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BGH, 14.02.1967 - RiZ(R) 3/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Verletzung der Gehorsamspflicht und der Wahrheitspflicht - Liegenlassen von unbearbeiteten Akten - Unterschiedliche Behandlung von Richtern und Beamten als Verstoß gegen den allgemeinen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 490
- DVBl 1967, 656
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BGH, 14.02.1967 - RiZ(R) 3/66
Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG kann, soweit er sich an den Gesetzgeber richtet, als die allgemeine Weisung verstanden werden, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches aber seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 135 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]).
- BGH, 05.07.2007 - RiZ(R) 1/07
Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei der Entlassung einer Richterin auf …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes (BGH, Urteile vom 14. Februar 1967 - RiZ(R) 3/66, DRiZ 1967, 132, 133 und vom 30. März 1987 - RiZ(R) 6/86, BGHZ 100, 287, 288 f. = NJW 1987, 2516). - BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86
Entlassung eines Richters auf Probe
Dies rechtfertigt strengere Maßstäbe bei der Ernennung auf Lebenszeit (s. näher BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 14. Februar 1967 - RiZ (R) 3/66 - LM Nr. 1 zu § 22 DRiG = DRiZ 1967, 132, 133). - BGH, 14.09.1967 - RiZ(R) 2/67
Entlassung eines Richters auf Probe
Das Dienstgericht des Bundes hat in der Entscheidung vom 14. Februar 1967 (DRiZ 1967, 132, 133) bereits ausgesprochen, daß § 22 Abs. 3 DRiG mit Art. 3 GG vereinbar sei. - BSG, 10.12.2020 - B 14 AS 60/19 BH
Höhe von bezogenem Alg II
Nachdem der Kläger seine Ablehnungsanträge gegen die Berichterstatterin und die ehrenamtlichen Richter auf ein Urteil des BGH vom 14.2.1967 - RiZ (R) 3/66 - über die Entlassung von Richtern auf Probe gestützt hat, ist ein Zusammenhang mit der Verfahrensführung und dem Verfahrensgegenstand durch das LSG nicht erkennbar, weshalb die Entscheidung der abgelehnten Richter, der Antrag sei unzulässig, kein Ausgangspunkt einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein könnte. - BGH, 04.05.1970 - AnwZ (B) 2/70
Entlassung aus einem Richterverhältnis auf Probe mangels rechtzeitiger …
Eine vom Antragsteller gegen die Entlassung erhobene Klage vor den Dienstgerichten blieb in allen drei Instanzen erfolglos (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs, Dienstgericht des Bundes, vom 14. Februar 1967, RiZ (R) 3/66 = LM Nr. 1 zu § 22 DRiG).