Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,309
BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73 (https://dejure.org/1974,309)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1974 - II ZB 6/73 (https://dejure.org/1974,309)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1974 - II ZB 6/73 (https://dejure.org/1974,309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gesamtvertretung mit Geschäftsführer

§ 46 Nr. 7 GmbHG betrifft nur das Innenverhältnis, für die Erteilung der Prokura (§ 48 HGB) im (für die Prüfung durch das Registergericht maßgeblichen) Außenverhältnis sind allein die Geschäftsführer zuständig (§ 35 GmbHG);

§ 50 HGB, "gemischte Gesamtvertretung" (Prokurist kann nur zusammen mit einem Gesellschafter vertreten) ist zulässig (keine Beschränkung "dem Inhalte nach");

generelle Zulässigkeit einer "halbseitigen Gesamtvertretung" (d.h. einer der Vertreter kann auch alleine vertreten);

§ 48 Abs. 2 HGB, zu den Voraussetzungen einer Gesamtprokura (grds. unzulässig, wenn der zweite Prokurist noch nicht bestellt ist)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufgabenkreis der Gesellschafter, Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten, Generalhandlungsvollmacht, Gesamt- oder Einzelvertretungsbefugnis, Organverhältnis, Prokura, Prokurist, Unübertragbarkeit der Organstellung, Vertretungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 48 Abs. 2
    Begriff der unechten Gesamtprokura

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 166
  • NJW 1974, 1194
  • MDR 1974, 736
  • DNotZ 1975, 110
  • DB 1974, 1055
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 22.12.1931 - II B 30/31

    Kann eine sog. unechte Gesamtvertretung der Aktiengesellschaft eine Prokura

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Daß insbesondere § 46 Nr. 7 GmbHG lediglich für das Innen Verhältnis von Bedeutung ist, ergibt sich überdies eindeutig aus den Gesetzesmotiven (vgl. Mot. S. 98) und entspricht der zum Teil ähnlichen Regelung bei der offenen Handelsgesellschaft; auch bei dieser gilt die für die Prokuraerteilung notwendige Zustimmung sämtlicher geschäftsführender Gesellschafter (§ 116 Abs. 3 HGB) nur für das Innen Verhältnis (RGZ 134, 303, 305), während mit Wirkung nach außen die allgemeinen Vertretungsgrundsätze Anwendung finden (§ 126 HGB).

    War hiernach der Geschäftsführer der Antragstellerin zur Erteilung der Prokura in der Lage, so hatte das Registergericht nicht zu prüfen, ob er die im Innenverhältnis notwendige Zustimmung der Gesellschafterversammlung eingeholt hat (RGZ 134, 303, 307).

  • RG, 09.03.1917 - II 1/17

    Zulässigkeit einer Verbindung von Einzelvertretung und Gesamtvertretung in einer

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Demgegenüber halten das Reichsgericht (RGZ 90, 21: "halbseitige" Gesamtvertretung bei zwei OHG-Gesellschaftern) und die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur die kombinierte Einzel-/Gesamt Vertretung für zulässig (OLG Dresden, BuschsArch.
  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Gemäß § 125 Abs. 3 HGB, § 78 Abs. 3 AktG kann die Vertretungßbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft in der Weise eingeschränkt werden, daß das Gesellschaftsorgan nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen Vertretungsberechtigt ist (vgl. dazu BGHZ 26, 330, 332 f); die Vertretungsbefugnis des Prokuristen ist in diesen Fällen im Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht des Gesellschaftsorgans erweitert (BGHZ 13, 61, 64).
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53

    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Gemäß § 125 Abs. 3 HGB, § 78 Abs. 3 AktG kann die Vertretungßbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft in der Weise eingeschränkt werden, daß das Gesellschaftsorgan nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen Vertretungsberechtigt ist (vgl. dazu BGHZ 26, 330, 332 f); die Vertretungsbefugnis des Prokuristen ist in diesen Fällen im Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht des Gesellschaftsorgans erweitert (BGHZ 13, 61, 64).
  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 314/55

    Unterschlagung eines Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Im Gegenteil: Aus der rechtlichen Anerkennung der "halbseitigen" Gesamtvertretung als echter Form der Gesamtvertretung ergibt sich zugleich, daß der Geschäftsherr auch die für ihn unter Umständen nachteiligen Folgen in Kauf nehmen muß, die mit der Gesamtvertretung verbunden sind: etwa daß, soweit dem Vertretenen gegenüber eine Erklärung abzugeben ist, die Abgabe gegenüber einem Gesamtvertreter genügt (RGZ 53, 227, 230 f) oder daß, wenn die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflußt werden, ebenfalls die Kenntnis oder das Kennenmüssen eines Gesamtvertreters dem Vertretenen zugerechnet werden (RG Gruchot 29, 703 = SueffArch. 40 Nr. 275; BGHZ 20, 149, 153; Urt. d. Sen, v. 30.4. 1955 - II ZR 5/54 - WM 1955, 830, 832).
  • BGH, 23.09.1952 - I ZR 165/51

