Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,813
BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14 (https://dejure.org/2015,813)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - XII ZB 470/14 (https://dejure.org/2015,813)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 (https://dejure.org/2015,813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 2 FamFG
    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • IWW

    § 62 FamFG, § 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 323 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 312 S. 1 Nr. 1; FamFG § 323 Abs. 2
    Anforderungen an die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Zwangsmaßnahmen - formale Anforderungen an ihre Anordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienrecht im Februar 2015

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Formale Anforderungen an die Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Beschlussformel bei Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Beschlussformel bei Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beschlussformel bei Genehmigung oder Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.02.2015)

    Zwangsbehandlung: Maßgebliche Rolle des Arztes unterstrichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine psychiatrische Zwangsbehandlung ohne Arzt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1019
  • MDR 2015, 608
  • FGPrax 2015, 79
  • FamRZ 2015, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
    Enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung die Beschlussformel keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, FamRZ 2014, 1358).

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7).

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur ärztlichen Zwangsmaßnahme haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 5 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen ist.

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 22; vgl. auch Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 323 Rn. 8).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7).

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur ärztlichen Zwangsmaßnahme haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 5 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen ist.

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
    Gemäß § 323 Abs. 2 FamFG muss die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung Angaben darüber enthalten, dass die Zwangsmaßnahme unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren ist (BT-Drucks. 17/11513 S. 8; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366 Rn. 40).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Dies ergibt eine Auslegung der Tenorierung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den vergleichbaren Tenorierungsanforderungen gemäß § 323 Abs. 2 FamFG bei der Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 14.1.2015, XII ZB 470/14, NJW 2015, 1019, juris Rn. 7).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Zu den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015, XII ZB 470/14, FamRZ 2015, 573; vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694 und vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).

  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20

    Angaben zur Durchführung und Dokumentation einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der

    Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 mwN).

  • LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15

    Zwangsmedikation im Heim

    Die konkrete ärztliche Überwachung und Dokumentation ist unerlässlicher Bestandteil der zwangsweisen Medikamentengabe (vgl. BGH XII ZB 470/14).
  • LG Berlin, 11.02.2022 - 17 O 420/21

    Passivlegitimation bei nicht gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer

    Dieser Vertrag ist ohne weiteres als zivilrechtlich zu qualifizieren, wie auch der Bundesgerichtshof wiederholt festgestellt hat (BGH XII ZB 470/14, Beschluss vom 14. Januar 2015, zitiert nach juris, dort Rn. 7 m. w. N.; BGH XII ZB 57/20, Beschluss vom 30. September 2020, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht