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   BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12   

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BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,1607)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,1607)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,1607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungserfolg von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch einen BGH Richter bei fehlender Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungserfolg von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch einen BGH Richter bei fehlender Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des Bundesgerichtshofs

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Besetzungsstreit beim BGH: Etappensieg auf einem Nebenkriegsschauplatz…

  • thueringer-allgemeine.de (Pressebericht, 14.02.2013)

    Teilerfolg für BGH-Präsident Tolksdorf in Streit um Richterstellen

  • noz.de (Pressebericht, 14.02.2013)

    Dienstgericht: BGH-Präsident hat Unabhängigkeit nicht verletzt

  • lto.de (Pressebericht, 15.02.2013)

    BGH-Richterstreit vor dem Dienstgericht: Niederlage für Thomas Fischer

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit: Tolksdorf erzielt Etappensieg über Fischer, Strafsenatsvorsitz weiter ungeklärt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • fnweb.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2013)

    Streit um BGH-Präsidenten vor Richterdienstgericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Thomas Fischer

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ralf Eschelbach

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Mit Beschluss vom 11. Januar 2012 stellte der 2. Strafsenat unter Mitwirkung des Antragstellers in dem Verfahren 2 StR 346/11 fest, dass er nicht ordnungsgemäß besetzt sei, weil der Geschäftsverteilungsplan mit der Zuweisung von Dr. E. als Vorsitzendem des 2. und des 4. Strafsenats mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Einklang stehe, und setzte die Hauptverhandlung aus, "um dem Präsidium des Bundesgerichtshofs die Gelegenheit zu geben, eine mit der Verfassung in Einklang stehende Regelung herbeizuführen".

    Unmittelbar nach der Beratung der endgültigen Fassung des Beschlusses vom 11. Januar 2012 im Verfahren 2 StR 346/11 am 17. Januar 2012 wurde der Vorsitzende des 2. Strafsenats zum Präsidenten gerufen.

    Am 8. Februar 2012 entschied der 2. Strafsenat in dem Verfahren - 2 StR 346/11 in der Sache.

    Insgesamt sei er, der Antragsteller, zu seinem weiteren Prozessverhalten in der Sache - 2 StR 346/11 befragt worden.

    die Aufforderung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs an den Vorsitzenden des 2. Strafsenats Dr. E. am 17. Januar 2012 nach Abschluss der Fassungsberatung der Begründung des Aussetzungsbeschlusses des Senats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 darauf hinzuwirken, dass der schriftliche Beschluss zunächst nicht unterzeichnet und nicht in den Geschäftsgang gegeben, die schriftliche Begründung eines nicht unterzeichneten Exemplars aber ihm zur Verfügung gestellt wird, damit zuerst das Präsidium darüber beraten könne,.

    b) die Durchführung der Befragung am 18. Januar 2012 zu dem weiteren Prozessverhalten in der Sache 2 StR 346/11 nach dem zu der Anrufung des Präsidiums in der Sache 2 StR 346/11 ergangenen Präsidiumsbeschluss vom gleichen Tage,.

    Mit dem Beschluss vom 11. Januar 2012 hatte der 2. Strafsenat in dem Verfahren 2 StR 346/11 die Hauptverhandlung ausgesetzt, um dem Präsidium des Bundesgerichtshofs die Gelegenheit zu geben, eine andere Regelung zur Senatsbesetzung herbeizuführen.

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905).

    Ein Prüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ (R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).

    Ein Verhalten einer dienstaufsichtsführenden Stelle gegenüber einem bestimmten Richter oder einer bestimmten Gruppe von Richtern ist aber Voraussetzung für die Einordnung als dienstaufsichtliche Maßnahme (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905, 906).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Ein Prüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ (R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).

    Erforderlich ist jedoch, dass sich das Verhalten einer dienstaufsichtführenden Behörde bei objektiver Betrachtung gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern wendet, es also zu einem konkreten Konfliktfall zwischen der Justizverwaltung und dem Richter oder bestimmten Richtern gekommen ist bzw. ein konkreter Bezug zur Tätigkeit eines Richters besteht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. März 2002 - RiZ (R) 1/01, NJW-RR 2002, 929, 931; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25 mwN; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169 Rn. 23).

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905).

    Zwar wurde in einer außerordentlichen Dienstprüfung ohne Wissen des betroffenen Richters eine Maßnahme der Dienstaufsicht gesehen, weil diese als Ausdruck des Misstrauens empfunden werden könne (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 156).

