Rechtsprechung
BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 46 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Schwerer Raub (minder schwerer Fall; geringes Alter des Täters); Strafzumessung (erlittene Untersuchungshaft); Angemessenheit der Rechtsfolge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Knebelung einer Person mit Klebeband und Positionierung dessen Körpers mit dem Gesicht nach unten auf den Boden als üble unangemessene Behandlung im Sinne einer Körperverletzung; Begehung weiterer Straftaten nach einer abzuurteilenden Tat als berücksichtigungsfähiger ...
- judicialis
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 Abs. 1
Fesselung und Knebelung als Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2006 - 8 KLs 3660 Js 206713/04
- BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 404
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17
Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des …
Dass es sich um eine bloß unerhebliche körperliche Einwirkung handelte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08, BGHSt 53, 145, 158 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404;… MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 223 Rn. 22 ff.), ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen. - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch …
Dies stellt eine üble, vom Willen des Angeklagten und seines Mittäters getragene unangemessene Behandlung dar, welche das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt und erfüllt damit den Tatbestand einer körperlichen Misshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 400/10, NStZ-RR 2010, 374 (Ls); Urteil vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404). - BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10
Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung …
d) Nach den Feststellungen hat der Angeklagte im Laufe des Geschehens mehrere Körperverletzungen begangen, die nicht sämtlich von der erfolgten Verurteilung wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erfasst sein können: die durch das Messer verursachte Schnittwunde an der rechten Halsseite (UA S. 9), die Fesselung und Knebelung des Tatopfers mit in das Fleisch schneidenden Kabelbindern bzw. Klebeband (UA S. 9, 10; vgl. BGH NStZ 2007, 404), mehrfache Schläge auf den Kopf (UA S. 10, 12), die mit dem Messer zugeführten Schnittwunden am linken Handgelenk und am rechten Innenarm (UA S. 10) sowie die durch Aufregung und Todesangst hervorgerufenen Magenkrämpfe (vgl. BGHSt 48, 34, 36 f.). - BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06 -,.