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   BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88   

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https://dejure.org/1990,148
BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88 (https://dejure.org/1990,148)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - KVR 4/88 (https://dejure.org/1990,148)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - KVR 4/88 (https://dejure.org/1990,148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Sportübertragungen

  • Telemedicus

    Sportübertragungen

  • Wolters Kluwer

    Kartellbehördliche Verfügung - Neue gleichartige Bindungen - Rundfunkveranstaltungen - Fernsehmäßige Verwertung - Sportveranstaltungen - Mißbrauchsverfügung - Marktzugang - Private Fernsehveranstalter - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

  • archive.org

    GWB § 18 Abs 1 Nr 2, § 18 Abs 1 Buchst b, § 18 Abs 2, § 38 Abs 1 Nr 2, § 44 Abs 1 Nr 1 Buchst d, § 77 S 1, § 77 S 2

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sportübertragungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Kartell- und Rundfunkrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Sportübertragungen"; Zuständigkeit der Kartellbehörden für einen Vertrag zwischen Rundfunkanstalten und Spitzenverbänden des Sports über die Befugnis zur fernsehmäßigen Auswertung von Sportveranstaltungen; Zulässigkeit einer kartellbehördlichen Verfügung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB §§ 18 Abs. 1 Nr. 2, 44, 77 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2 - "Sportübertragungen"
    Beschränkung privater Fernsehveranstalter durch Globalvertrag zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Spitzenverbänden des Sports über die Befugnis zur Fernsehübertragung von Sportveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 371
  • NJW 1990, 2815
  • NJW-RR 1990, 1519 (Ls.)
  • ZIP 1990, 949
  • MDR 1990, 900
  • GRUR 1990, 702
  • DB 1990, 1506
  • ZUM 1990, 519
  • afp 1990, 194
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Aber auch diese müssen ihrerseits im Licht der Rundfunkfreiheit gesehen werden und sind aus der Erkenntnis der Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198, 208ff.; 59, 231, 263ff.; 74, 297, 336f.; st. Rspr.).

    Deren Aufgabe ist es, eine freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 74, 297, 323f.).

    Der Begriff der Grundversorgung bezeichnet jedoch nicht eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, etwa in dem Sinn, daß Programme oder Sendungen, die der Grundversorgung zuzurechnen sind, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorbehalten sind oder vorbehalten werden könnten (BVerfGE 74, 297, 326).

    Dem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk liegt u.a. der Gedanke zugrunde, daß der publizistische Wettbewerb zwischen beiden sich anregend und belebend auf das inländische Gesamtangebot auswirken und die Meinungsvielfalt auf diese Weise stärken und erweitern werde (BVerfGE 74, 297, 332).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Demzufolge ist anerkannt, daß der Bund auch dort kartellrechtliche Regelungen treffen kann, wo keine umfassende Bundeskompetenz besteht, wie dies zum Beispiel hinsichtlich der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse der Fall ist (Art. 75 Nr. 2 GG; vgl. dazu BVerfGE 73, 118, 174; BVerfG, Beschl. v. 29.8.1983 - 1 BvR 516/82, WuW/E VG 307 = NJW 1986, 1743 - Münchner Anzeigenblätter).

    Die Rechtsbeschwerdeführer verweisen zwar zutreffend darauf, daß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur vor unmittelbaren Einflüssen auf Auswahl, Inhalt und Gestaltung der Programme schützt, sondern ebenso vor einer Einflußnahme, welche die Programmfreiheit mittelbar beeinträchtigen könnte (vgl. BVerfGE 73, 118, 183).

    Zwar ist in der dualen Ordnung des Rundfunks mit ihrem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk die unerläßliche "Grundversorgung" der Bevölkerung Sache der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (BVerfGE 73, 118, 157).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Mit diesen treten sie bei der Programmbeschaffung in einen auch wirtschaftlichen Wettbewerb auf dem Boden des Privatrechts (vgl. BVerfGE 31, 314, 325; vgl. weiter GmS-OGB BGHZ 97, 312, 316 - Orthopädische Hilfsmittel - und BGHZ 102, 280, 285 - Rollstühle).

