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   BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22   

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https://dejure.org/2023,11079
BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22 (https://dejure.org/2023,11079)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2023 - 4 StR 507/22 (https://dejure.org/2023,11079)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22 (https://dejure.org/2023,11079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: eigennützige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Veräußerung zum Einstandspreis, Interesse an der Aufrechterhaltung einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung, Hoffnung auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
    Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 247/18 Rn. 4).
  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: mangelnde Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
    a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, NStZ-RR 2021, 382; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 Rn. 26, weitere Nachweise bei Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Auflage 2022, § 29 BtMG Rn. 225).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
    a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, NStZ-RR 2021, 382; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 Rn. 26, weitere Nachweise bei Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Auflage 2022, § 29 BtMG Rn. 225).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
    Daran kann es fehlen, wenn der Täter Betäubungsmittel zum Einstandspreis veräußert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88 Rn. 3, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15).
  • BGH, 10.10.1988 - 2 StR 539/88

    Bewertung des Tatbeitrags als Mittäterschaft oder Beihilfe an Hand der

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
    Allerdings kann auch in einem solchen Fall das Interesse an der Aufrechterhaltung einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung für die Annahme eines eigennützigen Handelns ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1988 ? 2 StR 539/88 Rn. 6, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 14).
  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 33/08

    Anforderungen an ein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22
    Kein Vorteil mit objektiv messbarem Inhalt ist die Hoffnung auf ideelle Anerkennung bei anderen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 4 StR 33/08 Rn. 3).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich einen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; Beschlüsse vom 11. August 1995 - 2 StR 329/95; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, juris Rn. 11; Patzak/Volkmer/Patricius-Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 342).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Hieran kann es insbesondere dann fehlen, wenn ein Erwerber die teilweise zum Eigenkonsum gekauften Betäubungsmittel im Übrigen nur zum Einstandspreis an andere abgibt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 StR 244/23

    Erfordernis einer eigennützigen und auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten

    Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - 2 StR 199/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Jede eigennützige,

    Hieran kann es dann fehlen, wenn der Täter Betäubungsmittel zum Einstandspreis veräußert (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.).
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