    Erteilung der Handlungsvollmacht durch einen Prokuristen

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Weiterhin regelt § 46 Nr. 7 GmbHG außer der Prokuraerteilung auch die Erteilung der Handlungsvollmacht; auch hieraus ergibt sich - da ein GmbH-Geschäftsführer nicht geringere Befugnis haben kann als ein Prokurist, zu dessen Wirkungskreis die Erteilung von Handlungsvollmachten gehört (vgl. BGH, Urt. v. 23.9. 52 - I ZR 165/51, LM HGB § 54 Nr. 1) -, daß die Vorschrift lediglich interne Bedeutung hat.
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 5/54
    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Im Gegenteil: Aus der rechtlichen Anerkennung der "halbseitigen" Gesamtvertretung als echter Form der Gesamtvertretung ergibt sich zugleich, daß der Geschäftsherr auch die für ihn unter Umständen nachteiligen Folgen in Kauf nehmen muß, die mit der Gesamtvertretung verbunden sind: etwa daß, soweit dem Vertretenen gegenüber eine Erklärung abzugeben ist, die Abgabe gegenüber einem Gesamtvertreter genügt (RGZ 53, 227, 230 f) oder daß, wenn die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflußt werden, ebenfalls die Kenntnis oder das Kennenmüssen eines Gesamtvertreters dem Vertretenen zugerechnet werden (RG Gruchot 29, 703 = SueffArch. 40 Nr. 275; BGHZ 20, 149, 153; Urt. d. Sen, v. 30.4. 1955 - II ZR 5/54 - WM 1955, 830, 832).
  • OLG Frankfurt, 04.04.1973 - 20 W 920/72
    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Es hat daher die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG durch Beschluß vom 4. April 1973 (abgedr. in GmbHRdsch. 1973, 223 = DB 1973, 1234 m. Anm. Ludtke-Handjery, DB 1973, 2502) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • RG, 26.01.1911 - VII 76/10

    Gesellschaft mit beschr. Haftung. Vertretung

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Dieser Auffassung, die das Reichsgericht mit der Entscheidung RGZ 75, 164 in ständiger Rechtsprechung vertreten hat (RGZ 84, 262, 265; JW 1923, 121 Nr. 5 = WarnRspr. 1922 Nr. 101; HRR 1929 Nr. 1750; GmbHRspr. IV § 46 Nr. 23; ebenso das überwiegende Schrifttum: Brodmann, GmbHG § 36 Anm. 2; Scholz, GmbHG 4. Aufl. § 46 Anm. 17; Vogel, GmbHG 2. Aufl. § 46 Anm. 8; Baumbach/Hueck, GmbHG 13. Aufl. § 35 Anm. 4 A; Scholz/Fischer, 7. Aufl. GmbHG § 46 Anm. 9; a. A. Hachenburg/Schilling, GmbHG 6. Aufl. § 37 Anm. 6 a, § 46 Anm. 33), tritt der Senat bei.
  • RG, 31.12.1902 - I 320/02

    Ist ein mangels Zahlung erhobener Wechselprotest gültig, welcher gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
    Im Gegenteil: Aus der rechtlichen Anerkennung der "halbseitigen" Gesamtvertretung als echter Form der Gesamtvertretung ergibt sich zugleich, daß der Geschäftsherr auch die für ihn unter Umständen nachteiligen Folgen in Kauf nehmen muß, die mit der Gesamtvertretung verbunden sind: etwa daß, soweit dem Vertretenen gegenüber eine Erklärung abzugeben ist, die Abgabe gegenüber einem Gesamtvertreter genügt (RGZ 53, 227, 230 f) oder daß, wenn die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflußt werden, ebenfalls die Kenntnis oder das Kennenmüssen eines Gesamtvertreters dem Vertretenen zugerechnet werden (RG Gruchot 29, 703 = SueffArch. 40 Nr. 275; BGHZ 20, 149, 153; Urt. d. Sen, v. 30.4. 1955 - II ZR 5/54 - WM 1955, 830, 832).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Aus diesen Bestimmungen wird zu Recht der allgemeine Rechtsgrundsatz abgeleitet, daß einer Personenmehrheit eine Willenserklärung durch Abgabe gegenüber einem der Gesamtvertreter zugeht (BGHZ 20, 149, 153; 62, 166, 173; MünchKommBGB- Schramm, aaO § 164 BGB Rdnr. 87; Behrens aaO S. 188).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Soll ein Vertrag mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für den Gegner erkennbar auf deren Seite von mehreren Gesellschaftern geschlossen werden, kommt der Vertrag im Zweifel erst dann zustande, wenn der letzte der Gesellschafter die notwendige Willenserklärung abgegeben hat, auch wenn bereits vorher ein einzelvertretungsbefugter Gesellschafter dem Vertragsschluss zugestimmt hat (vgl. auch RGZ 90, 21, 22 f; BGHZ 62, 166, 170; BGH, Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 353/95 - NJW 1997, 2678).
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99

