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BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO
Gegenvorstellung gegen Verwerfung der Revision; Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 § 356a
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge nach Revisionsverwerfung als offensichtlich unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
Auszug aus BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04
Gegen den angegriffenen Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO, der einer weiteren Begründung nicht bedurfte (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 2 BvR 1225/01 = NStZ 2002, 487, 488; Senatsbeschluß vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 = StraFo 2004, 236), ist ein Rechtsbehelf grundsätzlich nicht zulässig (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO). - BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03
Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …
Auszug aus BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04
Gegen den angegriffenen Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO, der einer weiteren Begründung nicht bedurfte (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 2 BvR 1225/01 = NStZ 2002, 487, 488; Senatsbeschluß vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 = StraFo 2004, 236), ist ein Rechtsbehelf grundsätzlich nicht zulässig (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04
Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung der Revision ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).