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   BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04   

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BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04 (https://dejure.org/2005,9785)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2005 - 2 StR 446/04 (https://dejure.org/2005,9785)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 2 StR 446/04 (https://dejure.org/2005,9785)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Auszug aus BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04
    Gegen den angegriffenen Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO, der einer weiteren Begründung nicht bedurfte (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 2 BvR 1225/01 = NStZ 2002, 487, 488; Senatsbeschluß vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 = StraFo 2004, 236), ist ein Rechtsbehelf grundsätzlich nicht zulässig (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO).
  • BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03

    Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04
    Gegen den angegriffenen Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO, der einer weiteren Begründung nicht bedurfte (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 2 BvR 1225/01 = NStZ 2002, 487, 488; Senatsbeschluß vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 = StraFo 2004, 236), ist ein Rechtsbehelf grundsätzlich nicht zulässig (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04
    Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung der Revision ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
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