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   BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03   

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https://dejure.org/2003,1873
BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03 (https://dejure.org/2003,1873)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2003 - IXa ZB 45/03 (https://dejure.org/2003,1873)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03 (https://dejure.org/2003,1873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines Duldungstitels für nachrangig eingetragenen Nießbraucher bei Antrag auf unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung; Zwangsvollstreckung durch Grundschuldgläubiger und eingetragene Nießbrauchrechte; Vorlage von Duldungstiteln bei Antrag auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsverwaltung und Nießbrauch

  • Judicialis

    ZVG § 146; ; ZVG § 148; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; BGB § 1147; ; BGB § 1030; ; BGB § 1036

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsverwaltung: Duldungstitel gegen Nießbraucher erforderlich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldungstitel gegen Nießbraucher bei Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2164
  • MDR 2003, 773
  • DNotZ 2003, 703
  • NZM 2003, 490
  • WM 2003, 845
  • DB 2003, 1509 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 378
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.12.1912 - V 361/12

    Mietzinsen; Nießbraucher; Hypothekengläubiger

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03
    Da sowohl der Nießbraucher als auch der Grundpfandgläubiger Inhaber auf demselben Grundstück lastender dinglicher Rechte sind, richtet sich ihr Rangverhältnis nach § 879 BGB (RGZ 81, 146, 150; Erman/F. Wenzel, BGB 10. Aufl. § 1124 Rdn. 3; RGRK/Mattern, BGB 12. Aufl. § 1124 Rdn. 15; MünchKomm/Eickmann, BGB 3. Aufl. § 1124 Rdn. 44).

    b) Dennoch kann der Ansicht nicht gefolgt werden, es bedürfe keines Duldungstitels gegen den Nießbraucher, um die Zwangsverwaltung uneingeschränkt durchzuführen, weil dem Nießbraucher kein erst noch zu überwindendes Recht zustehe, das bei einer entsprechenden Klage aus § 771 ZPO Erfolg verspreche (vgl. MünchKomm/Eickmann, aaO Rdn. 45; Muth, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 12. Aufl. vor § 146 Rdn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 2. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 12; RGZ 81, 146, 150 zur Pfändung von Mietzinsforderungen durch Hypothekengläubiger; offen hingegen RGZ 101, 5, 10).

  • BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03
    Insbesondere ist er befugt, die Sache - wie hier - zu vermieten (vgl. BGHZ 109, 111, 115) und den erzielten Mietzins zu vereinnahmen; einen unmittelbaren Besitz des Nießbrauchers setzen Bestellung und Ausübung des Nießbrauchs nicht voraus (Soergel/Stürner, BGB 13. Aufl. § 1036 Rdn. 2).
  • RG, 20.11.1920 - V 282/20

    Dingliche Wirkung der Übertragung eines Nießbrauchs an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03
    b) Dennoch kann der Ansicht nicht gefolgt werden, es bedürfe keines Duldungstitels gegen den Nießbraucher, um die Zwangsverwaltung uneingeschränkt durchzuführen, weil dem Nießbraucher kein erst noch zu überwindendes Recht zustehe, das bei einer entsprechenden Klage aus § 771 ZPO Erfolg verspreche (vgl. MünchKomm/Eickmann, aaO Rdn. 45; Muth, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 12. Aufl. vor § 146 Rdn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 2. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 12; RGZ 81, 146, 150 zur Pfändung von Mietzinsforderungen durch Hypothekengläubiger; offen hingegen RGZ 101, 5, 10).
  • RG, 03.02.1904 - V 324/03

    Zwangsverwaltung über ein mit Nießbrauch belastetes Grundstück.

    Auszug aus BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03
    Dem Zwangsverwalter kommt statt des Eigentümers die Befugnis zu, die Rechtsausübung des Nutzungsberechtigten zu überwachen, um gegebenenfalls nach den §§ 1051 ff. BGB gegen ihn vorzugehen (vgl. RGZ 56, 388, 389; Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 9. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 79; Dempewolf, Anm. zu OLG Köln NJW 1957, 1769, 1780; Muth, Zwangsversteigerungspraxis S. 540 Rdn. 22).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 13 U 111/16

    Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Denn allein demjenigen, der im Titel oder in der Klausel als Vollstreckungsschuldner namentlich benannt ist, werden gemäß § 148 Abs. 2 ZVG Verwaltung und Benutzung durch die Beschlagnahme des Grundstücks entzogen (BGH, Beschluss v. 14.03.2003, IXa ZB 45/03, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Dieser kann von dem Inhaber des Wohnungsrechts nach § 1147, § 879 Abs. 1 BGB zwar verlangen, die Zwangsvollstreckung in den Besitz zu dulden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164).