    Der Umstand, daß die Programmbeschaffung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Programmtätigkeit ermöglichen soll und sich diese im öffentlich-rechtlichen Bereich vollzieht (BVerfGE 31, 314, 329), schließt nicht aus, die Rundfunkanstalten als Unternehmen im Sinne des GWB anzusehen.

    Die nach § 18 Abs. 1 Buchst. b GWB vorzunehmende Abwägung muß im vorliegenden Fall auch berücksichtigen, daß sich die Rundfunkanstalten bei ihrer Tätigkeit auf den durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Schutz der Rundfunkfreiheit berufen können (vgl. BVerfGE 31, 314, 321f.).

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Mit diesen treten sie bei der Programmbeschaffung in einen auch wirtschaftlichen Wettbewerb auf dem Boden des Privatrechts (vgl. BVerfGE 31, 314, 325; vgl. weiter GmS-OGB BGHZ 97, 312, 316 - Orthopädische Hilfsmittel - und BGHZ 102, 280, 285 - Rollstühle).

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist auf die Wettbewerbsbeziehungen der öffentlichen Hand zu privaten Wettbewerbern selbst dann anzuwenden, wenn dadurch auch ihr öffentlich-rechtlicher Tätigkeitsbereich berührt wird (BGHZ 82, 375, 384 - Brillen-Selbstabgabestellen; vgl. auch GmS-OGB BGHZ 97, 312, 317 - Orthopädische Hilfsmittel - und BGHZ 102, 280, 285ff. - Rollstühle).

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Für den Geltungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist in der Rechtsprechung bereits seit langem anerkannt, daß die öffentlich-rechtliche Natur der Programmtätigkeit der Rundfunkanstalten die Anwendung des Wettbewerbsrechts nicht hindert, wenn die Rundfunkanstalten in einem Wettbewerbsverhältnis zu einem privaten Unternehmen stehen (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; 68, 132, 136 - Der 7. Sinn; BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 127/65, GRUR 1968, 314, 316 - fix und clever; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 78/88 - Werbung im Programm (zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen)).

    Als Besitzer oder Eigentümer des Veranstaltungsorts kann er ferner sein Hausrecht (§§ 858, 1004 BGB) gegenüber einem Dritten geltend machen, der ohne seine Genehmigung versucht, die Veranstaltung aufzuzeichnen und durch Rundfunk zu übertragen (vgl. zur Rechtsstellung des Veranstalters BGHZ 27, 264 - Box-Programmheft; BGHZ 39, 352 - Vortragsabend (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 81 UrhG); BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 30/68, GRUR 1971, 46 = NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; vgl. weiter Kübler, ZUM 1989, 326, 327f.; Ladeur, GRUR 1989, 885, 886; Roth, AfP 1989, 515, 516ff.; Lerche/Ulmer, Kurzberichterstattung im Fernsehen, S. 74ff., 96ff.; Schricker/Vogel, Urheberrecht § 81 Rdn. 2, 3 und 16, m.w.N.).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Dieser Schutz richtet sich gegen jede fremde Einflußnahme auf Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung der Programme und umfaßt grundsätzlich jede Sendung (BVerfGE 59, 231, 258).

    Aber auch diese müssen ihrerseits im Licht der Rundfunkfreiheit gesehen werden und sind aus der Erkenntnis der Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198, 208ff.; 59, 231, 263ff.; 74, 297, 336f.; st. Rspr.).

  • BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85

    Verjährungsfristen für Kartellordnungswidrigkeiten durch Verbreiten von

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Dazu gehört das Kartellrecht einschließlich der seiner Durchsetzung dienenden materiellen und prozessualen Sanktionsbestimmungen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.2.1986 - KRB 11/85, WuW/E 2259, 2261 - Brancheninformationsdienst Augenoptik).

