Rechtsprechung
BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,2511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 44, 45 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GKG, § 244 Abs. 2 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 2
Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Anbringung der im Schriftsatz erhobenen Verfahrensrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Begründung der Aufklärungsrüge
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.12.2018 - 12 Js 106/16
- BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges …
Das Absehen von der Erhebung von Kosten für die Wiedereinsetzung beruht auf § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 265/19).