Rechtsprechung
BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 1 S 2 PatG, § 99 Abs 3 S 1 PatG
Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht in einem Patentnichtigkeitsverfahren
- rewis.io
Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 31 Abs. 1 S. 2; PatG § 99 Abs. 3 S. 1
Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht in einem Patentnichtigkeitsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gewähren von Akteneinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Akteneinsichtsrecht eines Dritten im Patentnichtigkeitsverfahren grundsätzlich umfassend
Verfahrensgang
- BPatG, 06.07.2011 - 5 Ni 43/10
- BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11
Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).Ein konkretes berechtigtes Interesse, die von der Klägerin in ihrem Antrag bezeichneten Aktenteile von der beantragten Einsicht auszunehmen, wie es beispielsweise bestehen kann, wenn Dritte durch die Einsichtnahme Kenntnisse erlangen können, die ihnen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen können (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 Rn. 3 - Akteneinsicht XIX), ergibt sich daraus nicht.
- BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines …
Auszug aus BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11
Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX). - BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05
Akteneinsicht XVIII
Auszug aus BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11
Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).
- BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17
Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder …
Der von der Antragstellerin vorgelegte Beschluss des BGH (Beschl. v. 14.02.2012 - X ZR 114/11) bestätige die im vorliegenden Fall beantragte beschränkte Akteneinsicht.Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch die Antragstellerin bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - X ZR 114/11).