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BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von § 213 des Strafgesetzbuchs (StGB) - Auswirkungen einer selbst verschuldeten verminderten Schuldfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 213
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 310
- StV 1985, 280
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn …
Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat. - BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01
Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit; …
Entscheidend hierfür ist vielmehr, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des, Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 - NStZ 1985, 310 m.w.N.). - BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit darf auch bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht deshalb, weil sie auf Alkoholgenuß beruht, von vornherein außer Betracht bleiben (BGH, Beschl. vom 14. März 1985 - 1 StR 105/85; in gleichem Sinne bereits BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1979 - 2 StR 643/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).
- BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als …
Bei der gebotenen Gesamtwürdigung, ob ein sonst minder schwerer Fall (2. Alternative) vorliegt (vgl. BGH StV 1984, 73; NStZ 1985, 310; Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 13), wie bei der Strafzumessung wird namentlich die wiederholte unberechtigte Aggression des Opfers gegen den Angeklagten (UA 5) zu berücksichtigen sein. - BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92
Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung …
Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870). - BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92
Annahme eines minder schweren Fall des Tatoschlags bei verminderter …
Der in § 213 StGB bezeichnete Strafrahmen kommt nicht nur für Fälle in Betracht, die mit den Provokationsfällen der ersten Alternative dieser Vorschrift vergleichbar sind (BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1985, 310).