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   BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51   

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BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51 (https://dejure.org/1952,3045)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - 3 StR 1115/51 (https://dejure.org/1952,3045)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - 3 StR 1115/51 (https://dejure.org/1952,3045)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51
    Nicht ist erforderlich, dass der unzüchtigen Handlung eine gewisse Stärke und Dauer eignet, wie dies für das Merkmal "Unzucht treiben" in § 175 StGB vorausgesetzt wird (vgl. BGHSt 1, 293 ff).

    In der Rechtsprechung ist deshalb bereits mehrfach ausgesprodien worden, dass ein Kuss nur deshalb weil er zur Befriedigung der Sinnenlust dient, im Volksempfinden noch nicht als unzüchtig angesehen werde (so RG JW 1914, 365 Nr. 4; RG JW 1925, 366 Nr. 5; BGHSt 1, 293 [298]).

  • RG, 06.02.1933 - II 936/32

    Können auch solche Handlungen unter den Begriff "unzüchtige Handlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51
    Es sind also Fälle denkbar, bei denen die äussere Handlung wegen ihrer harmlosen Erscheinungsform für sich nicht Geeignet wäre, das Gefühl der Allgemeinheit in dem gedachten Sinne zu verletzen, bei denen aber die noch hinzutretende wollüstige Absicht des Täters diese Verletzung hervorruft (RGSt 67, 110 [112/113]).

    Handlungen denkbar, die nicht geeignet sind, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen (RGSt 67, 110 [111] und 170 [173]).

  • RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36

    1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51
    Das Verführen als Tatbestandshandlung des § 175 a Ziff. 3 StGB besteht darin, dass der Volljährige irgendwie auf den Willen des Minderjährigen einwirkt, um diesen zu der Unzucht, die er an sich nicht will, geneigt zu machen, und dabei die geschlechtliche Unerfahrenheit oder geringere Widerstandskraft des Minder jährigen ausnutzt (RGSt 70, 199).
  • RG, 07.03.1932 - II 1397/31

    Enthält die Herstellung einer Geheimbrennerei bereits einen Versuch der

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51
    Ausführungshandlung ist die Tatbestandshandlung des einzelnen Delikts, also dasjenige Verhalten, das begrifflich bereits als tatbestandsmässig unter den Deliktstatbestand fällt, weil es im gegebenen Falle dem dort allgemein unter Strafe gestellten Verhalten entspricht (RGSt 66, 154).
  • RG, 20.03.1933 - II 193/33

    Zur Abgrenzung des Begriffs der unzüchtigen Handlung in den §§ 174, 176 StGB.

    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51
    Wie schon die Entscheidung RGSt 67, 170 ausführt, darf bei der Abwägung nicht ganz ausser acht gelassen werden, dass unzüchtige Handlungen im Sinne von § 176 StGB in erster Linie mit der schweren Strafe des Zuchthauses bedroht sind, und dass selbst bei Vorhandensein mildernder Umstände die geringste Strafe sechs Monate Gefängnis beträgt.
  • BGH, 01.10.1958 - 2 StR 324/58

    Rechtsmittel

    Die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 Nr. 3 StGB sind also nicht dargetan, sodaß die frühere Verurteilung möglicherweise einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht entgegensteht (Es sei bemerkt, daß nach einer in den Akten des Bundesgerichtshofes 3 StR 1115/51 befindlichen beglaubigten Ausfertigung jenes Urteil erst am 10. Juli 1953 Rechtskraft erlangt haben soll).
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 131/52

    Rechtsmittel

    Dieses Inaussichtnehmen der Verführung würde jedoch zur Bejahung eines Versuchs noch nicht genügen, weil das Verhalten des Angeklagten die Grenze der Vorbereitungshandlung noch nicht überschritten hat (vgl. Urt des Senatsvom 14. Februar 1952 - 3 StR 1115/51).
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