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   BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20   

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https://dejure.org/2021,11310
BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20 (https://dejure.org/2021,11310)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - 4 StR 418/20 (https://dejure.org/2021,11310)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 4 StR 418/20 (https://dejure.org/2021,11310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 249 Abs. 1 StPO; § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene Verbescheidung des Widerspruchs gegen die Einführung von Urkunden im Wege des Selbstleseverfahrens: nach neuer Rechtsprechung regelmäßig kein Beruhen); prozessualer Tatbegriff (allgemeiner ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern als Gegenstand der zugelassenen Anklage; Aufhebung des Strafausspruchs in Gänze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern als Gegenstand der zugelassenen Anklage; Aufhebung des Strafausspruchs in Gänze

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Sind Gegenstand der zugelassenen Anklage eine Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern, deren Tatzeit häufig nicht exakt bestimmt werden kann, erlangt neben dem Tatort und der ungefähren Tatzeit insbesondere die Art und Weise der Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gewordenen Taten (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18, NStZ 2020, 308, 309; vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17 Rn. 19; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 und vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).

    Nach dem der Anklageerhebung zugrundeliegenden Ermittlungsergebnis waren die beiden Töchter des Angeklagten über Jahre hinweg Opfer einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen durch ihn geworden, die in der Anklage - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 und vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46) - hinsichtlich der jeweiligen Tatorte und des ungefähren Tatzeitraums, der Tatopfer, der Anzahl der Taten sowie der Tatmodalitäten näher umschrieben waren.

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 391/20, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 und vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68).

    Die Tatidentität ist gewahrt, wenn ungeachtet gewisser Differenzen bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353, 354; Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68).

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 391/20, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 und vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68).

    Sind Gegenstand der zugelassenen Anklage eine Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern, deren Tatzeit häufig nicht exakt bestimmt werden kann, erlangt neben dem Tatort und der ungefähren Tatzeit insbesondere die Art und Weise der Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gewordenen Taten (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18, NStZ 2020, 308, 309; vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17 Rn. 19; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 und vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20

    Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Soweit die Revision unter Berufung auf den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2012 - 5 StR 251/12 (BGHSt 57, 306, 309) die Ansicht vertritt, ein Beruhen des Urteils auf der fehlerhaft unterbliebenen Verbescheidung des Widerspruchs gegen die Einführung von Urkunden (DNA-Gutachten) im Wege des Selbstleseverfahrens könne regelmäßig und auch hier nicht ausgeschlossen werden, hat der 5. Strafsenat diese Rechtsauffassung aufgegeben und ausgesprochen, dass das Urteil auf einem bloßen Verstoß gegen die Bescheidungspflicht nach § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO regelmäßig nicht beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 197/20, NJW 2021, 479).

    Dass die Anordnung des Selbstleseverfahrens selbst gegen das Verfahrensrecht verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020, aaO, Rn. 18), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 622/19

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenshindernis durch Einstellung durch

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Das hierdurch entstandene Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 622/19) wurde durch eine spätere Wiedereinbeziehung der Taten mittels förmlichen Beschlusses nicht beseitigt.
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 391/20

    Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang;

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 391/20, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 und vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Da die straferschwerend angeführten Umstände nicht für alle Taten festgestellt worden sind, lassen die Strafzumessungserwägungen besorgen, dass das Landgericht nicht hinreichend in den Blick genommen hat, dass das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19, NStZ-RR 2020, 210, 211; vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203, 204 und vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Die Tatidentität ist gewahrt, wenn ungeachtet gewisser Differenzen bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353, 354; Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Diese Umgestaltung der Strafklage darf jedoch nicht dazu führen, dass das der Anklage zugrundeliegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02

    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
    Da die straferschwerend angeführten Umstände nicht für alle Taten festgestellt worden sind, lassen die Strafzumessungserwägungen besorgen, dass das Landgericht nicht hinreichend in den Blick genommen hat, dass das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19, NStZ-RR 2020, 210, 211; vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203, 204 und vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17

    Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl

  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 251/12

    Selbstleseverfahren (unterlassene Entscheidung trotz Widerspruchs; kein Verlust

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18

    Begriff der prozessualen Tat (Nämlichkeit der Tat bei Serienstraftaten)

  • BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13

    Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Tatserie

  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    Sind Gegenstand der zugelassenen Anklage eine Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern, deren Tatzeit häufig nicht exakt bestimmt werden kann, erlangt neben dem Tatort und der ungefähren Tatzeit insbesondere die Art und Weise der Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gewordenen Taten (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 4 StR 418/20 -, Rn. 12 m. w. N.).
  • BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22

    Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

    Erfasst wird das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (st.Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2021 - 1 StR 46/21 bei juris; 14.04.2021 - 5 StR 143/20 bei juris; 17.03.2021 - 5 StR 273/20 = wistra 2021, 369 = NStZ 2022, 420; 30.09.2020 - 5 StR 99/20 = NStZ-RR 2020, 377 = wistra 2021, 35; Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 394/21 = NStZ-RR 2022, 280; 08.02.2022 - 3 StR 440/21 bei juris; 04.03.2021 - 2 StR 423/20 bei juris; 19.01.2021 - 2 StR 458/20 = JR 2021, 598; 14.01.2021 - 4 StR 418/20 bei juris; 17.12.2020 - 3 StR 391/20 bei juris; 23.09.2020 - 2 StR 606/19 bei juris; 09.09.2020 - 2 StR 261/20 = StV 2021, 795; 05.06.2019 - 3 StR 337/18 = K& R 2019, 654; 23.01.2018 - 2 StR 196/17 bei juris; 29.03.2017 - 4 StR 516/16 bei juris).
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