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   BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11   

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https://dejure.org/2012,11328
BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11 (https://dejure.org/2012,11328)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2 StR 547/11 (https://dejure.org/2012,11328)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 (https://dejure.org/2012,11328)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 224 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 16 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 56 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren räuberischen) Erpressung; erpresserischer Menschenraub; gefährliche Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe (Beurteilungsspielraum und gebotene ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zum Vorliegen von Erpressung, erpresserischen Menschenraub und Geiselnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 167
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet;

    Revisionsrechtlich ist es unerheblich, dass einzelne Beweisanzeichen auch anders hätten bewertet werden können (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11).
  • BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13

    Räuberische Erpressung (Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht: Irrtum über

    Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, so handelt er dagegen in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, insoweit in StV 2013, 73 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 253 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 437/21

    Strafaussetzung zur Bewährung (Kriminalprognose: kein allgemeines Wohlverhalten

    a) Grundsätzlich gilt, dass dem Tatgericht bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 Rn. 20 und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 Rn. 10; Beschluss vom 27. Juni 2019 - 1 StR 203/19 Rn. 4; Claus in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 56 Rn. 49 ff. mwN).
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21

    Beschränkung der Revision auf Strafausspruch bei Tateinheit; Kognitionspflicht

    Nach dieser ist ein Härteausgleich nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Strafe um eine bezahlte Geldstrafe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22; Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10, Rn. 18).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    e) Die Ausführungen zur Strafbemessung geben darüber hinaus Anlass für den Hinweis, dass ein Härteausgleich für die unterbliebene Einbeziehung einer bereits bezahlten Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11) und der lediglich pauschale Hinweis auf "Kontakt- und Besuchsbeschränkungen", die zur Abwehr der gerade zu Beginn der Pandemie bestehenden Ansteckungsgefahren mit dem Covid-19-Virus durch die Justizvollzugsanstalt verhängt wurden, eine auch im Übrigen regelmäßig nicht veranlasste (vgl. nur Eschelbach in SSW/StGB, 5. Aufl., § 46 Rn. 185 mwN) strafmildernde Berücksichtigung vollstreckter Untersuchungshaft ohne Mitteilung konkreter Tatsachen für hierdurch im Einzelfall (vgl. zu ausdifferenzierten beschränkenden Reaktionen des Justizvollzugs Dünkel/Harrendorf/Arloth/Gerlach/Hagemann/Holzner/Schatz, NK 2022, 310, 311 ff.) bedingte besondere Belastungen nicht trägt.
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

    In der Folge hat es sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte - was für die subjektive Tatseite genügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 Rn. 10 mwN) - die Unrechtmäßigkeit des erstrebten Vermögensvorteils zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat.
  • VG Hamburg, 06.07.2018 - 2 K 2158/14

    Nichtigerklärung des Promotionsverfahrens und Entziehung des Doktortitels wegen

    Vielmehr muss er eine klare Vorstellung über Grund und Höhe des Anspruchs haben und davon ausgehen, dass die Rechtsordnung seine Vorstellung deckt (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.2012, 2 StR 547/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des

    Ferner kommt es nicht darauf an, dass die Verfahrensrüge, die den auf die Erholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag zum Gegenstand hat, unzulässig ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), da sie insbesondere den Inhalt der ausdrücklich zum "Teil des Beweisantrags' gemachten Daten-DVD nicht mitteilt (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606 mwN; zu einer entsprechenden Bezugnahme in einem Urteil auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53; Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 355/11, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 3; vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, StV 2013, 73).
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 654/17

    Bemessung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellung im Urteil: keine

    Zwar kommt dem Tatrichter bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 Rn. 20 (insoweit nicht abgedruckt in StV 2013, 73) und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366, 367; Mosbacher/Claus in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 56 Rn. 51 mwN).
  • OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18

    Erfordernis eines Härteausgleichs bei fehlender Möglichkeit nachträglicher

    Ist eine Geldstrafe bereits vollständig bezahlt, wäre ihre Einbeziehung in eine nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund ihrer Anrechnung (§ 51 StGB) für den Angeklagten regelmäßig günstig gewesen (Anschluss an: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris Rn. 21; entgegen: BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17 -, juris; BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 -, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 203/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Berücksichtigung weiterer Straftaten;

  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 442/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 21.11.2019 - 1 StR 475/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 489/15

    Missachtung der innerprozessualen Bindungswirkung der aufrechterhaltenen

  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 121/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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