    Niederlegung des Geschäftsführeramts bei Gesamtvertretung

    Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, daß im Rahmen der Gesamtvertretung eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem Gesamtvertreter abgegeben werden kann (BGHZ 62, 166, 173; RGZ 53, 227, 230 f.).
  • BGH, 06.11.1986 - V ZB 8/86

    Vertretung der GmbH durch Prokuristen und gesamtvertretungsberechtigten

    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 62, 166, 170) bereits entschieden hat, kann Prokura auch in der Weise erteilt werden, daß der Prokurist berechtigt ist, die GmbH in Gemeinschaft mit einem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer zu vertreten.

    Das aber läßt das Gesetz selbst zu (BGHZ 62, 166, 170; RGZ 40, 17, 18).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Zwar kann der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Generalhandlungsvollmacht i.S. des § 54 HGB nach außen wirksam erteilen (BGHZ 62, 166, 168).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Daraus ergibt sich aber schon, daß diese allgemeine Schutzfunktion, auch soweit sie der Intention des Gesetzgebers entspricht, noch nichts darüber besagt, in welchem Falle ein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 vorliegt und welche Interessen es schützen soll (vgl. BGHZ 46, 17, 23 [BGH 29.07.1966 - V ZR 147/63]; 62, 166, 188; 64, 232, 237) [BGH 04.04.1975 - KZR 6/74].
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Sie wird aber im Anschluß an § 78 Abs. 3 AktG und § 125 Abs. 3 HGB in dem dort bestimmten Umfang allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 13, 61, 64; 26, 330, 332; 62, 166, 170; Scholz/Schneider, aaO, Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76

    Umfang der Handlungsvollmacht; Erteilung eines Schuldanerkenntnisses

    Über sie bestimmen nach dieser Vorschrift intern die Gesellschafter, jedoch wird sie nach außen wirksam durch den Geschäftsführer erteilt (BGHZ 62, 166, 168) [BGH 14.02.1974 - II ZB 6/73].
  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10

    Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten

    Die Erteilung einer solchen Vollmacht ist eine Vertretungshandlung i.S.v. § 35 GmbHG (vgl. BGHZ 62, 166, 168; Baumbach/Zöllner/Noack, GmbHG, 19. Aufl., § 35 Rn. 76 und 84, § 46 Rn. 52), die gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 GmbHG der Mitwirkung beider Geschäftsführer bedarf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

    Nach einem im Zivilrecht allgemein gültigen Rechtsgedanken (BGH, II ZB 6/73, BGHZ 62, 166 [173], juris; BGH, II ZR 58/92, BGHZ 121, 257 [260]; BGH, II ZR 378/99, BGHZ 149, 28, juris; OLG Celle, 9 U 217/03, juris; OLG Dresden, W 966/04, juris; OLG Köln, 2 Ws 249/08, juris) steht jedem Gesamtvertreter bei der Passivvertretung die alleinige Vertretungsberechtigung zu.
  • BGH, 09.02.1977 - IV ZR 25/75

    Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Versicherungsschutz innerhalb der

  • OLG München, 26.11.2009 - 23 U 2306/06

    Nichtigkeitsklage gegen ein Squeeze-out bei einer Kommanditgesellschaft auf

  • KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18

    Nachweis der Vertretungsmacht des Vertreters gegenüber dem Grundbuchamt

  • KG, 18.12.2019 - 22 W 52/19

    Handelsregistereintragung: Prüfung der Wirksamkeit eines

  • OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 14 (27) U 137/96

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafen - Vereinbarung in AGB?

  • BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97

    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung -

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1998 - 3 Wx 27/98

    Handelsregister; Handelsregistersache; Gesamtprokura; GmbH; Entziehung; Löschung;

  • KG, 11.06.1991 - 1 W 1581/91

    Zur Auslegung einer Handlungsvollmacht im Grundbucheintragungsverfahren

  • OLG Hamm, 19.05.1983 - 15 W 424/82

    Gesamtprokura des Prokuristen und eines Geschäftsführers

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen für die Eintragung erwerbender

  • OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04

    Antrag auf Löschung der Eintragung des Ausscheidens der Vorstände aus dem

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 125/75

    Möglichkeit des Berufungsgerichts, die Aussage eines im ersten Rechtszug

  • BGH, 14.07.1981 - III ZR 127/80

    Nichtigkeit einer weitergegebenen Generalvollmacht - Umdeutung einer

  • BFH, 30.03.1983 - I R 99/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht