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   BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95   

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https://dejure.org/1997,2205
BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95 (https://dejure.org/1997,2205)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1997 - V ZR 114/95 (https://dejure.org/1997,2205)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - V ZR 114/95 (https://dejure.org/1997,2205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über ein staatlich verwaltetes Grundstück - Urkundsrechtliche Unwirksamkeit eines Geschäfts - Sachlichrechtliche Formnichtigkeit eines Geschäfts - Beurkundung eines Kaufvertrages durch den Liegenschaftsdienst - Angabe der vertretenen Person in der Urkunde - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag über staatlich verwaltetes Grundstück; Vertretung des als staatlicher Verwalter bestellten Rates durch Bürgermeister; urkundsrechtliche Unwirksamkeit; sachlich-rechtliche Formnichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines mit dem Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der ehemaligen DDR abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1044
  • MDR 1997, 633
  • NJ 1997, 371
  • WM 1997, 1024
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95

    Ausschluß des Notars von der Beurkundung

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Klage auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung und Herausgabe des Grundstücks darauf gestützt werden, daß bei der zwangsweisen Veräußerung (§ 1 Abs. 3 VermG) ein Beurkundungsfehler unterlaufen ist (BGHZ 120, 198; Urt. v. 13. Dezember 1996, V ZR 134/95 und v. 24. Januar 1997, V ZR 220/95, jew. zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
    Hierzu genügt es indessen, wenn das Auftreten eines Beteiligten als Vertreter, die vertretene Person und das Vertretungsverhältnis in dem Schriftstück einen andeutungsweisen, wenn auch unvollkommenen Niederschlag gefunden haben (BGH, Urt. v. 12. Juli 1996, V ZR 202/95, NJW 1996, 2792).
  • BGH, 13.12.1996 - V ZR 134/95

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages durch einen

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Klage auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung und Herausgabe des Grundstücks darauf gestützt werden, daß bei der zwangsweisen Veräußerung (§ 1 Abs. 3 VermG) ein Beurkundungsfehler unterlaufen ist (BGHZ 120, 198; Urt. v. 13. Dezember 1996, V ZR 134/95 und v. 24. Januar 1997, V ZR 220/95, jew. zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92

    Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Klage auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung und Herausgabe des Grundstücks darauf gestützt werden, daß bei der zwangsweisen Veräußerung (§ 1 Abs. 3 VermG) ein Beurkundungsfehler unterlaufen ist (BGHZ 120, 198; Urt. v. 13. Dezember 1996, V ZR 134/95 und v. 24. Januar 1997, V ZR 220/95, jew. zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
    Die vom Berufungsgericht beanstandete Unklarheit war damit jedenfalls nicht für den Verkauf durch den Verwalter typisch (BGHZ 130, 231, 237).
  • BGH, 10.11.1995 - V ZR 170/94

    Grundbuchberichtigung wegen Bestellung des staatlichen Verwalters ohne Grundlage

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95
    Für die Annahme des Berufungsgerichts, auf die Beurkundung des Liegenschaftsdienstes des Bezirks vom 22. Oktober 1971 (zu dessen Zuständigkeit vgl. Senatsurt. v. 10. November 1995, V ZR 170/94, WM 1996, 265/266) seien die §§ 168 ff FGG heranzuziehen gewesen, spricht der Umstand, daß die Notariatsverfahrensordnung diese Vorschriften nicht ausdrücklich aufgehoben sondern lediglich angeordnet hatte, daß sie auf die Beurkundung durch das Staatliche Notariat oder den freiberuflichen Notar nicht anzuwenden waren (§ 91 Abs. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 2 LA 107/06

    Aufspaltung; Beurkundung; Erschließungsvertrag; Grundstücksübereignung

    An der Beurkundung beteiligt sind gem. § 6 Abs. 2 BeurkG die Erschienenen, deren abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen; im Vertretungsfall ist dies nicht der Vertretene, sondern sein vor der Urkundsperson erschienener Vertreter (BGH, Urt. v. 14.02.1997 - V ZR 114/95 - MDR 1997, 633).
  • OLG München, 05.10.2020 - 33 U 4381/20

    Kein Auftragsverhältnis zwischen Nachlassverwalter und Erbenermittler

    Es genügt, wenn es sich aus den Umständen ergibt, § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 14. Februar 1997 - V ZR 114/95 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2002 - 20 W 192/01

    Grundbuchsache: Weitere Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle;

    Dazu genügt zwar, wenn das Auftreten eines Beteiligten als Vertreter, die vertretene Person und das Vertretungsverhältnis in dem Schriftstück einen andeutungsweisen, wenn auch unvollkommenen Niederschlag gefunden haben (BGH ZIP 97, 1044, 1045).
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09

    Forderung vor Insolvenz abgetreten: Wer kann Prozess führen?

    Die Individualisierung der Vertragsparteien gehört zum beurkundungsbedürftigen Vertragsinhalt (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 311 b Rz. 30), bei einem Vertretergeschäft genügt es allerdings, wenn sich der Vertretene und das Vertretungsverhältnis andeutungsweise aus der Urkunde ergeben (Palandt aaO; BGH ZIP 1997, 1044).
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 11 U 228/10
    Die Individualisierung der Vertragsparteien gehört zum beurkundungsbedürftigen Vertragsinhalt (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 311 b Rz. 30), bei einem Vertretergeschäft genügt es allerdings, wenn sich der Vertretene und das Vertretungsverhältnis andeutungsweise aus der Urkunde ergeben (Palandt aaO; BGH ZIP 1997, 1044).
  • KG, 18.12.2001 - 1 W 1712/00

    Formwirksamkeit eines im Wege freiwilliger Versteigerung geschlossenen

    Dem sich aus dem Formerfordernis ergebenden Gebot, dass aus der Urkunde das Auftreten als Vertreter, die vertretene Person und das Vertretungsverhältnis ersichtlich sein müssen, ist genügt, wenn diese Umstände in der Urkunde einen andeutungsweisen, wenn auch unvollkommenen Niederschlag gefunden haben (vgl. zu Vorstehendem BGH MDR 1997, 633 = ZIP 1997, 1044).
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