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   BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13   

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https://dejure.org/2014,3270
BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13 (https://dejure.org/2014,3270)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2014 - V ZR 100/13 (https://dejure.org/2014,3270)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13 (https://dejure.org/2014,3270)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der Wasserversorgung für das Gesamtgrundstück als gemeinschaftsbezogene Pflicht; Erstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei Begleichung der ihm per Leistungsbescheid auferlegten Abgabenschuld

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld als gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 WEG; Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Innenverhältnis ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anschlussbeiträge für Wasser- und Abwasseranschluss gemeinschaftsbezogen; Freistellungs- und Erstattungsanspruch des als Gesamtschuldner herangezogenen Wohnungseigentümers gegenüber Gemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstattungsanspruch gegen die WEG bei von einzelnem Eigentümer als Gesamtschuldner übernommener Abgabenschuld

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der Wasserversorgung für das Gesamtgrundstück als gemeinschaftsbezogene Pflicht; Erstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei Begleichung der ihm per Leistungsbescheid auferlegten Abgabenschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3; WEG § 10 Abs. 8; BGB § 426
    Von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld als gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 WEG; Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Innenverhältnis ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgabenschuld: Gemeinschaft muss Eigentümer frei stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abgabenschuld der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers möglich, wenn er gemeinschaftsbezogene Abgabenforderung erfült

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erstattungsanspruch bei Begleichung einer gesamtschuldnerischen Abgabenschuld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers möglich, wenn er gemeinschaftsbezogene Abgabenforderung erfült

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG muss Eigentümer verauslagte Abgaben erstatten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG muss Eigentümer verauslagte Abgaben erstatten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft muss Wohnungseigentümer von Abgabenschuld freistellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgabenschuld: Regress des zahlenden Eigentümers bei der Gemeinschaft (IMR 2014, 163)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1093
  • MDR 2014, 397
  • NVwZ 2014, 605
  • NZM 2014, 277
  • ZMR 2014, 557
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht liegt vor, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erfordert (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 10; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

    Eine gekorene Wahrnehmungsbefugnis nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, bei der lediglich ein Zugriffsermessen besteht, ist hingegen anzunehmen, wenn die Pflichtenerfüllung durch den Verband förderlich ist (Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

    Bei der Abgrenzung ist eine wertende Betrachtung geboten (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für kommunale Benutzungsgebühren für

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Die herrschende Meinung hingegen geht - mit unterschiedlichen Begründungen - von einer Wahrnehmungspflicht des Verbandes ohne Ermessensspielraum aus (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1463, 1465; VG Köln, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 14 L 872/11, juris Rn. 19; BeckOK WEG/Dötsch, Edition 16, § 10 Rn. 571; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 498a; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 26; ders. in ZfIR 2012, 403, 410 und ZWE 2014, 14, 16; Schmid, ZWE 2009, 325 und NZM 2010, 683, 686; Abramenko, IMR 2007, 18; Elzer, MietRB 2009, 137 f.; vgl. auch Briesemeister, NZM 2007, 225, 230 und IMR 2010, 199; Schmidt, ZWE 2009, 203, 204 f.).

    Sie hat die Forderung zu begleichen, soweit diese berechtigt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1463, 1465), oder, wenn sie Zweifel an deren Rechtmäßigkeit hat, im Zusammenwirken mit dem in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer Maßnahmen zu ergreifen, um die Forderung abzuwehren und eine Vollstreckung gegen den Wohnungseigentümer aus dem Bescheid zu verhindern.

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 196/08

    Gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Wohnungseigentümer für die Entgelte

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Diese Haftungsbegrenzung greift nämlich nicht ein, wenn - wie hier - im Landesrecht eine Gesamtschuld der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks gesetzlich vorgesehen ist (BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - VII ZR 196/08, BGHZ 181, 304 Rn. 18).

    Die Haftung ist aber nicht auf die Miteigentumsquote begrenzt, wenn - wie hier - im Landesrecht eine Gesamtschuld der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks gesetzlich vorgesehen ist (BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - VII ZR 196/08, BGHZ 181, 304 Rn. 15).

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht liegt vor, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erfordert (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 10; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

    Eine gekorene Wahrnehmungsbefugnis nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, bei der lediglich ein Zugriffsermessen besteht, ist hingegen anzunehmen, wenn die Pflichtenerfüllung durch den Verband förderlich ist (Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Insoweit kann nichts anderes gelten als bei einem Ausgleich unter Gesamtschuldnern (vgl. BVerwG, NJW 1993, 1667, 1668 f.).
  • BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78

    Zuordnung von Zahlungen zu Vermögensmassen - Charakterisierung erbrachter

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    a) Ein solcher Anspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer - wie hier - die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. November 1979 - VIII ZR 333/78, MDR 1980, 309; Senat, Urteil vom 12. Juli 1991 - V ZR 204 /90, NJW 1991, 2899, 2900 zur Erfüllungsübernahme).
  • BFH, 15.10.1996 - VII R 46/96