    Der Zwangsverwalter, der an Stelle des Vollstreckungsschuldners dessen Verwaltungs- und Benutzungsrechte wahrnimmt, kann auf den Besitz des Wohnungsrechtsinhabers nicht aus eigenem Recht, sondern nur auf Grund eines von dem Vollstreckungsgläubiger erwirkten Duldungstitels zugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1985 - IX ZR 88/84, BGHZ 96, 61, 66; Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164 f.).

    Denn ein in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenes Wohnungsrecht stellt ein die Anordnung eines unbeschränkten Zwangsverwaltungsverfahrens hinderndes Recht dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164, 2165; Urteil vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 44/15, aaO Rn. 24).

    Solange die Voraussetzungen für eine Inbesitznahme der Wohnung durch den Zwangsverwalter - nämlich die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 725 ZPO) eines gegen den Wohnungsrechtsinhaber gerichteten Duldungstitels des Vollstreckungsgläubigers und dessen Zustellung (§ 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO) an den Wohnungsrechtsinhaber (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, NJW 2014, 1740 Rn. 8, 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2614, 2615) - nicht vorliegen, darf keine unbeschränkte Anordnung nach § 150 ZVG ergehen.

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 44/15

    Zwangsverwaltung: Pflicht des Zwangsverwalters zur Ermittlung möglicher

    Bestehen zugunsten eines Dritten dingliche Rechte an einem Grundstück, die diesen zum Besitz berechtigen, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei gegenüber dem Recht des Gläubigers nachrangigen Rechten des Dritten bereits vor Beginn der Zwangsverwaltung ein gegen den Rechtsinhaber gerichteter Duldungstitel oder dessen Zustimmungserklärung vorliegen (BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164 ff; Lemke in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, BGB, 3. Aufl., § 1030 Rn. 79; Staudinger/Frank; BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbem. zu §§ 1030 ff Rn. 86 f; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 146 Rn. 11.2 f; Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 146 Rn. 49; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 5. Aufl., § 146 Rn. 12; Depré, ZVG, § 146 Rn. 15; Löhnig/Bäuerle, ZVG, § 146 Rn. 11; Sievers in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, ZVG, 2. Aufl., § 146 Rn. 10 und § 150 Rn. 33).

    Kann der Gläubiger innerhalb einer vom Vollstreckungsgericht zu setzenden Frist keinen Duldungstitel gegen den Inhaber des dinglichen Rechts beibringen, wird eine Beschränkung der Zwangsverwaltung angeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2003, aaO S. 2165; Stöber, aaO § 146 Rn. 11.9; Staudinger/Frank, aaO Vorbem. zu §§ 1030 ff Rn. 87; Böttcher/Keller, aaO § 146 Rn. 49; Löhnig/Bäuerle, aaO § 146 Rn. 37; Depré, aaO § 146 Rn. 37; für nachträgliche Beschränkung aufgrund eines Rechtsmittels des Rechtsinhabers: Bamberger/Roth/Wegmann, aaO; Lemke in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, aaO § 1030 Rn. 79; Soergel/Stürner, aaO Vor § 1030 Rn. 20).

    (1) Der Gläubiger hat den Duldungstitel oder die Zustimmungserklärung des Drittrechtsinhabers bereits bei der Antragstellung zur Zwangsverwaltung vorzulegen (BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164, 2165; Lemke in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, BGB, 3. Aufl., § 1030 Rn. 79; Staudinger/Frank, BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbem. zu §§ 1030 ff Rn. 86 f; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 146 Rn. 11.2 f; Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 146 Rn. 49; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 5. Aufl., § 146 Rn. 12; Depré, ZVG, § 146 Rn. 15; Löhnig/Bäuerle, ZVG, § 146 Rn. 11; Sievers in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, ZVG, 2. Aufl., § 146 Rn. 10 und § 150 Rn. 33; aA RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 11; Soergel/Stürner, BGB, 13, Aufl. Vor § 1030 Rn. 20; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 3. Aufl., § 1030 Rn. 44; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., Einführung vor § 1030 Rn. 7), weil er die rechtlichen Voraussetzungen für die Zwangsverwaltung zu schaffen hat (Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., Band 2, Anmerkungen zu Muster 147, S. 834).

    Von dem Beklagten konnte erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erfordernis des Vorliegens eines Duldungstitels oder einer Zustimmung des Inhabers auch nachrangiger dinglicher Rechte an dem Zwangsverwaltungsobjekt (Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, WM 2003, 845; vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, NJW 2014, 1740, Rn. 10) kannte oder sich entsprechende Kenntnisse hierzu verschaffte.

  • BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13

    Voraussetzungen einer unbeschränkten Anordnung der Zwangsverwaltung:

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164 f.) hat der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger für die - wie hier - unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung bei einem - ebenfalls wie hier - nachrangig eingetragenen Nießbrauch einen auf den Nießbrauchsberechtigten lautenden Duldungstitel vorzulegen.

