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   BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68   

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BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68 (https://dejure.org/1969,7785)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1969 - 4 StR 457/68 (https://dejure.org/1969,7785)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1969 - 4 StR 457/68 (https://dejure.org/1969,7785)
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  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Bei Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist vielmehr ein Vermögensschaden nur bei Hinzutreten besonderer Umstände gegeben, wie sie der Senat in seinem Beschluß vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61 - angeführt hat (BGHSt 16, 321 ff; vgl. auch BGHSt 21, 384, 385) [BGH 28.11.1967 - 5 StR 556/67].
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Bei Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist vielmehr ein Vermögensschaden nur bei Hinzutreten besonderer Umstände gegeben, wie sie der Senat in seinem Beschluß vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61 - angeführt hat (BGHSt 16, 321 ff; vgl. auch BGHSt 21, 384, 385) [BGH 28.11.1967 - 5 StR 556/67].
  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Die Tatsache, daß die Kunden sich - ohne die Täuschung über die Höhe der Raten - überhaupt zu nichts verpflichtet hätten, reicht ebenfalls nicht aus, um eine Vermögensbeschädigung ohne weiteres bejahen zu können (vgl. auch BGHSt 22, 88, 89) [BGH 20.02.1968 - 5 StR 694/67].
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Der Tatbestand des Betruges setzt voraus, daß der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der Vermögensschaden, den er dem anderen zufügt, einander entsprechen (vgl. BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54].
  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Das trifft zwar, vom möglichen Schaden der Kunden aus betrachtet, nicht auf die Kreditgutschriften zu, auf die es dem Angeklagten letztlich ankam, wohl aber auf den Darlehensantrag, den er den Kreditanstalten als rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, um die Gutschriften von ihnen zu erhalten (vgl. auch BGH NJW 1961, 684).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Zu vergleichen sind grundsätzlich die beiderseitigen Verpflichtungen (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] mit Nachweisen).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Das bedeutet jedoch nicht, wie die Revision meint, daß auf diese Weise dem Revisionsgericht die Grundlage verschafft werden sollte, die im Urteil getroffenen Tatsachenfeststellungen auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen (vgl. BGH NJW 1966, 63; BGH Urteil vom 25. Januar 1966 - 5 StR 509/65 - bei Dallinger MDR 1966, 384).
  • BGH, 25.01.1966 - 5 StR 509/65

    Verletzung der Aufklärungspflicht infolge Ablehnung der Anhörung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Das bedeutet jedoch nicht, wie die Revision meint, daß auf diese Weise dem Revisionsgericht die Grundlage verschafft werden sollte, die im Urteil getroffenen Tatsachenfeststellungen auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen (vgl. BGH NJW 1966, 63; BGH Urteil vom 25. Januar 1966 - 5 StR 509/65 - bei Dallinger MDR 1966, 384).
  • BGH, 15.03.1966 - 1 StR 555/65

    Fahrlässige Tötung von zwei Menschen - Fahrlässige Körperverletzung von fünfzehn

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Auf den Mangel von Angaben in der Sitzungsniederschrift über den Inhalt einer Aussage kann die Revision mithin ebensowenig gestützt werden, wie auf einen Widerspruch zwischen Sitzungsniederschrift und Urteilsfeststellungen (vgl. auch BGH Urteile vom 15. März 1966 - 1 StR 555/65 - bei Dallinger MDR 1966, 727; BGHSt 21, 149, 151) [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66].
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68
    Auf den Mangel von Angaben in der Sitzungsniederschrift über den Inhalt einer Aussage kann die Revision mithin ebensowenig gestützt werden, wie auf einen Widerspruch zwischen Sitzungsniederschrift und Urteilsfeststellungen (vgl. auch BGH Urteile vom 15. März 1966 - 1 StR 555/65 - bei Dallinger MDR 1966, 727; BGHSt 21, 149, 151) [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66].
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

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