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   BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02   

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https://dejure.org/2003,2830
BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02 (https://dejure.org/2003,2830)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2003 - V ZR 54/02 (https://dejure.org/2003,2830)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - V ZR 54/02 (https://dejure.org/2003,2830)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verlusts eines Wohnungsrechts infolge einer Zwangsversteigerung - Zur Annahme einer Unmöglichkeit der Leistung - Voraussetzungen eines Dauerschuldverhältnisses - Verpflichtung zur Schadloshaltung aus einem selbständigen Garantieversprechen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnrecht - lebenslängliches und unentgeltliches im Grundstückkaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 774; ; BGB § ... 325 a.F.; ; BGB § 398; ; BGB § 1093 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; ZVG § 52 Abs. 1 Satz 2; ; ZVG § 91 Abs. 1; ; ZVG § 92 Abs. 2; ; ZVG § 52 Abs. 1 Satz 1; ; ZVG § 44 Abs. 1; ; ZVG § 121; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1039
    Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedeutung eines lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vertragsrecht, Auslegung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnungsrechts als selbständiges Garantieversprechen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 732
  • DNotZ 2003, 700
  • NZM 2003, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 11/85

    Rechtsfolgen einer Garantie für den Abschluß eines Rechtsgeschäfts durch einen

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    a) Ein selbständiges Garantieversprechen ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall übernommen wird, daß der garantierte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 1960, II ZR 137/59, WM 1961, 204, 206, Urt. v 11. Juli 1985, IX ZR 11/85 NJW 1985, 2941).

    c) Für den Umfang der Verpflichtung der Beklagten zur Schadloshaltung sind die Grundsätze des Schadensersatzrechts maßgebend (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1985, aaO, 2942).

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    b) Eine sachgerechte Auslegung, die den von beiden Seiten verfolgten Zweck einer Vereinbarung in den Blick nimmt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), kann nicht außer acht lassen, daß das Wohnungsrecht auf Lebenszeit, das sich der Kläger zu 1 (auch für seine Ehefrau) bei dem Verkauf ihres Grundstücks vorbehalten hat, zu den Gegenleistungen der Beklagten als Käuferin zählt (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199; auch Frank, DNotZ 1999, 503, 504).

    Das umfaßt zunächst den Ersatz des objektiven Werts des Wohnungsrechts, wobei sich die Kläger bei der Ermittlung des insoweit von ihnen geforderten Betrages von monatlich 1.600 DM offenkundig - was keinen Bedenken begegnet (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, aaO) - an dem Mietwert orientiert haben.

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Diese Verpflichtung war nämlich bereits mit der Begründung des Wohnungsrechts durch dingliche Einigung und Eintragung erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM § 398 BGB Nr. 20; Urt. v. 13. November 1998, V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377 mit zust. Anm. von Grunsky, LM § 1093 BGB Nr. 13).

    Soweit die Revision darauf verweist, Ziel der Vereinbarungen sei es gewesen, den Klägern die Nutzung ihres Grundbesitzes auf Lebenszeit zu belassen, läßt sie außer acht, daß dieser Vertragszweck zu keiner anderen Betrachtungsweise zwingt, weil der bereits erfüllte schuldrechtliche Vertrag auch den Rechtsgrund für den Fortbestand des bestellten Wohnungsrechts gibt (Senat, Urt. v. 13. November 1998, V ZR 29/98, aaO).

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Voraussetzung ist hierfür jedoch, daß die einzelnen Aufwendungen bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig schienen (vgl. BGH, Urt. v. 30. April 1986, VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243, 2244 f).
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Mit dem sachenrechtlichen Typenzwang (vgl. Senat, BGHZ 117, 19, 27 für das Erbbaurecht) ist es nicht zu vereinbaren, einmalige oder wiederkehrende Dienstleistungen des Eigentümers - jedenfalls, soweit sie mit der Nutzung des belasteten Grundstücks nicht in Zusammenhang stehen - zum Inhalt des dinglichen Rechts zu machen (vgl. MünchKomm-BGB/Joost, 3. Aufl., § 1093 Rdn. 6; Staudinger/Ring, BGB [1994], § 1093 Rdn. 10).
  • BGH, 16.12.1960 - II ZR 137/59