  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Das Präsidium ist kein Dienstaufsichtsorgan, jedenfalls soweit es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101).

    Das Dienstgericht des Bundes hat allerdings erwogen, auf einen offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch das Präsidium § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Das Präsidium ist kein Dienstaufsichtsorgan, jedenfalls soweit es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101).

    Das Dienstgericht des Bundes hat allerdings erwogen, auf einen offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch das Präsidium § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425).

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    die Sache im Hinblick auf BVerfGE 95, 322 ff.; 107, 395 ff. gemäß Art. 100 Abs. 1 GG im Sinne eines Normerlassbegehrens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wenn es der Ansicht sein sollte, dass die Bindung des Präsidiums an die Meinung eines gerichtlichen Spruchkörpers oder aber die Bindung der Richter an die Meinung des Präsidiums im Sinne von BVerwGE 50, 11, 21 mangels einer von Verfassungs wegen gebotenen positivrechtlichen Regelung der Rangordnung unter Präsidium und Gericht im Gerichtsverfassungsgesetz gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 92, Art. 97 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt oder ein verfassungsrechtlich, nach Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG notwendiger Rechtsbehelf im System der Kontrolle fehlt, höchst hilfsweise, die Sache an das Verwaltungsgericht zu verweisen, wenn und soweit sich das Dienstgericht des Bundes für nicht zuständig erachte.

    Eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Geschäftsverteilungsplan ist vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (BVerwGE 50, 11).

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Schon Fragen können einen Vorhalt darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 371), und die Anregung, eine zu treffende Entscheidung in einem bestimmten, von der dienstaufsichtführenden Stelle vertretenen Sinne vorzunehmen, kann als die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigende Weisung verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ (R) 3/90, BGHZ 112, 197, 201 f.).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

  • BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 3/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Entlastungsbegehren an

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

  • BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 3/73
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11

    Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)

  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 28/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit)

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die der Auslegung fähigen, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 88 Halbsatz 2 VwGO, Prüfungsanträge der Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 1. Oktober 2020 und 3. Oktober 2020 sowie in ihrem Schriftsatz vom 18. Februar 2022 - soweit im Zusammenhang mit einer Disziplinarklage stehend bzw. den "Verlust der Dienstbezüge" betreffend - sind unzulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welchem Umfang das nach § 66 Abs. 2, § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e DRiG erforderliche Vorverfahren durchgeführt oder im konkreten Fall entbehrlich ist (BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145 [juris Rn. 63], vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, juris Rn. 29, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359 [juris Rn. 30], vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 [juris Rn. 12], vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 21 und vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 18).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass das Präsidium jedenfalls insoweit kein Dienstaufsichtsorgan ist, als es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteile vom 30. November 1984 - RiZ(R) 9/84, BGHZ 93, 100 [juris Rn. 5], vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, DRiZ 1991, 99 [juris Rn. 21] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 26 und 51).

    a) Ob die willkürliche Zuteilung eines Richters durch das Präsidium des Gerichts, bei dem er tätig ist, in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 3 DRiG zur Überprüfung durch die Richterdienstgerichte gestellt werden kann, hat der Senat in der Vergangenheit offengelassen (BGH, Urteile vom 30. November 1984 - RiZ(R) 9/84, BGHZ 93, 100 [juris Rn. 5] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 36).

    Treten zwischen Richtern des Spruchkörpers eines obersten Bundesgerichts Spannungen auf, die die Schwelle des an diesen Gerichten üblichen und hinzunehmenden intensiven Diskurses (vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 20; BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 37) überschreiten und die Wahrnehmung der Rechtsprechungstätigkeit des Spruchkörpers beeinträchtigen, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums als des für die Geschäftsverteilung zuständigen Selbstverwaltungsorgans, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Spruchkörpers wiederhergestellt wird.

    Maßnahmen des Präsidenten in seiner Funktion und mit der Aufgabe des Präsidiumsvorsitzenden zur Vorbereitung einer Präsidiumssitzung fallen nicht unter die dienstaufsichtlichen Maßnahmen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238 [juris Rn. 12] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 26).

    Ein Verhalten einer dienstaufsichtführenden Stelle gegenüber einem bestimmten Richter oder einer bestimmten Gruppe von Richtern ist aber Voraussetzung für die Einordnung als dienstaufsichtliche Maßnahme (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 52).

    Das Unterlassen von dienstaufsichtlichen Maßnahmen gegenüber einem Richter ist keine dienstaufsichtliche Maßnahme gegenüber einem anderen (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 52).

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