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   BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04   

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https://dejure.org/2008,917
BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04 (https://dejure.org/2008,917)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - I ZR 140/04 (https://dejure.org/2008,917)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - I ZR 140/04 (https://dejure.org/2008,917)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen eine verfassungswidrige und gemeinschaftsrechtswidrige Marktverhaltensregelung aufgrund einer Vermittlung von Sportwetten als unlautere Wettbewerbshandlung; Bestehen eines bundesweiten Unterlassungsanspruchs als Folge eines Verstoßes gegen eine ...

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § ... 3; ; UWG § 3 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; StGB § 17 Satz 1; ; StGB § 284; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 284 Abs. 4; ; ZPO § 184 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 184 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 339 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 11 § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1
    Wettbewerbswidrigkeit des Verstoßes gegen eine verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrige Markverhaltensregelung; Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Sportwetten; Geltungsbereich eines Unterlassungsanspruchs bei unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in »Altfällen« nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anbieten von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis war in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.2.2008)

    Internet-Sportwetten aus dem Ausland bis April 2006 zulässig // BGH sagt nichts zu aktuellem Streit um Wettmonopol

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2008, 205
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Dementsprechend hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2008 - I ZR 140/04 - (juris) nicht mit der Frage eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem staatlichen Monopolanbieter von Sportwetten und einem Anbieter von Sportwetten über das Internet befasst.
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Dementsprechend hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2008 - I ZR 140/04 - (juris) nicht mit der Frage eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem staatlichen Monopolanbieter von Sportwetten und einem Anbieter von Sportwetten über das Internet befasst.
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Dementsprechend hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2008 - I ZR 140/04 - (juris) nicht mit der Frage eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem staatlichen Monopolanbieter von Sportwetten und einem Anbieter von Sportwetten über das Internet befasst.
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Dementsprechend hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2008 - I ZR 140/04 - (juris) nicht mit der Frage eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem staatlichen Monopolanbieter von Sportwetten und einem Anbieter von Sportwetten über das Internet befasst.
  • OLG Hamburg, 21.11.2008 - 3 U 191/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für Sportwetten: Zur Unlauterkeit der Fernsehwerbung

    Mit der wettbewerbsrechtlichen Relevanz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sich der Bundesgerichtshof in vier jeweils unterschiedliche Bundesländer betreffenden Entscheidungen vom 14.2.2008 befasst (Az. I ZR 140/04: Hamburg; I ZR 187/04: Bremen; I ZR 207/05: Bayern; I ZR 13/06: Nordrhein-Westfalen) und unter Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16.8.2007 ausgesprochen, dass vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 vollzogene Handlungen der privaten Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten kein unzulässiges Handeln im Wettbewerb im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 UWG a.F. darstellten.

    Ebenso wie der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 14.2.2008 (a.a.O., juris-Rz. 20) einen Gleichklang zwischen wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Einordnung für Handlungen aus der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anstrebt, ist die Annahme eines solchen Gleichklangs auch für die Übergangszeit gemeinschafts- und verfassungsrechtlich geboten.

  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol

    Der Stellenwert der Strafandrohung des § 284 Abs. 1 StGB bei der Abwägungsentscheidung über den Sofortvollzug wird auch nicht dadurch relativiert, dass der Bundesgerichtshof in sog. Altfällen von einer Bestrafung absieht und einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs ablehnt (vgl. BGH vom 14.02.2008 I ZR 140/04 m.w.N.) Denn um die straf- oder zivilrechtliche Bewertung vergangener Sachverhalte geht es hier nicht.
  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - 4 K 207/08

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; ausländische Konzession; Werbemaßnahmen

    Im Ergebnis nichts anderes gilt in Bezug auf die von der Klägerin zuletzt zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06 - und des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2008 - I ZR 140/04 u.a. -.
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

    Der Stellenwert der Strafandrohung des § 284 Abs. 1 StGB bei der Abwägungsentscheidung über den Sofortvollzug wird auch nicht dadurch relativiert, dass der Bundesgerichtshof in sog. Altfällen von einer Bestrafung absieht und einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs ablehnt (vgl. BGH vom 14.02.2008 I ZR 140/04 m.w.N.) Denn um die straf- oder zivilrechtliche Bewertung vergangener Sachverhalte geht es hier nicht.
  • VGH Bayern, 19.09.2008 - 10 CS 08.1831

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

    Der Stellenwert der Strafandrohung des § 284 Abs. 1 StGB bei der Abwägungsentscheidung über den Sofortvollzug wird auch nicht dadurch relativiert, dass der Bundesgerichtshof in sog. Altfällen von einer Bestrafung absieht und einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs ablehnt (vgl. BGH vom 14.02.2008 I ZR 140/04 m.w.N.) Denn um die straf- oder zivilrechtliche Bewertung vergangener Sachverhalte geht es hier nicht.
  • VGH Bayern, 10.07.2008 - 10 CS 08.1554

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

    Der Stellenwert der Strafandrohung des § 284 Abs. 1 StGB bei der Abwägungsentscheidung über den Sofortvollzug wird auch nicht dadurch relativiert, dass der Bundesgerichtshof in sog. Altfällen von einer Bestrafung absieht und einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs ablehnt (vgl. BGH vom 14.02.2008 I ZR 140/04 m.w.N.) Denn um die straf- oder zivilrechtliche Bewertung vergangener Sachverhalte geht es hier nicht.
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1543

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

  • VGH Bayern, 01.09.2008 - 10 CS 08.1492

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

  • VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 5 S 08.317

    Sportwetten

  • OLG Hamburg, 21.02.2008 - 5 W 17/08

    Banner-Werbung / Link-Setzung für ausländische Glücksspiel-Angebote weiterhin

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