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BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93 |
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- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Untätigkeitsklage - Stellung des Untätigkeitsantrages nach Ablauf der 3-Monats-Frist - Nachweis einer zweijährigen juristischen Praxis - Ablehnung der Zulassung wegen Unwürdigkeit
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- BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 8/93
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Versagungsgrund des unwürdigen …
Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93
Unter § 38 Abs. 1 Nr. 2 RAG fallen nur Entscheidungen, durch die ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft abgelehnt worden ist, nicht jedoch Zwischenentscheidungen, die noch keine endgültige Sachentscheidung enthalten (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 8/93, AnwBl. 1994, 33).Die unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (st. Rspr., BGHZ 44, 25; Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 8/93).
- BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 20/93
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufsgerichtshofs für …
Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93
Hierbei handelt es sich um eine abschließende Regelung, die einer analogen Anwendung nur für die in § 42 Abs. 1 Nr. 4-5 BRAO geregelten Fälle zugänglich ist (Senatsbeschluß vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 20/93).Unter § 38 Abs. 1 Nr. 2 RAG fallen nur Entscheidungen, durch die ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft abgelehnt worden ist, nicht jedoch Zwischenentscheidungen, die noch keine endgültige Sachentscheidung enthalten (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 8/93, AnwBl. 1994, 33).
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93
Die unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (st. Rspr., BGHZ 44, 25; Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 8/93). - BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Zulassungssachen nach der BRAO
Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Untätigkeitsantrag nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 6/90 - und vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 14/91 zu § 11 Abs. 3, § 42 Abs. 1 BRAO). - BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 14/91
Zulassung als Rechtsanwalt - Entscheidung über Untätigkeitsklage als …
Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Untätigkeitsantrag nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 6/90 - und vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 14/91 zu § 11 Abs. 3, § 42 Abs. 1 BRAO).