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   BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02   

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https://dejure.org/2003,1123
BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02 (https://dejure.org/2003,1123)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2003 - 2 StR 341/02 (https://dejure.org/2003,1123)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02 (https://dejure.org/2003,1123)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 100 a StPO; § 100 b Abs. 1 StPO; § 100b Abs. 5 StPO; § 100 c Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 100 c Abs. 2, 100 d Abs. 1 StPO
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Recht auf Achtung des Privatlebens; BGHR; Verwertung eines vom Beschuldigten mit Dritten in einem Kraftfahrzeug geführten Raumgesprächs, wenn eine zuvor selbst hergestellte Telekommunikationsverbindung aufgrund eines Bedienungsfehlers ...

  • lexetius.com

    StPO § 100 a, § 100 b Abs. 1, Abs. 5, § 100 c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 100 d Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Stützen der Verwertung eines vom Beschuldigten mit Dritten in einem Kraftfahrzeug geführten Raumgesprächs auf eine schon bestehende, rechtsfehlerfrei ergangene Anordnung nach § 100 a StPO; Fortbestehen einer abgehörten Telekommunikationsverbindung auf ...

  • Judicialis

    StPO § 100 a; ; StPO § 100 b Abs. 1; ; StPO § 100 b Abs. 5; ; StPO § 100 c Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 100 c Abs. 2; ; StPO § 100 d Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Telekommunikations-Überwachung und "Raumgespräch"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Äußerungen, die der Beschuldigte bei angeordneter Telefonüberwachung nach der Beendigung eines Telefonats gemacht hat, wobei er die Telefonverbindung tatsächlich aber nicht beendet hatte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

  • heise.de (Pressemeldung, 14.03.2003)

    Zufällig belauschtes Gespräch gerichtlich verwertbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Verwertbarkeit eines abgehörten Raumgesprächs bei versehentlich fortbestehender Telekommunikationsverbindung

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2034
  • NStZ 2003, 668
  • StV 2003, 370
  • StV 2003, 483 (Ls.)
  • K&R 2004, 149
  • JR 2004, 345
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Ein unverwertbares Raumgespräch im Sinne der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 habe nicht vorgelegen, da der Angeklagte Y. willentlich die Verbindung zur Mailbox des K. hergestellt habe; es komme nicht darauf an, aus welchen Gründen er eine ordnungsgemäße Beendigung unterließ.

    Es habe sich bei der Aufzeichnung daher um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre gehandelt, der wie im Fall BGHSt 31, 296 zur Unverwertbarkeit der Aufzeichnung führen müsse.

    Von dem dort früher verwendeten Begriff des "Fernmeldeverkehrs", der der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 zugrunde lag, unterscheidet sich dieser durch Art. 2 Abs. 9 Nr. 2 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (BGBl 1997 I S. 3108) eingeführte Begriff namentlich dadurch, daß er die Vorgänge des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art, also grundsätzlich den gesamten Datenverkehr mittels Telekommunikationsanlagen umfaßt (vgl. dazu Bär CR 1993, 578, 582; CR 1998, 434, 435).

    Voraussetzung für eine der Überwachung nach § 100 a StPO unterfallende Telekommunikation ist daher, daß sich eine Person einer Telekommunikationsanlage bedient, d. h. Kommunikation mittels einer solchen Anlage vornimmt (vgl. auch BGHSt 31, 296, 297).

    Zu dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall besteht insoweit ein Unterschied, als dort weder die Verbindung mit dem Anschluß eines Dritten durch den Betroffenen selbst hergestellt noch ihre versehentliche Aufrechterhaltung durch ihn verursacht wurde.

    Anders als in dem in BGHSt 31, 296 entschiedenen Fall war es weder örtlich noch nach dem Kreis seiner Teilnehmer einem engen, als höchstpersönlich zu bezeichnenden Lebenskreis zuzuordnen, welcher eine besonders hohe Eingriffsschwelle für staatliche Eingriffe erfordert.

    Diese Gesichtspunkte ergeben hier ein eindeutiges Überwiegen des staatlichen Aufklärungsinteresses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten; mit dem in BGHSt 31, 296 ff. entschiedenen Fall ist die vorliegende Fallgestaltung nicht vergleichbar.

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Selbst wenn dies der Fall wäre, so sei eine Verwertung hier jedenfalls nach den zum sogenannten hypothetischen Ersatzeingriff entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 34, 39, 53; BGH NStZ 1997, 294, 295; Gössel, LR 25. Aufl. Einleitung Abschnitt K Rdn. 101; Jähnke, Odersky-FS 1996 S. 427, 433) zulässig gewesen.

