Rechtsprechung
BGH, 14.03.2013 - VII ZR 142/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
VOB/B § 2 Nr. 5 (2002)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Nr 5 VOB/B 2002
Vergütungsklage aus VOB-Vertrag: Bindungswirkung der Berechnung des neuen Preises im Wege einer Fortschreibung der Auftragskalkulation bei Leistungsänderung; Heranziehung von Bezugspositionen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mehrvergütungsanspruch eines Bauunternehmers bei Änderung des Bauentwurfs durch den Auftraggeber (hier: grundhafter Neuausbau einer Straße antstatt Deckenerneuerung)
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Ermittlung der Vergütung für ein geänderte Leistung durch Anknüpfung an die Kostenelemente der Auftragskalkulation
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Vergütungsklage aus VOB-Vertrag: Bindungswirkung der Berechnung des neuen Preises im Wege einer Fortschreibung der Auftragskalkulation bei Leistungsänderung; Heranziehung von Bezugspositionen
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 1 Nr. 3; VOB/B a.F. § 2 Nr. 5
Mehrvergütungsanspruch eines Bauunternehmers bei Änderung des Bauentwurfs durch den Auftraggeber (hier: grundhafter Neuausbau einer Straße antstatt Deckenerneuerung) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung geänderter Leistung: Geänderte Position maßgeblich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vergütung für eine geänderte Leistung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auftragskalkulation kann für Vergütung einer geänderten Leistung maßgeblich sein
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Preisberechnung bei geänderten Leistungen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Kurzanmerkung)
Wie wird der neue Preis der geänderten Leistung berechnet?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderungsleistung im VOB-Vertrag: Wie wird der neue Preis berechnet? (IBR 2013, 261)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 197, 52
- NJW 2013, 2423
- MDR 2013, 904
- NZBau 2013, 364
- NJ 2013, 423
- WM 2014, 174
- JR 2014, 475
- BauR 2013, 942
- ZfBR 2013, 464
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 08.08.2019 - VII ZR 34/18
Vornahme einer Vergütungsanpassung bei Mengenmehrungen bei fehlender Einigung …
Sie können etwa einen bestimmten Maßstab beziehungsweise einzelne Kriterien oder Faktoren festlegen, nach denen im konkreten Fall der neue Einheitspreis nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B bestimmt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2013 - VII ZR 142/12 Rn. 14, BGHZ 197, 52).b) Ein den Senat bindendes übereinstimmendes, stillschweigendes Verständnis der Parteien von der Vertragsklausel des § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B im Hinblick auf einen Gesamtmaßstab für die Bestimmung eines neuen Einheitspreises, etwa im Sinne einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2013 - VII ZR 142/12 Rn. 14, BGHZ 197, 52), ist vom Berufungsgericht nicht festgestellt oder sonst zugrunde zu legen.
- KG, 10.07.2018 - 21 U 30/17
Bauvertrag: Ermittlung des Mehrvergütungsanspruchs eines Bauunternehmers aufgrund …
Sollte der sich aus der Gesamtleistung T 1 bis T 100 ergebende Zuschlagsfaktor, den der Unternehmer zunächst anhand seiner Kalkulation beziffern wird, zwischen den Parteien umstritten sein, können sie sich - und nach Maßgabe ihrer Darlegungen ebenso das Gericht - auf die Untersuchung einzelner Teilleistungen beschränken und das gefundene Ergebnis sodann extrapolieren (vgl. die in BGH, Urteil vom 14. März 2014, VII ZR 142/12, BGHZ 197, 52, Rz 17 angesprochene "Gesamtschau").Der Senat sieht sich bei diesem Konzept der Vergütungsermittlung gemäß § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nicht zu dem Urteil vom 14. März 2013 (VII ZR 142/12, BGHZ 197, 52).
Zwischen der Auffassung des Senats und der Entscheidung des BGH vom 14. März 2013 (VII ZR 142/12, BGHZ 197, 52) besteht deshalb kein Widerspruch, weil der BGH in seiner Darstellung gar nicht bis zu der Frage vordringt, wie der Streit um die Richtigkeit der Kostenansätze zu entscheiden ist.
- KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16
Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene …
Damit gelten die VOB/B jedenfalls deshalb für den Vertrag, weil die Parteien dies im Prozess übereinstimmend so annehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14.3.2013, VII ZR 142/12, BGHZ 197, 52, Rz 14).
- OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18
Wie wird der zeitliche Mehraufwand von Änderungs- und Zusatzleistungen vergütet?
aa) Für die Frage, ob die Mehrvergütung der Klägerin in entsprechender Anwendung der sich aus § 650c Abs. 1 BGB ergebenden Grundsätze anhand der tatsächlich erforderlichen Mehr- und Minderkosten unter Hinzurechnung angemessener Zuschläge oder auf der Basis der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung zu ermitteln ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für § 2 Abs. 3 VOB/B (Urt. v. 08.08.2019 - VII ZR 34/18, BauR 2019, 1766 Rn. 20 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 14.03.2013 - VII ZR 142/12, BGHZ 197, 52 Rn. 14) zunächst darauf an, ob sich die Parteien bei Vertragsschluss für den ungewissen Fall, dass Mengenmehrungen im Sinne dieser Bestimmung eintreten, oder nachträglich, sobald aufgrund konkret eingetretener Leistungsänderungen ein neuer Einheitspreis verlangt wird, über die Methode der Preisanpassung oder einzelne Teilelemente der Preisbildung verständigt haben. - BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13
Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit …
Sind sich die Parteien über den Inhalt bzw. das Zustandekommen eines zwischen ihnen geschlossenen Vertrags einig, so ist das von dem Gericht der Entscheidung grundsätzlich zugrunde zu legen (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 109/08, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 14. März 2013 - VII ZR 142/12, NZBau 2013, 364 Rn. 14; BGH…, Urteil vom 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662 Rn. 13). - OLG Brandenburg, 22.04.2020 - 11 U 153/18
Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen: Tatsächliche Kosten werden vergütet!
Sie können etwa einen bestimmten Maßstab beziehungsweise einzelne Kriterien oder Faktoren festlegen, nach denen im konkreten Fall der neue Einheitspreis bestimmt werden soll (vergleiche für § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B: BGH, Urteil vom 14.03.2013, Az.: VII ZR 142/12, juris). - OLG Hamm, 14.10.2016 - 12 U 67/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung wegen Änderung des …
Dagegen ist nicht maßgebend, wie er die Kosten vor Beauftragung der geänderten Leistung kalkuliert hätte (vgl. BGH, NJW 2013, 2423, Rn. 16;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 5. Teil, Rn. 125). - KG, 17.12.2013 - 7 U 203/12
VOB-Vertrag: Vergütung von Nachträgen mangels Preisvereinbarung
Der Auftragnehmer ist damit an seine ursprünglichen Preise im Rahmen seiner Urkalkulation gebunden (vgl. nur BGH NJW 2013, 2423 ff.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn 1464 jew. m.w.N.).Der Auftragnehmer ist damit an seine ursprünglichen Preise im Rahmen seiner Urkalkulation gebunden (vgl. nur BGH NJW 2013, 2423 ff.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn 1464 jew. m.w.N.).
- AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15
Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis …
Waren sich die damalige Vermieterin und die Beklagte zu 2.) aber über den Inhalt bzw. das Zustandekommen eines zwischen ihnen zum damaligen Zeitpunkt zumindest konkludent geschlossenen Miet-Aufhebungsvertrages somit aber einig, so ist dies auch durch das Gericht bei seiner Entscheidung hier zu Grunde zu legen ( BGH , Urteil vom 27.06.2014, Az.: V ZR 51/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1423 f.; BGH , Urteil vom 14.03.2013, Az.: VII ZR 142/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 2423 ff.; BGH , Beschluss vom 21.02.2012, Az.: VIII ZR 117/11, u.a. in: NJW-RR 2012, Seite 648 BGH , Beschluss vom 29.01.2009, Az.: V ZR 109/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 06137 = "juris"; BGH , Urteil vom 18.06.2007, Az.: II ZR 89/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1563 ff.; OLG Koblenz , Urteil vom 14.02.2002, Az.: 5 U 990/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 552 ff. ), so dass das nunmehr erkennende Gericht auch davon auszugehen hat, dass das streitige Mietvertragsverhältnis vom 06. Mai 2010 - Anlage K 2 (Blatt 7 bis 10 der Akte) - über diese Wohnung zwischen der damaligen Vermieterin und der hiesigen Beklagten zu 2.) zumindest konkludent aufgrund des zwischen diesen beiden Parteien dann neu vereinbarten Mietvertrages vom 30. Juli 2010 bereits mit Wirkung zum 31. Juli 2010 beendet worden war und nur noch der Beklagte zu 1.) Mieter der hier streitbefangenen Wohnung bleiben sollte. - OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
Werklohnklage aus VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei …
α) Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt auf der von den Parteien vorausgesetzten Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird (BGH Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 142/12, Juris Rn. 16). - OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14
Kein Geld ohne Vorlage der Urkalkulation!
- OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf …
- AG Brandenburg, 14.09.2018 - 31 C 39/17
Der Reparaturauftrag lt. Gutachten enthält gleichzeitig eine dem Gutachten …
- OLG Düsseldorf, 02.05.2017 - 23 U 156/16
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …
- OLG Dresden, 19.06.2019 - 22 U 1647/18
Angeordnete Mehrmenge ist kein Fall von § 2 Abs. 3 VOB/B!
- LG Siegen, 24.07.2017 - 5 O 287/15
Zur Ermittlung der Nachtragsvergütung bei Fehlen einer entsprechenden …
- OLG Naumburg, 04.04.2019 - 9 U 10/17
Bemusterung bestimmt das "Bausoll"!
- OLG Dresden, 10.04.2019 - 22 U 1647/18
Angeordnete Mehrmenge ist kein Fall von § 2 Abs. 3 VOB/B!