    Der Bund kann dementsprechend auch diese Lebensbereiche zur Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (Art. 74 Nr. 16 GG) der insoweit bestehenden allgemeinen Regelung unterwerfen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.2.1986 - KRB 11/85, WuW/E 2259, 2261 - Brancheninformationsdienst Augenoptik; vgl. auch BGHZ 76, 55, 64 - E. Wochenblatt).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Mit diesen treten sie bei der Programmbeschaffung in einen auch wirtschaftlichen Wettbewerb auf dem Boden des Privatrechts (vgl. BVerfGE 31, 314, 325; vgl. weiter GmS-OGB BGHZ 97, 312, 316 - Orthopädische Hilfsmittel - und BGHZ 102, 280, 285 - Rollstühle).

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist auf die Wettbewerbsbeziehungen der öffentlichen Hand zu privaten Wettbewerbern selbst dann anzuwenden, wenn dadurch auch ihr öffentlich-rechtlicher Tätigkeitsbereich berührt wird (BGHZ 82, 375, 384 - Brillen-Selbstabgabestellen; vgl. auch GmS-OGB BGHZ 97, 312, 317 - Orthopädische Hilfsmittel - und BGHZ 102, 280, 285ff. - Rollstühle).

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Gleiches gilt für die Anwendbarkeit des GWB auf die Wettbewerbsbeziehungen der öffentlichen Hand zu privaten Wettbewerbern (vgl. dazu BGHZ 107, 273, 277 - Staatslotteriebezirksstelle; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WRP 1990, 263, 264 - Neugeborenentransporte).

    Dabei sind die Interessen der Beteiligten aufgrund einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHZ 107, 273, 280, m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
    Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts zum Erlaß von Verfügungen kann allerdings nicht weiter gehen, als die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Kartellrechts reicht, weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach der Systematik des Grundgesetzes grundsätzlich die äußerste Grenze für seine Verwaltungsbefugnisse bezeichnet (vgl. BVerfGE 12, 205, 229; 15, 1, 16).

    Die Auswirkungen der angegriffenen kartellrechtlichen Verfügung, die sich auf die Programmbeschaffung der Rundfunkanstalten bezieht, sind allerdings nicht auf das Gebiet des Kartellrechts beschränkt, sondern erstrecken sich auch in den Bereich der Rundfunkordnung, dessen gesetzliche Gestaltung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegt (Art. 70 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 12, 205, 225, 249).

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 127/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 208/79

    Änderung einer falschen Parteibezeichnung - Klageänderung durch Parteiwechsel -

  • BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83

    Anforderungen an den Entscheidungssatz einer Untersagungsverfügung

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb -

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

  • BGH, 23.10.1979 - KZR 22/78

    Wirksamkeit von Höchsthonorarklauseln in Verträgen der öffentlichen Hand zum

  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

  • BVerfG, 29.08.1983 - 1 BvR 516/82

    Verfassungsmäßigkeit der Dritten GWB -Novelle im Hinblick auf die Pressefreiheit

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • BGH, 29.06.1982 - KVR 7/81

    Kartellrecht - Zusammenschlusskontrolle - Marktbeherrschung -

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    aa) Nach der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermarktung von Sportveranstaltungen durch die Einräumung der Befugnis zur Fernsehübertragung steht dem Veranstalter einer Sportveranstaltung anders als dem Veranstalter der Darbietung eines ausübenden Künstlers (§ 81 UrhG) kein verwandtes Schutzrecht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, BGHZ 110, 371, 383 - Sportübertragungen).

    b) In der angeführten Entscheidung "Sportübertragungen" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 110, 371, 383 f.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1997 - KVR 7/96, BGHZ 137, 297, 307 - Europapokalheimspiele) ist nicht näher ausgeführt, ob und in welchem Umfang dem Veranstalter eines Sportereignisses zum Schutz seiner wirtschaftlichen Interessen neben Ansprüchen aus seinem Hausrecht "je nach Fallgestaltung" wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche zustehen.

