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   BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04   

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https://dejure.org/2006,8343
BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04 (https://dejure.org/2006,8343)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2006 - X ZB 28/04 (https://dejure.org/2006,8343)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2006 - X ZB 28/04 (https://dejure.org/2006,8343)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Gebrauchsmusters wegen unzulässiger Erweiterung und Fehlens der Schutzfähigkeit seines Gegenstands; Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters durch das Deutsche Patent- und Markenamt; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6; ; PatG § 109 Abs. 1 Satz 2; ; GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.1987 - X ZB 21/86
    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Auf eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde ist deshalb nicht zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung sachlich zutreffend ist (vgl. Sen.Beschl. v. 12.05.1987 - X ZB 21/86, BlPMZ 1987, 357 - Zigarettenfilter).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Wird behauptet, dass das Verfahren an einem solchen Mangel leide, kommt eine relevante Verletzung des Anspruchs auf Wahrung des rechtlichen Gehörs jedoch nur in Betracht, wenn der Mangel einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt betrifft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371) und die beanstandete Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer der Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 28, 17; BVerfG, Beschl. v. 08.10.2003 - 2 BvR 949/02, RdL 2004, 68, 70).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04

    Vertikallibelle

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    a) Mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann geltend gemacht werden, dass das entscheidende Gericht Vorbringen nicht zur Kenntnis nimmt oder in seiner Entscheidung nicht in Erwägung zieht oder Erkenntnisse verwertet, zu denen ein Verfahrensbeteiligter nicht Stellung nehmen konnte (Sen.Beschl. v. 11.06.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur m.w.N.; 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Wird behauptet, dass das Verfahren an einem solchen Mangel leide, kommt eine relevante Verletzung des Anspruchs auf Wahrung des rechtlichen Gehörs jedoch nur in Betracht, wenn der Mangel einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt betrifft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371) und die beanstandete Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer der Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 28, 17; BVerfG, Beschl. v. 08.10.2003 - 2 BvR 949/02, RdL 2004, 68, 70).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Dem kann die Antragsgegnerin nicht unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 188, 190) und des Senats (Beschl. v. 25.01.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer) entgegenhalten, zunächst keine Veranlassung zur Befassung mit der US-Patentschrift 4 845 677 gehabt zu haben, weil diese Entgegenhaltung im Verfahren vor der Gebrauchsmusterabteilung keine Rolle gespielt habe und in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht in der Sache ausschließlich über die Gegenstände des Hauptantrags diskutiert worden sei.
  • BGH, 29.07.2003 - X ZB 29/01

    "Paroxetin"; Voraussetzungen eines Begründungsmangels

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG (z.B. Sen.Beschl. v. 29.07.2003 - X ZB 29/01, GRUR 2004, 79 - Paroxetin; v. 26.02.1985 - X ZB 12/84, Mitt. 1985, 152 - Tetrafluoräthylenpolymer), gilt für die anderen Alternativen aber gleichermaßen.
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Dem kann die Antragsgegnerin nicht unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 188, 190) und des Senats (Beschl. v. 25.01.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer) entgegenhalten, zunächst keine Veranlassung zur Befassung mit der US-Patentschrift 4 845 677 gehabt zu haben, weil diese Entgegenhaltung im Verfahren vor der Gebrauchsmusterabteilung keine Rolle gespielt habe und in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht in der Sache ausschließlich über die Gegenstände des Hauptantrags diskutiert worden sei.
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Wird behauptet, dass das Verfahren an einem solchen Mangel leide, kommt eine relevante Verletzung des Anspruchs auf Wahrung des rechtlichen Gehörs jedoch nur in Betracht, wenn der Mangel einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt betrifft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371) und die beanstandete Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer der Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 28, 17; BVerfG, Beschl. v. 08.10.2003 - 2 BvR 949/02, RdL 2004, 68, 70).
  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    a) Mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann geltend gemacht werden, dass das entscheidende Gericht Vorbringen nicht zur Kenntnis nimmt oder in seiner Entscheidung nicht in Erwägung zieht oder Erkenntnisse verwertet, zu denen ein Verfahrensbeteiligter nicht Stellung nehmen konnte (Sen.Beschl. v. 11.06.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur m.w.N.; 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BGH, 26.02.1985 - X ZB 12/84
    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG (z.B. Sen.Beschl. v. 29.07.2003 - X ZB 29/01, GRUR 2004, 79 - Paroxetin; v. 26.02.1985 - X ZB 12/84, Mitt. 1985, 152 - Tetrafluoräthylenpolymer), gilt für die anderen Alternativen aber gleichermaßen.
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Deren Prüfung wird jedoch auch durch den Rechtsbeschwerdegrund des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG nicht eröffnet (so schon Sen.Beschl. v. 14.3.2006 - X ZB 28/04, Umdruck S. 9 f., im Druck nicht veröffentlicht).
  • BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08

    Polyolefinfolie

    Die Verletzung des Anspruchs auf Wahrung rechtlichen Gehörs setzt weiterhin voraus, dass die beanstandete Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht oder beruhen kann, es also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer der Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (Sen. Beschl. v. 14.3.2006 - X ZB 28/04 Rdn. 8 m. N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 638 - Top Selection, zu § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 32/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung eines Gebrauchsmusters

    4. Der Beschwerde muss schon deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil eine Gehörsverletzung hinsichtlich der Würdigung des Offenbarungsgehalts des Aufsatzes von Schiffner, selbst wenn sie erfolgt sein sollte, jedenfalls keine die Begründung der angefochtenen Entscheidung tragende Erwägung betraf (vgl. für das markenrechtliche Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223, 224 - Ceco; v. 30.1.1997 - I ZB 333/95, GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection; v. 28.8.2003 - I ZB 26/01, GRUR 2004, 77, 79 - Park & Bike; für die Rechtsbeschwerde nach dem Patentgesetz Sen.Beschl. v. 14.3.2006 - X ZB 28/04, Umdruck S. 8, im Internet unter http//:www.bundesgerichtshof.de abrufbar; vgl. weiter Benkard/Rogge, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006 Rdn. 28 zu § 100 PatG; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003 Rdn. 50 zu § 100 PatG; Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl. 2005 Rdn. 42 zu § 100).
  • BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19

    Widerruf des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betrieb eines

    X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 21 - Polyolefinfolie; Beschluss vom 14. März 2006 - X ZB 28/04, Rn. 8).
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