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BGH, 14.03.1956 - IV ZR 288/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 789
- DB 1956, 499
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52
Haftung des Amtsvormunds
Auszug aus BGH, 14.03.1956 - IV ZR 288/55
Es ist richtig, daß dieser Grundsatz der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs entspricht (RGZ 132, 257 [260]; BGHZ 9, 255 [BGH 20.04.1953 - IV ZR 155/52] [262]). - RG, 31.03.1931 - III 233/30
Haftet eine Stadtgemeinde für den Schaden, den ein von ihr ordnungsmäßig …
Auszug aus BGH, 14.03.1956 - IV ZR 288/55
Es ist richtig, daß dieser Grundsatz der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs entspricht (RGZ 132, 257 [260]; BGHZ 9, 255 [BGH 20.04.1953 - IV ZR 155/52] [262]).
- BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung - …
Scheidet aber eine Inanspruchnahme des Betreuers im konkreten Fall zum Beispiel aus tatsächlichen Gründen aus, kommt durchaus eine Haftung des Gegenbetreuers gem. § 1833, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht, wenn dieser nachweislich seinen Überwachungsaufgaben in vorwerfbarer Weise nicht nachgekommen ist (vgl. auch BGH NJW 1956, 789) .