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Für die Beigeladenen ist eine auf sie zurückzuführende erhebliche Förderung des Verfahrens nicht festzustellen; ob und inwieweit für sie im Einzelnen das Verfahren überhaupt von einer über die Erheblichkeitsschwelle des § 67 Abs. 1 Nr. 3 GWB hinausgehenden besonderen Bedeutung ist, kann auf sich beruhen (vgl. in diesem Sinne etwa BGH, Beschluss v. 14. März 1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 1. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) , NZKart 2015, 358 = WuW/E DE-R 4791, Rz. 205 bei juris m.w.N. - Sauenschlachtung ).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Ob die Möglichkeit, die Fernsehübertragungsrechte an einer Veranstaltung oder einem Ereignis der in § 3 a WDR-G/LRG gemeinten Art zu veräußern, eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsposition darstellt (verneinend BGHZ 110, 371 ), kann offen bleiben.
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Angesichts der Möglichkeit der Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, die im vorliegenden Fall aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 GWB folgt, muss aber jedermann voraussehen können, welches Handeln mit staatlichen Sanktionen bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt; BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; 128, 17, 24 - Gasdurchleitung).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Sie versucht, indem sie Aufnahmen von Teilen von Fußballspielen hereinnimmt, ihren eigenen Wettbewerb zu fördern, und zwar gleichermaßen durch die Veröffentlichung auf der Internetplattform www.H..de wie durch die ausweislich ihrer Geschäftsbedingungen - in einer Erstbegehungsgefahr begründenden Weise - beabsichtigte anderweitige kommerzielle Verwertung solcher Aufnahmen (vgl. auch BGHZ 137, 297, 305 - [Europapokalheimspiele] = NJW 1998, 756 ff.; BGHZ 110, 371, 386 f. - [Sportübertragungen] = NJW 1990, 2815 ff.).

    Die gegen Entgelt gewährte Erlaubnis, ein Fußballspiel für das Fernsehen aufzunehmen und diese Bilder zu übertragen, ist nach der Rechtsprechung des BGH im Bereich des Profifußballs eine gewerbliche Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 GWB (BGHZ 137, 297, 305 - [Europapokalheimspiele] = NJW 1998, 756 ff.; BGHZ 110, 371, 386 f. - [Sportübertragungen] = NJW 1990, 2815 ff.).

    Profifußballspiele sieht ersichtlich auch der BGH aus dem Aspekt der "Schaffung des Marktes für die "Übertragung" von Fernsehrechten" unter dem Schutz des § 1 UWG a.F. stehend an (BGHZ 137, 297, 306 - [Europapokalheimspiele]; BGHZ 110, 371, 383 f. - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]), und er spricht von dem Spiel in anderem Zusammenhang als einer Leistung (BGHZ 165, 62, 73 = GRUR 2006, 249, 252 - [Hörfunkrechte]) bzw. einer gewerblichen Leistung der Vermarktung des Spiels (BGHZ 110, 371, 383 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Die Vergabe von Verwertungsmöglichkeiten stellt kein (dingliches) Verwertungsrecht dar, wie es das Urheberrecht kennt (BGHZ 110, 371, 383 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Eine Verwertung ohne diese Einwilligung des Berechtigten greift daher unmittelbar in dessen rechtlichen Zuweisungsbereich ein und damit in seinen Gewerbebetrieb (vgl. BGHZ 110, 371, 383 und 385 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Auch können sich die Beklagten nicht darauf berufen, der Kläger sei aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 GG oder aus kartellrechtlichen Erwägungen (die die Beklagten nur unschlüssig ins Feld führen) verpflichtet, die entgeltlose Nutzung von Bildern der von ihm mitveranstalteten Fußballspiele zu dulden (vgl. unter ausführlicher grundrechtlicher Abwägung im Hinblick auf Rundfunkbetreiber BGHZ 165, 62, 70 ff. = GRUR 2006, 249 ff. - [Hörfunkrechte] m.w.N. und BGHZ 110, 371, 380 - [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

    Solange ein Vertrag hierüber weder zwischen dem Kläger und der Beklagten Ziff. 1 besteht, noch zwischen dem aufnehmenden Besucher und dem Kläger, kommt zugunsten der Beklagten allenfalls ein Schadensersatzanspruch in Betracht, nicht aber ein Selbsthilferecht auf Veröffentlichung unrechtmäßig (vgl. BGHZ 110, 371, 383 f. [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]) hergestellter Bilder.

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen (BGHZ 110, 371, 383 f. - Sportübertragungen; vgl. auch BVerfGE 32, 54, 70 ff.; 97, 228, 265).
  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Danach genügt zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84 - AutoAnalyzer; BGHZ 110, 371, 380 = WuW/E 2627, 2632 - Sportübertragungen).

    Die gegen Entgelt gewährte Erlaubnis, ein Fußballspiel für das Fernsehen aufzunehmen und diese Bilder zu übertragen, ist eine gewerbliche Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 GWB (BGHZ 110, 371, 386 f. = WuW/E 2627, 2634 - Sportübertragungen).

    Dieser Beteiligung des Vereins an der Schaffung des Marktes für die "Übertragung" von Fernsehrechten für Fußballspiele entsprechen die besonderen aus § 1 UWG und den Deliktsvorschriften folgenden Abwehrrechte, kraft deren der Heimverein Mitschnitte und Übertragungen verhindern kann (BGHZ 110, 371 ff. = WuW/E 2627, 2634 - Sportübertragungen; s. schon BGHZ 39, 352, 354 - Vortragsabend; vgl. ferner Lerche/Ulmer, Kurzberichterstattung im Fernsehen, 1989, S. 70 ff.; Kübler, ZUM 1989, 326 ff.).

  • BFH, 19.12.2007 - I R 19/06

    Nur eingeschränkter Steuerzugriff auf Berufssportler bei Wegzug in eine

    Dass sich die Nutzungsüberlassung in diesen Fällen der Selbstvermarktung in der Regel auf ein bloßes passives Zurverfügungstellen und auf die Erteilung einer Nutzungserlaubnis (als "negatives" Verbotsrecht) beschränkt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. März 1990 KVR 4/88, BGHZ 110, 371, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 2815, für die Erlaubnis des Veranstalters zur Fernsehübertragung einer Sportveranstaltung; BGH-Urteil vom 8. November 2005 KZR 37/03, NJW 2006, 377, für vergleichbare Berichterstattung im Hörfunk; s. dazu auch FG Köln, Urteil vom 16. November 2006 2 K 1510/05, EFG 2007, 360, m.w.N.), rechtfertigt kein abweichendes Verständnis.
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Dies steht in Einklang mit der zu § 1 GWB a.F. und zu § 1 GWB n.F. ergangenen Rechtsprechung des Senats, nach der die jedem Austauschvertrag immanente, vom Kartellrecht grundsätzlich hinzunehmende Wirkung, dass der Bedarf des Abnehmers für eine gewisse Zeit gedeckt und damit dem Wettbewerb entzogen wird, in eine Wettbewerbsbeschränkung umschlagen kann, wenn die einem Vertragsbeteiligten im Geschäftsverkehr mit Dritten auferlegten Beschränkungen über das mit dem Absatz der Waren oder gewerblichen Leistungen notwendig verbundene Maß hinausgehen und dadurch der Markt für Wettbewerber verschlossen wird (BGHZ 110, 371, 385 - Sportübertragungen, zu § 18 GWB a.F.; BGH, Urt. v. 6.5.1997 - KZR 43/95, WuW/E 3137 - Solelieferung, zu § 1 GWB a.F.; vgl. auch BGH, Urt. v. 10.12.2008 - KZR 54/08, WuW/E DE-R 2554 Tz. 15 - Subunternehmervertrag II, zu § 1 GWB n.F.).
  • BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Die Beigeladene hat sich weder an dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren noch am Rechtsbeschwerdeverfahren durch Sachanträge beteiligt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 110, 371).
  • BGH, 18.10.2011 - KVR 9/11