    Etwas anderes würde namentlich dann gelten, wenn die Telekommunikationsanlage von vornherein zielgerichtet ohne oder gegen den Willen des Betroffenen in Betrieb genommen worden wäre und daher allein die Funktion einer "Abhöranlage" im Sinne von § 100 c StPO gehabt hätte, denn hierdurch würde sich die Richtung des Grundrechtseingriffs ändern (vgl. auch BGHSt 34, 39, 43, 50).

    Selbst wenn die Überwachung und Aufzeichnung des Raumgesprächs durch die Anordnung nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht gedeckt war, ergäbe sich hieraus nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2000, 3357; BGHSt 31, 304, 308; 34, 39, 52; 37, 30, 32; 38, 214, 219; 44, 243).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Die vom Landgericht gezogenen Schlüsse sind möglich und jedenfalls nicht fernliegend; zwingend müssen sie nicht sein (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95

    "Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit;

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Es ist anerkannt, daß Überwachungsmaßnahmen nach § 100 a StPO auch die Übermittlung von Nachrichten zu der Mailbox eines Anschlusses erfassen, die von dem Inhaber der Mailbox - wenn auch zeitverzögert - abgerufen werden können (Nack in KK-StPO 4. Aufl. § 100 a Rdn. 7 m.w.N.; Gercke StraFo 2003, 76, 77; BGH - Ermittlungsrichter - NJW 1997, 1934 f.).
  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Selbst wenn die Überwachung und Aufzeichnung des Raumgesprächs durch die Anordnung nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht gedeckt war, ergäbe sich hieraus nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2000, 3357; BGHSt 31, 304, 308; 34, 39, 52; 37, 30, 32; 38, 214, 219; 44, 243).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Selbst wenn die Überwachung und Aufzeichnung des Raumgesprächs durch die Anordnung nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht gedeckt war, ergäbe sich hieraus nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2000, 3357; BGHSt 31, 304, 308; 34, 39, 52; 37, 30, 32; 38, 214, 219; 44, 243).
  • LG München I, 07.05.1997 - 7 HKO 2682/97

    Paulaner.de

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Von dem dort früher verwendeten Begriff des "Fernmeldeverkehrs", der der Senatsentscheidung BGHSt 31, 296 zugrunde lag, unterscheidet sich dieser durch Art. 2 Abs. 9 Nr. 2 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (BGBl 1997 I S. 3108) eingeführte Begriff namentlich dadurch, daß er die Vorgänge des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art, also grundsätzlich den gesamten Datenverkehr mittels Telekommunikationsanlagen umfaßt (vgl. dazu Bär CR 1993, 578, 582; CR 1998, 434, 435).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Selbst wenn dies der Fall wäre, so sei eine Verwertung hier jedenfalls nach den zum sogenannten hypothetischen Ersatzeingriff entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 34, 39, 53; BGH NStZ 1997, 294, 295; Gössel, LR 25. Aufl. Einleitung Abschnitt K Rdn. 101; Jähnke, Odersky-FS 1996 S. 427, 433) zulässig gewesen.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Selbst wenn die Überwachung und Aufzeichnung des Raumgesprächs durch die Anordnung nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht gedeckt war, ergäbe sich hieraus nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2000, 3357; BGHSt 31, 304, 308; 34, 39, 52; 37, 30, 32; 38, 214, 219; 44, 243).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
    Selbst wenn die Überwachung und Aufzeichnung des Raumgesprächs durch die Anordnung nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht gedeckt war, ergäbe sich hieraus nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2000, 3357; BGHSt 31, 304, 308; 34, 39, 52; 37, 30, 32; 38, 214, 219; 44, 243).
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Jedoch wird dadurch die verdeckte Online-Durchsuchung nicht zur Telekommunikation (vgl. zum Begriff der Telekommunikation § 3 Nr. 22 und 23 TKG in der Fassung vom 22. Juni 2004 und BGH NJW 2003, 2034 f.), weil nicht die Kommunikation zwischen dem Tatverdächtigen und einem Dritten überwacht, sondern zielgerichtet eine umfassende Übermittlung der auf dem Zielcomputer vor Beginn des Kommunikationsvorgangs gespeicherten Daten an die ermittelnde Stelle zum Zwecke der Suche nach Beweismitteln oder weiteren möglichen Ermittlungsansätzen ausgelöst wird (vgl. Hofmann aaO 121, 123; Zöller aaO 573 f.).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    cc) Die Positionsmeldungen eines Mobiltelefons unter den Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG fassende Gegenansicht (vgl. Bundesgerichtshof, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BGs 42/01 -, NJW 2001, S. 1587 mit Anm. Bernsmann, NStZ 2002, S. 103 f.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02 -, NJW 2003, S. 2034 ; Landgericht Dortmund, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 79 Js 449-97 -, NStZ 1998, S. 577; Landgericht Aachen, Beschluss vom 24. November 1998 - 64 Qs 78/98 -, StV 1999, S. 590 ; Verwaltungsgericht Darmstadt, Gerichtsbescheid vom 16. November 2000 - 3 E 915/99 -, NJW 2001, S. 2273 ; Gercke, MMR 2003, S. 453 ; ders., StraFo 2003, S. 76 ; Schenke, AöR 125 , S. 1 ; hierzu auch Roggan, KritV 2003, S. 76 ; Gundermann, K&R 1998, S. 48 ; Wolter, in: Systematischer Kommentar zur StPO, 2004, § 100 i Rn. 18; von Denkowski, Kriminalistik 2002, S. 117 ; Löwnau-Iqbal, DuD 2001, S. 578; Dix, Kriminalistik 2004, S. 81 ; vgl. auch Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 100 i Rn. 5) lässt außer Acht, dass eine technische Kommunikation zwischen Geräten nicht das spezifische Gefahrenpotential aufweist, vor dem Art. 10 Abs. 1 GG Schutz gewährleistet.
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13

    Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der

    "Telekommunikation' ist danach zunächst der technische Vorgang des in der Form von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels technischer Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02 -, NJW 2003, S. 2034 ; Hauck, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 100a Rn. 29; Bruns, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 100a Rn. 4; Graf, in: Beck'scher Online-Kommentar StPO, Februar 2016, § 100a Rn. 6; Eschelbach, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 100a Rn. 2; Bär, in: KMR-StPO, November 2013, § 100a Rn. 9 ff.; ders., in: Handbuch zur EDV-Beweissicherung im Strafverfahren, 2007, Rn. 48).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

    Auch insofern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es sich bei dem Zugriff auf die Mailbox um eine Überwachung der Telekommunikation handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02, NJW 2003, 2034, 2035; Beschluss vom 31. Juli 1995 - 2 BJs 94/94-6, NJW 1997, 1934, 1935).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Der Datenaustausch im Internet stellt sich dabei grundsätzlich als eine derartige "Telekommunikation" im Sinne des § 100 a Abs. 1 StPO dar, da insoweit entsprechend der Legaldefinition des § 3 Nr. 16 TKG auf solche Vorgänge abzustellen ist, die im Zusammenhang mit dem Versenden oder Empfangen von Nachrichten vermittels Telekommunikationsanlagen stehen (vgl. BGH, NStZ 2003, 668).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 14 KLs 10/12

    Mittäterschaftliche Begehung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Rahmen einer

    Auch wenn die Äußerung vor Beginn des eigentlichen Telefonats erfolgte, stellt die Übertragung des zuvor Gesprochenen einen Telekommunikationsvorgang dar (BGH NStZ 2003, 668, 669 f.).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Insgesamt bestimmen sich die Rechtmäßigkeit der Erlangung des Zufallsfundes und seine Verwertbarkeit regelmäßig nach dem Gedanken des hypothetischen Ersatzeingriffes, mithin danach, ob die Maßnahme rechtmäßig auch zur Erlangung des Zufallsfundes hätte angeordnet werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 125, 130; 48, 240, 248; 58, 32; BGH NJW 2003, 2034; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 477 Rdn. 8; vgl. Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., vor § 94 Rdn. 11, § 94 Rdn. 20 m.w.Nachw.; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57c, § 477 Rdn. 5; Singelnstein ZStW 120 [2008], 880).
  • BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08

    Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung;

    Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976; Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
  • BGH, 28.04.2021 - StB 47/20

    Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation;

    Obschon grundsätzlich bei der Auslegung ein Rückgriff auf die fachgesetzlichen Definitionen zulässig ist (s. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 42; vgl. bereits BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02, BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 13), ergibt sich daraus nicht zwingend ein vollständiger Gleichlauf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13, NJW 2016, 3508 Rn. 25 ff., 32).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20

    Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und

    Erfasst sind daher das Aussenden, Übermitteln und Empfangen von Nachrichten jeglicher Art, sofern dabei Telekommunikationsanlagen verwendet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13, NJW 2016, 3508; Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, NJW 2008, 822, 825; BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02, NJW 2003, 2034).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 583/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Aufklärungspflicht

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.06.2020 - 2 BGs 468/20

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer

  • OLG Jena, 14.08.2013 - 1 Ws 217/13

    Kosten der Telekommunikationsüberwachung: Erstattung der Leitungskosten bei

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