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   BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20   

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BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20 (https://dejure.org/2021,9272)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - 1 StR 467/20 (https://dejure.org/2021,9272)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 1 StR 467/20 (https://dejure.org/2021,9272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Enscheidung des LG Heidelberg wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub; Unzureichende Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite der Beihilfe des Angeklagten; Bloße Anwesenheit am Tatort nicht ausreichend für eine Annahme des subjektiven ...

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  • rechtsportal.de

    Revision gegen die Enscheidung des LG Heidelberg wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub; Unzureichende Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite der Beihilfe des Angeklagten; Bloße Anwesenheit am Tatort nicht ausreichend für eine Annahme des subjektiven ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft eines Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 13).

    Bei der Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist es in der Regel erforderlich, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Anknüpfungsergebnisse der Würdigung so mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung möglich ist; den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen nicht auf Vermutungen oder bloße Möglichkeiten gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06 Rn. 5 und vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 68/13

    Keine vollendete Anstiftung bei Kenntnis des Teilnehmers von der Untauglichkeit

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Insbesondere muss der Gehilfe auch die Tatvollendung der Haupttat wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 68/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 11).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Ein sachlichrechtlicher Fehler kann dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 278/14 Rn. 5; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 Rn. 8 und vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 Rn. 6).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Der Gehilfenvorsatz setzt voraus, dass der Gehilfe in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1995 - 3 StR 30/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9 und vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2; RG, Urteil vom 30. November 1937 - 1 D 322/37, RGSt 72, 20, 24; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 60).
  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 392/06

    "Unechtes Unternehmensdelikt" (Vorverlagerung der Vollendung; Erfolgsvorsatz des

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Maßgeblich bleibt, dass der Angeklagte weit jedenfalls bedingtem Vorsatz den Eintritt des materiellen Vollendungs-Erfolgs erstrebt haben muss (Fischer, StGB, 68. Aufl., § 27 Rn. 27; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 392/06 Rn. 12).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Aus den Urteilsgründen muss sich zudem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02 Rn. 6).
  • BGH, 31.10.2006 - 2 StR 417/06

    Indizienbeweis (Beweiswürdigung; Darlegung; Urteilsgründe); Schätzung (Grundlage;

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Bei der Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist es in der Regel erforderlich, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Anknüpfungsergebnisse der Würdigung so mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung möglich ist; den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen nicht auf Vermutungen oder bloße Möglichkeiten gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06 Rn. 5 und vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Zwar ist ein Beihilfevorsatz auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Gehilfe den Erfolg der Haupttat nicht gewünscht hat und ihn lieber vermieden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 10. September 1986 - 3 StR 292/86, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1 und vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 148/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 5 mwN).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Der Gehilfenvorsatz setzt voraus, dass der Gehilfe in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1995 - 3 StR 30/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9 und vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2; RG, Urteil vom 30. November 1937 - 1 D 322/37, RGSt 72, 20, 24; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 60).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
    Zwar ist ein Beihilfevorsatz auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Gehilfe den Erfolg der Haupttat nicht gewünscht hat und ihn lieber vermieden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 10. September 1986 - 3 StR 292/86, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1 und vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 148/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 5 mwN).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 441/18

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtabwägung)

  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung (Annahme eines unbegründeten

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 622/19

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenshindernis durch Einstellung durch

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    a) Ein Gehilfenvorsatz setzt voraus, dass der Gehilfe in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (s. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 467/20, juris Rn. 12 mwN).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Strafbare Beihilfe kann auch in Form der psychischen Beihilfe verwirklicht werden; die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat genügt dazu aber selbst bei deren Billigung nicht (BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - 1 StR 467/20 bei juris; BGH NStZ-RR 2019, 271).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20

    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 467/20, juris Rn. 14 mwN).
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