    Rechtliche Natur des Garantievertrages - Umfang der Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    a) Ein selbständiges Garantieversprechen ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall übernommen wird, daß der garantierte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 1960, II ZR 137/59, WM 1961, 204, 206, Urt. v 11. Juli 1985, IX ZR 11/85 NJW 1985, 2941).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    b) Eine sachgerechte Auslegung, die den von beiden Seiten verfolgten Zweck einer Vereinbarung in den Blick nimmt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), kann nicht außer acht lassen, daß das Wohnungsrecht auf Lebenszeit, das sich der Kläger zu 1 (auch für seine Ehefrau) bei dem Verkauf ihres Grundstücks vorbehalten hat, zu den Gegenleistungen der Beklagten als Käuferin zählt (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199; auch Frank, DNotZ 1999, 503, 504).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Der Senat ist an das abweichende Verständnis des Berufungsgerichts nicht gebunden, weil von diesem die anerkannten Auslegungsgrundsätze nicht hinreichend berücksichtigt wurden (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Diese Verpflichtung war nämlich bereits mit der Begründung des Wohnungsrechts durch dingliche Einigung und Eintragung erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM § 398 BGB Nr. 20; Urt. v. 13. November 1998, V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377 mit zust. Anm. von Grunsky, LM § 1093 BGB Nr. 13).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Auch diese sind vom Berufungsgericht noch nicht festgestellt, wobei es allerdings dem bisherigen Vorbringen der Kläger selbst für eine Schätzung nach § 287 ZPO an hinreichend konkreten Anhaltspunkten (vgl. BGHZ 91, 243, 256 f) mangelt.
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    a) Schadensersatzansprüche, durch die der Berechtigte in die Lage versetzt werden soll, anstelle der Inanspruchnahme des Wohnrechts die Kosten seiner anderweitigen Unterbringung im Heim zu finanzieren, setzen voraus, dass der verpflichtete Grundeigentümer für die Aufgabe des Wohnrechts schuldhaft verantwortlich ist, er also z.B. dem Berechtigten die Ausübung des Wohnrechts schuldhaft unmöglich gemacht hat (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2003, 732: Erlöschen des Wohnrechts infolge der Zwangsversteigerung wegen Nichtbedienung vorrangiger Grundschulden).
  • LG Bielefeld, 08.12.2010 - 5 O 522/07

    Schadensersatz für ein durch eine Zwangsversteigerung untergegangen Wohnungsrecht

    Wegen dieser Gefahr entspricht es einer interessengerechten Auslegung nach Treu und Glauben, davon auszugehen, dass neben dem notariellen Übertragungsvertrages auch ein Garantievertrag darüber besteht, dass das Wohnungsrecht erhalten bleibt (BGH, Urteil vom 14.02.2003, Az: V ZR 54/02, zitiert nach juris, Rn. 13).

    Diesen haben die Beklagten zu ersetzen (BGH, Urteil vom 14.02.2003, Az: V ZR 54/02, zitiert nach juris, Rn. 14).

  • BGH, 25.04.2008 - BLw 22/07

    Rechtsnatur der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Zahlung

    b) Demgegenüber vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass ein auf Lebenszeit bestelltes Wohnungsrecht für den Verkäufer neben einem bezifferten Kaufpreis zu der Gegenleistung des Käufers zählt (Urt. v. 14. Februar 2003, V ZR 54/02, NJW-RR 2003, 732, 733 m.w.N.).
  • LG Essen, 29.11.2006 - 11 O 70/06

    Schadensersatzanspruch wegen Wegfalls eines schuldrechtlich eingeräumten

    Zwar ist es grundsätzlich so, dass bei dem Wegfall eines schuldrechtlich eingeräumten Wohnrechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, sei es aufgrund der Nichteinhaltung eines Garantieversprechens - so BGH ZEV 2003, 245 ff. - sei es aufgrund der Unmöglichkeit der Einräumung des Wohnrechts - so BGH NJW-RR 1990, 651 f. -.
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