    Der Haftungsanspruch entsteht unabhängig vom Erlaß des Haftungsbescheids

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Der Steuer- bzw. Abgabenbescheid konkretisiert lediglich den bereits entstandenen Steueranspruch und bildet die Grundlage für die Verwirklichung dieses Anspruchs (vgl. BFHE 181, 392, 394 f., BFHE 160, 108, 110).
  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Erfüllt der von dem Gläubiger als Gesamtschuldner in Anspruch genommene Wohnungseigentümer die Abgabenforderung aus eigenen Mitteln, steht ihm gegen die Gemeinschaft ein aus § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG folgender Erstattungsanspruch zu (vgl. Becker, ZfIR 2012, 402, 412; ders. in ZWE 2014, 14, 17; Schmid, ZWE 2009, 325; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 311; KG, ZMR 2009, 786, 789 und ZWE 2010, 89 ff.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    Mit der Neufassung von § 10 WEG wollte der Gesetzgeber nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005  V ZB 32/05, BGHZ 163, 154) gerade verhindern, dass das Haftungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Einzelnen existenzbedrohende Zahlungspflichten auferlegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für

    Auszug aus BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13
    aa) Teilweise wird unter Hinweis auf das Vorliegen einer gekorenen Wahrnehmungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG angenommen, dass solche Verbindlichkeiten im Interesse eines Gläubigers oder der Wohnungseigentümer gemeinschaftlich erfüllt werden können, aber nicht erfüllt werden müssen; die Wohnungseigentümer hätten insoweit einen Entscheidungsspielraum (Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 262; Wenzel, IMR 2009, 208).
  • VG Köln, 20.07.2011 - 14 L 872/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung rückständiger

  • BGH, 12.07.1991 - V ZR 204/90

    Rechte des Erstehers eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks

  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 12 K 881/08

    WEG kann nicht Adressatin eines Abgabenbescheids sein!

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

  • KG, 24.11.2009 - 24 W 18/08

    Freistellungsanspruch des von Gläubigern der Wohnungseigentümergemeinschaft vor

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Diese Norm regelt die Wahrnehmung von Pflichten im Außenverhältnis (näher Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6 mwN; Jacoby, ZWE 2014, 8, 12), nicht aber die interne Willensbildung des Verbands.
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Hierfür reicht es - jedenfalls außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung (dazu: BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20) - schon aus, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9; vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13 und vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Eine solche Pflicht ist anzunehmen, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erfordert (Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Bei der Abgrenzung ist eine wertende Betrachtung geboten (zum Ganzen: Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6 mwN).

    Die Gemeinschaft soll den in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer nicht nur durch ihre Verpflichtung zur Erstattung seiner Aufwendungen (dazu: Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 14) unterstützen.

    Sie soll sich auch mit dem Gläubiger auseinandersetzen, soweit die Forderung nicht berechtigt ist (Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 13).

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    In diesem Sinne sind die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 14. Februar 2014 (V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 12) zu verstehen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16

    Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Anspruch auf Abänderung

    2.2.1.Eine geborene Wahrnehmungskompetenz der Gemeinschaft als Verband liegt dann vor, wenn ein Recht sämtlichen Mitgliedern der Gemeinschaft gleichermaßen zusteht bzw. eine Verpflichtung sämtliche Mitglieder im Außenverhältnis gleichermaßen trifft und nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist (siehe BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, und vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

    Da die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft - nicht der Verband selbst - Miteigentümer des gemeinsamen Grundstückes sind, trifft sie im Außenverhältnis die Abgabenschuld als Gesamtschuldner (BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, zitiert nach juris).

    2.2.2.Eine "gekorene" Ausübungsbefugnis des Verbandes ist zu bejahen, wenn die Ausübung eines gemeinschaftsbezogenen Rechtes durch den Verband förderlich ist (vgl. BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, sowie vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

  • LG München I, 07.04.2016 - 36 S 17586/15

    Keine Vergemeinschaftung der Abnahme in Bezug auf Gemeinschaftseigentum durch

    a) Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne dieser Vorschrift liegt nach dem BGH vor, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erfordert (vgl. BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13, juris Rn. 13 m. w. N. für das Beispiel einer öffentlichrechtlichen Abgabenschuld).
  • VG Gera, 14.11.2019 - 2 K 2248/18

    Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu grundstücksbezogenen

    Allerdings hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Pflichten der Wohnungseigentümer zu erfüllen, denn die Erfüllung von Gebühren und Abgaben in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist eine gemeinschaftsbezogene Pflicht i. S. v. § 10 Abs. 6 Satz 3 HS 1 WEG (so BGH, Urteil vom 14. Februar 2014, - V ZR 100/13 -, zitiert nach juris Rn. 5; Entscheidungsanmerkung und zur Systematik des WEG: Elzer, NVwZ 2014, 605, 607; Palandt, 78. Aufl., WEG, § 10 Rn. 34).
  • OVG Bremen, 23.11.2018 - 2 B 194/18

    Gesamtschuldnerische Haftung eines Eigentümers einer Wohnung in einem

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass § 10 Abs. 8 WEG einer im kommunalen Abgabenrecht angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht entgegensteht (BGH, Urteile vom 18.06.2009 - VII ZR 196/08 -, BGHZ 181, 304 -310, Rn. 16 - 18; vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09 -, Rn. 14, juris; vom 14.02.2014 - V ZR 100/13 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 -, Rn. 15, juris; OVG NW, Beschluss vom 19.08.2013 - 9 E 398/13 -, Rn. 4 -6, juris; VGH BW, Urteil vom 26.09.2008 - 2 S 1500/06 -, Rn. 26, juris; Abramenko in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz , 5. Aufl. 2017, § 10 WEG , Rn. 196 ff.; Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB , 8. Aufl. 2017, § 10 WEG , Rn. 271).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 14/22

    Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Norm im Hinblick auf Prozessrechtsverhältnisse weit auszulegen und erfasst alle Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Eigentümer und dem Verband (BGH NZM 2014, 277 Rn. 14 ff.).
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