    Es hat jedoch nicht erkannt, dass es auf der Grundlage seiner Rechtsansicht die Beitrittsanträge der Gläubigerin nicht hätte vollständig zurückweisen dürfen, sondern ihnen insoweit hätte stattgeben müssen, als die Rechte der Nießbrauchsberechtigten durch die Zwangsverwaltung nicht beeinträchtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164, 2165).

  • LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11

    Zwangsverwaltung bei Nießbrauch: Erfordernis eines originären Duldungstitels

    Die Kammer hat bereits in dem Beschwerdeverfahren 13 T 71/11 und 13 T 72/11 im Anschluss an BGH IXa ZB 45/03 vom 14. März 2003; IX ZR 119/06 = NJW 08, 1599; OLG Saarbrücken RPflG 93, 80 f; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1124 Rdnr. 21 die Auffassung vertreten, dass die, zumal unbeschränkte, Vollstreckung im Wege der Zwangsverwaltung eines Grundstücks, an welchem ein Nießbrauch besteht, einen gegen den Nießbraucher gerichteten, nicht nur umgeschriebenen Duldungstitel erfordert.

    Denn das Vorliegen des Erfordernisses eines Titels gegen den Nießbraucher besteht unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Grundbucheintragungen insbesondere auch im Falle eines nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrechts (BGH IXa ZB 45/03).

    Gemäß BGH IXa ZB 45/03 , Tz 11, erfordert eine solche Konstellation das Vorliegen eines Duldungstitels nicht allein gegen den Eigentümer , sondern auch gegen den Nießbraucher.

    Letztlich kann deswegen auch die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ohne Duldungstitel gegen den Nießbraucher nur deswegen angeordnet werden, weil sie dessen Nutzungsrecht nicht schmälert (vgl. Zöller-Stöber, ZPO, 29. Aufl. § 737 m.N. auf BGH NJW 2003, 2164, 2165 und Stöber, ZVG § 15 Rdnr. 26).

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 190/03

    Einwendungen gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung

    Die Zwangsverwaltung ist unzulässig, wenn und soweit dadurch in den Besitz eines nicht herausgabebereiten Dritten eingegriffen wird (BGHZ 96, 61, 66 f; BGH, Beschl. v. 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164).
  • LG Kiel, 26.10.2010 - 13 T 127/10

    Beschwerdeverfahren gegen die Aufhebung einer Zwangsverwaltung: Erneute Anordnung

    Stellt das Zwangsvollstreckungsgericht nach Anordnung der Zwangsverwaltung fest, dass der gegen den eingetragenen Nießbraucher erforderliche ( BGH NJW 03, 2164 ) Titel nicht vorgelegt ist, ist das Verfahren nach ergebnislosem Ablauf einer kurzen Frist zur Vorlage eines Titels gemäß § 28 Abs. 1 ZVG aufzuheben.

    Die Zwangsverwaltung hätte ohne Vorlage eines auch gegen die Beteiligte gerichteten Titels nicht angeordnet werden dürfen, denn "der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger hat für die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrecht einen auf den Nießbraucher lautenden Duldungstitel vorzulegen", BGH NJW 2003, 2164 - Beschluss IX a ZB 45/03 vom 14.03.2003".

  • LG Kiel, 24.05.2013 - 12 O 36/12

    Duldungsklage des Grundschuldgläubigers gegen den nachrangigen Nießbraucher:

    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass entsprechend der Entscheidung des BGH vom 14. März 2003, IXa ZB 45/03, bei der erstrebten Zwangsverwaltung auch ein Duldungstitel gegen die - nachrangig eingetragene - Nießbraucherin, hier die Beklagte, notwendig ist.

    Wenn der Nießbrauch erst nach der Grundschuld bestellt wurde, und die Grundschuld nach § 800 ZPO vollstreckbar ist, kann die Klausel gemäß § 727, 325 ZPO auf den Nießbraucher ausgedehnt werden (Dr. Storz, LMK 2003, 226f.; Alff a. a. O.).

  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 169/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Er wird erneut zu prüfen haben, ob - im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2003 (IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164 f.) - die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und deshalb der mit drei Richtern besetzten Kammer zu übertragen ist.
  • LG Kiel, 30.06.2011 - 13 T 71/11

    Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen, Zwangsverwaltung und

    Denn das Erfordernis des Vorliegens eines Titels gegen den Nießbraucher besteht unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen insbesondere auch im Falle eines nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrechts ( BGH IX a ZB 45/03).
  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11

    Nichtigkeit als Folge einer fehlerhaften Anordnung der Zwangsverwaltung gegenüber

  • OLG Saarbrücken, 10.01.2008 - 8 U 301/07

    Prozessführungsbefugnis als von Amt zu prüfende Prozessvoraussetzung

  • LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 175/10

    Anspruch eines Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsbewohner auf Räumung und

  • LG Verden, 22.11.2016 - 5 O 134/16
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