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   BGH, 14.02.1966 - AnwSt (R) 7/65   

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https://dejure.org/1966,1927
BGH, 14.02.1966 - AnwSt (R) 7/65 (https://dejure.org/1966,1927)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1966 - AnwSt (R) 7/65 (https://dejure.org/1966,1927)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1966 - AnwSt (R) 7/65 (https://dejure.org/1966,1927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Ehrengerichtshofes - Zulässigkeit einer Überbesetzung der Spruchkörper - Verfassungsmäßigkeit der Überbesetzung eines Gerichts - Rechtmäßigkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts als Richter in einem Verfahren - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1084
  • MDR 1966, 601
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1966 (EGE IX 88 = NJW 1966, 1084 Nr. 18) bereits hervorgehoben hat, macht § 104 BRAO also einen klaren Unterschied zwischen den dem Senat eines Ehrengerichtshofs angehörenden Berufsrichtern und den ihm angehörenden Rechtsanwälten, mögen diese auch während der Dauer ihres Amtes alle Rechte und Pflichten eines Berufsrichters haben (§ 95 Abs. 1 Satz 1, § 103 Abs. 2 Satz 1 BRAO).
  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 35/84

    Sofortige Beschwerde gegen die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden (BVerfGE 17, 294, 298 f; 18, 65, 69; 18, 344, 349 f) und auch der beschließende Senat ausgesprochen hat (BGH, Urt. v. 14. Februar 1966 - AnwSt (R) 7/65 = NJW 1966, 1084; Beschl. v. 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 7/85), ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit oder das Gericht als Spruchkörper, vor dem die einzelne Sache verhandelt und entschieden wird, sondern auch der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Richter.
  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 7/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden (BVerfGE 17, 294 = NJW 1964, 1020; BVerfGE 18, 65 = NJW 1964, 1667; BVerfGE 18, 344 = NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]) und auch der beschließende Senat ausgesprochen hat (BGH, Urt. v. 14. Februar 1966 - AnwSt(R) 7/65 = NJW 1966, 1084), ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur das Gericht als organisatorische Einheit oder das Gericht als Spruchkörper, vor dem die einzelne Sache verhandelt und entschieden wird, sondern auch der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Richter.
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