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   BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67   

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https://dejure.org/1967,6822
BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67 (https://dejure.org/1967,6822)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1967 - 1 StR 6/67 (https://dejure.org/1967,6822)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1967 - 1 StR 6/67 (https://dejure.org/1967,6822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einem Vergehen nach dem Lebensmittelgesetz (LebMG) - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zulässigkeit einer Einziehung von tatunbeteiligten Dritten gehörenden Gegenständen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Hans F. ist als Einziehungsbeteiligter zur Einlegung der Revision befugt (BGHSt 19, 7 [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62]; 21, 66 [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65][BGH 27.05.1963 - - GSSt 2/62 ]).

    In entsprechender Anwendung des § 24 OWiG hätte er als Einziehungsbeteiligter zur Hauptverhandlung geladen werden müssen (BGHSt 19, 7, 18 [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62]; 21, 66 [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65]; [BGH 27.05.1963 - - GSSt 2/62 ]vgl. auch § 431 Abs. 2 StPO).

    Der Senat tritt damit nicht in Gegensatz zu der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 19, 7 [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62] [BGH 27.05.1963 - - GSSt 2/62 ], da sich diese mit der Frage der entsprechenden Anwendung der §§ 25, 26 OWiG nach der damaligen Sachlage nicht zu befassen hatte und auch nicht befaßt hat.

  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Hans F. ist als Einziehungsbeteiligter zur Einlegung der Revision befugt (BGHSt 19, 7 [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62]; 21, 66 [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65][BGH 27.05.1963 - - GSSt 2/62 ]).

    In entsprechender Anwendung des § 24 OWiG hätte er als Einziehungsbeteiligter zur Hauptverhandlung geladen werden müssen (BGHSt 19, 7, 18 [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62]; 21, 66 [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65]; [BGH 27.05.1963 - - GSSt 2/62 ]vgl. auch § 431 Abs. 2 StPO).

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß trotz der allgemeinen Fassung des § 13 Abs. 1 Satz 1 LebMG die Einziehung von Gegenständen, die tatunbeteiligten Dritten gehören, nicht mehr unbeschränkt zulässig ist, sondern nur dann, wenn ein besonderer rechtfertigender Grund gegeben ist (BGHSt 19, 123, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]; 21, 66, 67 f [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65] [BGH 29.10.1963 - StR 1 387/63 ]).

  • RG, 09.11.1936 - 3 D 133/36

    1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Selbst wenn Hans F. beim Ankauf des Weins den wahren Sachverhalt gekannt hätte oder hätte kennen müssen, wäre er allein wegen seiner Eigenschaft als Käufer noch nicht strafbarer Teilnehmer an der Tat des Angeklagten gewesen; denn strafbar ist nach § 4 Abs. 3 LebMG nur der Verkäufer (vgl. RGSt 23, 242, 243; 70, 344).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß trotz der allgemeinen Fassung des § 13 Abs. 1 Satz 1 LebMG die Einziehung von Gegenständen, die tatunbeteiligten Dritten gehören, nicht mehr unbeschränkt zulässig ist, sondern nur dann, wenn ein besonderer rechtfertigender Grund gegeben ist (BGHSt 19, 123, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]; 21, 66, 67 f [BGH 10.05.1966 - 1 StR 592/65] [BGH 29.10.1963 - StR 1 387/63 ]).
  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Als Einziehungsbeteiligter, dem in gewissem Umfang die Rechte des Angeklagten zustehen, hätte der Beschwerdeführer übrigens nicht zugleich als Zeuge vernommen werden dürfen (BGHSt 9, 250 [BGH 24.05.1956 - StR 2 322/55 ]).
  • RG, 06.10.1892 - 2437/92

    1. Kann der Käufer gesundheitsschädlichen Fleisches als Teilnehmer an dem

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Selbst wenn Hans F. beim Ankauf des Weins den wahren Sachverhalt gekannt hätte oder hätte kennen müssen, wäre er allein wegen seiner Eigenschaft als Käufer noch nicht strafbarer Teilnehmer an der Tat des Angeklagten gewesen; denn strafbar ist nach § 4 Abs. 3 LebMG nur der Verkäufer (vgl. RGSt 23, 242, 243; 70, 344).
  • RG, 21.12.1935 - 6 D 200/35

    Wann beginnt die Revisionsfrist für einen Nebenbeteiligten (§ 421 Abs. 3 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 14.03.1967 - 1 StR 6/67
    Die Frist zur Einlegung der Revision wurde für ihn erst mit der Zustellung des Urteils in Lauf gesetzt (vgl. RGSt 70, 40, 41).
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