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   BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65   

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https://dejure.org/1966,3226
BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65 (https://dejure.org/1966,3226)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65 (https://dejure.org/1966,3226)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 (https://dejure.org/1966,3226)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62

    Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt

    Auszug aus BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65
    Weiter ist in einem Beschluß vom 25. Juni 1962 (BGHZ 37, 247, 252) [BGH 25.06.1962 - AnwZ B 4/62] dargelegt worden, daß der Versagungsgrund des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO keineswegs bloß den Charakter einer widerlegbaren Vermutung trage.
  • BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70

    "Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO

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  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 12/77

    Anwendung von § 20 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beim Wechsel der

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO erfordern nur eine abstrakte Gefährdung (vgl. Beschlüsse des Senats BGHZ 56, 142 ff sowie vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; 10. November 1960 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII, 15; 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII, 3 und 25. April 1977 - AnwZ (B) 37/76).
  • BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 6/73

    Schutz der Rechtspflege vor Missdeutungen - Zulassung eines Richters als

    Dabei kommt es darauf an, ob ein verständiger Rechtsuchender vernünftigerweise auf den Gedanken kommen kann, der Antragsteller habe aufgrund seiner früheren Tätigkeit Beziehungen zu Richtern oder Beamten des Gerichts, bei dem er zugelassen werden will, und es bestehe die Gefahr, daß er diese Beziehungen in seiner Anwaltspraxis zugunsten seiner Mandanten und zum Schaden ihrer Gegner ausnutzen werde (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19 und vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = AnwBl. 1972, 139 und BGHZ 56, 142 f).
  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 16/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 14. Februar 1966-AnwZ (B) 17/65 = EGE IX 19 und vom 28. April 1969-AnwZ (B) 13/68 = EGE X 85), § 20 Abs. 1 Nr. 1 stelle bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die Grundregel der Nichtzulassung auf, von der bei Nachweis besonderer Umstände eine Ausnahme gewährt werden kann, aber nicht muß.
  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 10/69

    Zulassung als Rechtsanwalt - Anstellung als Beamter auf Lebenszeit im

    Das Verwaltungsermessen ist nicht in dem Sinne gebunden, daß die Zulassung in jeden derartigen Fall erteilt werden muß, wenn nicht besondere Umstände für eine konkrete Gefährdung angeführt worden können (Senatsbeschlüsse AnwZ (B) 17/65 vom 14. Februar 1966 - Ehrenger.Entsch.
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 37/76

    Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Landgericht - Richterliche

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX, 19; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 10/69 = EGE XI, 5; vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 20/70 = EGE XI, 44; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = BGHZ 56, 142 ff; vom 12. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = Anw.Blatt 1974, 287) dargetan, daß die Tatbestände des § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 BRAO vom Gesetzgeber als abstrakte Gefährdungstatbestände geschaffen sind, bei deren Vorliegen einem Bewerber die Zulassung als Anwalt bei dem in seinem Antrag bezeichneten Gericht versagt werden kann.
  • BGH, 05.10.1970 - AnwZ (B) 8/70

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung

    Der beschließende Senat ist ständig davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, wonach die Zulassung bei dem im Antrag bezeichneten Gericht versagt werden kann, wenn der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre im Bezirk des Landgerichts, in dem er zugelassen werden will, als Richter oder Beamter auf Lebenszeit angestellt war, ebensowenig verfassungswidrig ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = Ehrenger.
  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77

    Zulassung eines ehemaligen Richters des Oberlandesgerichts bei einem

    Der Senat hat es denn auch gebilligt, daß einem an einem Amtsgericht tätig gewesenen Richter die Zulassung versagt worden ist sowohl bei einem Amtsgericht im gleichen Landgerichtsbezirk, beim gemeinsamen Landgericht und bei dem übergeordneten Oberlandesgericht, das seinen Sitz in dem Landgerichtsbezirk hat (Beschluß vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX 19).
  • BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 13/68

    Rechtsmittel

    Vielmehr stellt umgekehrt § 20 Abs. 1 Nr. 1 eine gesetzliche Grundregel auf, von der beim Nachweis besonderer Umstände eine Ausnahme bewilligt werden kann, aber nicht muß (Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Februar 1966 AnwZ (B) 17/65 = Ehrenger.
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