erhöhten Bedeutung der richterlichen Vernehmung für das Strafverfahren nach der Belehrung durch den Richter deutlicher als bei einer polizeilichen Vernehmung vor Augen, dass er sich zwar aus dem ihn treffenden Interessenwiderstreit durch Verweigerung des Zeugnisses befreien, aber im Falle der Aussage seine Angaben nicht ohne weiteres wieder beseitigen könne (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 77; Anfragebeschluss, Rn. 5), bedürfte noch einer empirischen Grundlage.

    Die Regelung des § 255a Abs. 1 StPO fügt sich, soweit sie für die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer Zeugenvernehmung auch § 252 StPO für anwendbar erklärt, in Fällen, die die Aufzeichnung einer richterlichen Vernehmung betreffen, nicht stimmig in die bestehende Rechtslage ein (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76).

    Der darin liegende Wertungswiderspruch verstärkt sich, wenn zur Unterstützung des Gedächtnisses des Richters als Vorhalt nicht nur die Vernehmungsniederschrift verlesen, sondern auch eine Bild-Ton-Aufzeichnung der früheren Vernehmung vorgespielt werden dürfte (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 78).

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es auch keiner Belehrung des Zeugen darüber bedarf, dass seine Aussage später ohne Rücksicht auf eine etwaige Zeugnisverweigerung verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Umso weniger ist es deshalb geboten, ihn schon vorsorglich für den Fall, dass er in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigern sollte, über die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit seiner Aussage hinzuweisen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 32).

  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Richters -

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es auch keiner Belehrung des Zeugen darüber bedarf, dass seine Aussage später ohne Rücksicht auf eine etwaige Zeugnisverweigerung verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Für die Annahme einer solchen Belehrungs- oder Hinweispflicht fehlt es an einem gesetzlichen Gebot (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Der Bundesgerichtshof hat für verbotene Vernehmungsmethoden nach § 136a StPO bislang offen gelassen, ob dem Beschuldigten vor einer weiteren Vernehmung eine qualifizierte Belehrung zu erteilen ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 544/08, BGHSt 53, 112, 115 f.; vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 136a Rn. 30 mN; Rogall SK-StPO, 4. Aufl., § 136a Rn. 104 mwN).

    Eine Pflicht zur qualifizierten Belehrung hat der Bundesgerichtshof dagegen gefordert bei Beschuldigtenvernehmungen, die unter Verletzung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO erfolgten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 544/08, BGHSt 53, 112, 115; Rogall, aaO, § 136 Rn. 60 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 136 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 28.04.2009 - 4 StR 544/08

    Hinweispflicht zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Der Bundesgerichtshof hat für verbotene Vernehmungsmethoden nach § 136a StPO bislang offen gelassen, ob dem Beschuldigten vor einer weiteren Vernehmung eine qualifizierte Belehrung zu erteilen ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 544/08, BGHSt 53, 112, 115 f.; vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 136a Rn. 30 mN; Rogall SK-StPO, 4. Aufl., § 136a Rn. 104 mwN).

    Eine Pflicht zur qualifizierten Belehrung hat der Bundesgerichtshof dagegen gefordert bei Beschuldigtenvernehmungen, die unter Verletzung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO erfolgten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 544/08, BGHSt 53, 112, 115; Rogall, aaO, § 136 Rn. 60 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 136 Rn. 9 mwN).

  • BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1337/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz vor der Belastung naher Angehöriger;

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Allein die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung gemäß § 52 StPO würde die Zwangslage nicht beseitigen, wenn bereits eine zuvor getätigte Aussage vorliege, weil diese frühere Aussage ohne die Regelung des § 252 StPO über die Vernehmung der Verhörsperson eingeführt werden könnte (vgl. insoweit BVerfG, NStZ-RR 2004, 18, 19 zur Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage durch Vernehmung der Verhörspersonen).
  • BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82

    Einbringen der Ergebnisse einer richterlichen Vernehmung eines in der

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Dem Erfordernis einer qualifizierten Belehrung ist der Senat bisher nicht nähergetreten, er hat einen derartigen Hinweis vielmehr für nicht geboten erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82).
  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 229/84

    Widerrufbarkeit eines wirksam erklärten Verzichts auf sein

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es auch keiner Belehrung des Zeugen darüber bedarf, dass seine Aussage später ohne Rücksicht auf eine etwaige Zeugnisverweigerung verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).
  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Auch die Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines solchen Zeugen ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1996 - 3 StR 157/96, NStZ 1997, 95 f.).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
    Nach der Rechtsprechung des 1. Strafsenats können Angaben eines Zeugen vor dem Ermittlungsrichter durch Vernehmung dieses Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft und ihn der Ermittlungsrichter ordnungsgemäß über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt hatte (Urteil vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521 ff.).
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Hierauf hatten der 1., 4. und 5. Strafsenat mitgeteilt, sie hielten an ihrer der neuen Auffassung des 2. Senats widerstreitenden Rechtsprechung fest (Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14, juris; vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48; vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14, NStZ-RR 2015, 118).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Nachdem die anderen Strafsenate der Auffassung des Senats entgegen getreten waren (Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14), hatte der Senat die Sache mit Beschluss vom 18. März 2015 dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Die anderen Strafsenate sind der Auffassung des Senats entgegen getreten (Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15

    Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im

    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
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