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BGH, 14.03.1977 - II ZR 139/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wechselrechtliche Bedeutung der Angabe eines Verfallstages eines Wechsels - Angabe einer Verfallszeit eines Wechsels als Bestandsteil einer Wechselerklärung - Anforderungen an die Angabe eines Verfallstages in einer Wechselerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 68, 188
- NJW 1977, 951
- MDR 1977, 561
- DB 1977, 862
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1969 - II ZR 129/67
Gültigkeit eines Wechsels gemäß Art. 2 Abs. 2 des Wechselgesetzes (WG) trotz …
Auszug aus BGH, 14.03.1977 - II ZR 139/75
Der vorliegende Rechtsstreit gibt keinen Anlaß dazu Stellung zu nehmen, ob - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 18. September 1969 - II ZR 129/67, LM WG Art. 1 Nr. 8 meint - die Rechtslage bei Verschiedenheit der Angaben über den Zahlungsort in der wechselmäßigen Bestimmung und in der Kopfspalte anders zu beurteilen wäre und ob der Senat an dieser Rechtsauffassung, auf der das Urteil nicht beruht, weiterhin festhalten wird.
- VG München, 17.10.2016 - M 7 M 16.3397
Kosten eines zweiten Rechtsbeistands
Weiter gilt, dass nur in besonderen Ausnahmefällen die Kosten eines zweiten Bevollmächtigten als notwenige Kosten erstattungsfähig sein können, etwa wenn sehr spezielle Kenntnisse auf einem schwierigen Gebiet erforderlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., B. v. 14.3.1977 - 20 W 39/77 - JZ 1977, 404 f.; OLG München, B. v. 4.5.1966 - 11 W 1197/65 - NJW 1966, 2069 f.). - OLG Saarbrücken, 02.07.1997 - 1 U 847/96 Hierfür war der Gedanke leitend, daß die Angaben in der Kopfspalte bürotechnische Gründe haben und ihnen keine wechselrechtliche Bedeutung zuwächst (BGHZ 68, 188 ff. = MDR 1977, 561).