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   BGH, 14.01.2021 - IX ZB 94/18   

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https://dejure.org/2021,3764
BGH, 14.01.2021 - IX ZB 94/18 (https://dejure.org/2021,3764)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - IX ZB 94/18 (https://dejure.org/2021,3764)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - IX ZB 94/18 (https://dejure.org/2021,3764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § ... 17 InsVV, § 73 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 73 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV, § 73 Abs. 1 InsO, § 17 Abs. 1 InsVV, § 67 Abs. 3 InsO, § 73 InsO, § 3 Abs. 1 InsVV, § 3 InsVV, § 2 InsVV, § 19 Abs. 5 InsVV, § 577 Abs. 5 ZPO, § 577 Abs. 4 ZPO, § 568 Satz 2 ZPO, §§ 17, 18 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe des Stundensatzes nach den für das Mitglied des Gläubigerausschusses gegebenen Umständen; Beeinflussung des Stundensatzes bei einer juristischen Person durch Qualifikation und Sachkunde; Festsetzung der Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses ...

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Bemessung der Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 17 Abs. 1 ; InsO § 73 Abs. 1
    Bestimmung der Höhe des Stundensatzes nach den für das Mitglied des Gläubigerausschusses gegebenen Umständen; Beeinflussung des Stundensatzes bei einer juristischen Person durch Qualifikation und Sachkunde; Festsetzung der Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Höhe der Vergütung einer juristischen Person als Mitglied eines Gläubigerausschusses

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch eines Mitglieds des Gläubigerausschusses nur für die Tätigkeit nach seiner Bestellung; Höhe der Vergütung gemäß den für das Mitglied gegebenen Umständen, keine Bemessung mit einem Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters; Einfluss von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung eines Mitglieds eines Gläubigerausschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 581
  • MDR 2021, 513
  • NZI 2021, 457
  • WM 2021, 500
  • DB 2021, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 71/18

    Vergütung der Mitglieder eines Gläubigerausschusses im Insolvenzverfahren:

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 94/18
    Dies hat der Senat mit Beschluss vom 14. Januar 2021 (IX ZB 71/18, zVb) entschieden und näher begründet.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. Januar 2021 (IX ZB 71/18, zVb) entschieden und näher begründet hat, darf das Gericht den vom Verordnungsgeber in § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV für den Stundensatz vorgegebenen Rahmen nur überschreiten, wenn der Umfang der Tätigkeit von den bei einem Insolvenzverfahren, in dem üblicherweise ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird, regelmäßig zu erwartenden Umständen abweicht.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. Januar 2021 (IX ZB 71/18, zVb) entschieden und näher erläutert hat, kann das Gericht zudem berücksichtigen, ob das Mitglied durch die Dauer oder die Häufigkeit seiner Inanspruchnahme andernfalls einen nicht zumutbaren Erwerbsverlust erleiden würde und ob das Mitglied des Gläubigerausschusses kein Gläubiger ist und daher gemäß § 67 Abs. 3 InsO zum Mitglied bestellt worden ist.

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZB 11/08

    Vergütungsmöglichkeiten für Mitglieder des Gläubigerausschusses in einem

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 94/18
    Danach fällt die Bemessung der Vergütung weitgehend in den Verantwortungsbereich des Tatrichters und kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur eingeschränkt nachgeprüft werden (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - IX ZB 11/08, NZI 2009, 845 Rn. 16).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2009 (IX ZB 11/08, NZI 2009, 845) betrifft die Festsetzung der Vergütung bei einem masselosen Verfahren.

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 94/18
    Erforderlich ist in diesem Fall ein Beschluss des Einzelrichters gemäß § 568 Satz 2 ZPO, das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung zu übertragen (BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, ZIP 2017, 2018 Rn. 10 ff).
  • BGH, 19.12.2019 - IX ZB 83/18

    Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - IX ZB 94/18
    Sollte das Beschwerdegericht feststellen, dass die vom weiteren Beteiligten zu 2 für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemachten Stunden und Aufwendungen nicht zu vergüten sind, wird es das auch im Beschwerdeverfahren geltende Verschlechterungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 83/18, NZI 2020, 274 Rn. 23 mwN) beachten müssen.
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 47/19

    Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des

    Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Beschlüsse entschieden, dass es nicht zulässig ist, die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses mit einem Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - IX ZB 94/18, ZIP 2021, 581 Rn. 23).

    Wie bei einem Mitglied des endgültigen Gläubigerausschusses richtet sich der Anspruch eines Gläubigerausschussmitglieds im vorläufigen Insolvenzverfahren auf Vergütung für seine Tätigkeit gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsO im Regelfall nach dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021, aaO Rn. 8 zum Gläubigerausschuss im eröffneten Insolvenzverfahren), sofern sich seine Tätigkeit nicht auf die Erfüllung der ihm nach § 56a und § 270 Abs. 3 InsO zugewiesenen Aufgaben beschränkt (MünchKomm-InsO/Stephan, 4. Aufl., § 17 InsVV Rn. 1; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 17 Rn. 10 ff).

    Die Frage, ob die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses mit einem Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt werden kann, war in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - IX ZB 94/18, ZIP 2021, 581 Rn. 23).

  • LG Düsseldorf, 04.08.2022 - 25 T 396/21
    Hinsichtlich der Frage, ob eine rechtsgeschäftliche Vertretung juristischer Personen möglich ist, geht der Bundesgerichtshof im Rahmen seiner Entscheidung vom 14.01.2021 - IX ZB 94/18 ohne Problematisierung von einer Person aus, welche "die juristische Person zulässigerweise als ihren Vertreter in den Gläubigerausschuss entsendet" , weswegen eine solche grundsätzlich möglich ist.

    Der Bundesgerichtshof führt insoweit im Rahmen seiner Entscheidung vom 14.01.2021 - IX ZB 94/18 aus:.

    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da nach umfassender rechtlicher Überprüfung durch die Kammer - unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2021 - IX ZB 94/18 - eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung letztlich nicht zur Entscheidung stand und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordert (§ 4 InsO, § 574 ZPO).

  • LG Darmstadt, 22.02.2022 - 5 T 175/21

    Insolvenz

    Dass vor der Bestellung kein Vergütungsanspruch besteht, wurde auch bereits höchstrichterlich entschieden (so BGH, Beschl. v. 14.01.2021, Az. IX ZB 94/18, beck-online Rn. 36), so dass diese Kürzung auch keinen Anlass für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gibt.
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