    Niederbarnimer Wasserverband

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05

    Radio TON

  • BGH, 26.01.2016 - KVR 11/15

    Gruppenfreistellung: Bestimmung des Marktanteils eines Herstellers als Lieferant

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06

    Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit

  • LG Hamburg, 26.04.2002 - 308 O 415/01

    Interesse eines Hörfunkveranstalters an Feststellung des Nichtbestehens von

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90

    Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher

  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

  • BFH, 04.03.2009 - I R 6/07

    Anfechtbarkeit des Widerrufs einer Freistellungsbescheinigung -

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

  • BFH, 13.06.2012 - I R 41/11

    Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA-Österreich 2000 -

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

  • BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89

    Warenproben in Apotheken - Wettbewerbsbeschränkung

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

  • BGH, 03.03.2015 - EnVR 44/13

    BEW Netze GmbH - Entgeltregulierung für den Zugang zu einem

  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20

    REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die

  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 5 U 67/02

    Radio Hamburg verliert gegen DFL, HSV und FC St. Pauli

  • OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10

    Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 50/08

    Wettbewerbsbeschränkung: Boykottaufruf einer Universität durch Untersagung der

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - 3 Kart 165/12

    Verpflichtung des Netzbetreibers zur Zulassung dezentraler Messeinrichtungen in

  • BGH, 07.07.1992 - KZR 15/91

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Unterlassungsklage wegen

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 79/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2015 - 3 Kart 96/13

    Aufhebung der Genehmigung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte durch

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 11/92

    Überprüfbarkeit von Wettbewerbsverboten in den Agenturverträgen durch die

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 78/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 80/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 81/20

    Festlegung der Berechnung distanzunabhängiger Ein- und Ausspeiseentgelte

  • BGH, 03.03.2015 - EnVR 62/13

    Eigenständiger Regelungsgehalt eines Widerrufsvorbehalts bei der Festlegung der

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • FG Köln, 16.11.2006 - 2 K 1510/05

    Steuerliche Beurteilung des Host-Broadcasting; Verwertung von

  • BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 38/18

    Einstellung eines Verfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 53/18

    Rücknahme der Beschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 33/02

    Rechtstellung des einzigen Anbieters von Liveübertragungen von Galopprennen in

  • BGH, 11.03.2020 - EnVR 39/18

    Rücknahme einer Beschwerde in einem Kartellverfahren

  • BGH, 23.10.2019 - EnVR 42/18

    Rücknahme der Beschwerde hinsichtlich Kostentragung

  • OLG München, 20.03.1997 - 29 U 4573/96

    Sittenwidriges Eindringen in fremde Vertragsbeziehungen; Auftraggeber für die

  • BGH, 27.11.2019 - EnVR 49/18

    Folgen der einvernehmlichen Rücknahme eines Beschwerdeverfahrens; Ansehen eines

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04

    Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 24/94

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer kartellrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - 3 Kart 93/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Mitteilung der Gegenstandslosigkeit einer

  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 54/18

    Einstellung eines Verfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • OLG Celle, 02.09.2010 - 13 Verg 10/10

    Unauskömmliches Angebot. Aufklärungspflicht. Ausschluss

  • BGH, 14.10.2019 - EnVR 31/18

    Rücknahme einer Beschwerde im Einvernehmen mit der Beschwerdegegnerin; Ansehen

  • BGH, 02.06.2022 - EnVR 55/18

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde im Einvernehmen mit der

  • OLG Köln, 10.01.1991 - 7 U 87/90

    Beschädigung Amtshaftung Miete

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 3 Kart 107/10

    Voraussetzungen der Genehmigung von individuellen Netzentgelten

  • LG Bochum, 02.10.2009 - 5 S 63/07

    Zahlung von Schmerzensgeld an einen Kläger wegen Verletzung des linken

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 23/94

    Rechtmäßigkeit des Verzichts der Weitergabe von Senkungen des

  • LG Bochum, 02.10.2009 - 5 O 63/07

    Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten Verletzung; Schmerzensgeld

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