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   BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15   

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BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15 (https://dejure.org/2016,14761)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15 (https://dejure.org/2016,14761)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2016 - NotSt (Brfg) 6/15 (https://dejure.org/2016,14761)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 BNotO
    Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen

  • IWW

    § 14 Abs. 3 BNotO, § ... 95 BNotO, § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, §§ 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 105 BNotO, § 3 BDG, §§ 88, 128 VwGO, § 14 BNotO, § 96 Satz 1 BNotO, § 121 Abs. 2 BNotO, § 17 Abs. 1 Satz 3 BDG, § 96 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 20 Abs. 1 BDG, § 95a Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 95a Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 56 Satz 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 109 BNotO

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 14 Abs. 3; Berufsrichtlinien der Notarkammer Frankfurt vom 14.7.1999 und 24.11.1999 Nr. II
    Dienstvergehen eines Notars - Systematische Aufspaltung von Verträgen

  • Wolters Kluwer

    Systematische Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme in notariellen Beurkundungsvorgängen; Hinwegsetzung über das Erfordernis eines sachlichen Grundes; Vermeidung des Eindrucks der Parteilichkeit oder Abhängigkeit des Notars

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BNotO § 14; Berufs-RL Notarkammer Frankfurt/M. v. 14. 7. und 24. 11. 1999 Ziff. II
    Disziplinarrechtlicher Verstoß des Notars bei systematischer Aufspaltung der Beurkundung eines Vertrags zum Erwerb einer Bauträgerimmobilie (BGH, Urt. v. 14.03.2016 - NotSt

  • rewis.io

    Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Systematische Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme in notariellen Beurkundungsvorgängen; Hinwegsetzung über das Erfordernis eines sachlichen Grundes; Vermeidung des Eindrucks der Parteilichkeit oder Abhängigkeit des Notars

  • rechtsportal.de

    BNotO § 14 ; BNotO § 95
    Systematische Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme in notariellen Beurkundungsvorgängen; Hinwegsetzung über das Erfordernis eines sachlichen Grundes; Vermeidung des Eindrucks der Parteilichkeit oder Abhängigkeit des Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Systematische Aufspaltung notarieller Grundstückskaufverträge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur systematischen Aufspaltung von Verträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1198
  • DNotZ 2016, 876
  • WM 2017, 594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11

    Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15
    Als Berufungsgericht übt der erkennende Senat gemäß §§ 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 1 BDG iVm § 105 BNotO eigene Disziplinargewalt aus und hat - unter Wahrung des Verschlechterungsverbots (§ 3 BDG iVm §§ 88, 128 VwGO) - die unter den konkreten Umständen des Einzelfalls erforderliche Disziplinarmaßnahme nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (Zimmer in Diehn, BNotO, 2015, § 109 Rn. 5; zur Entscheidungskompetenz des OLG: Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3).
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Die hier maßgeblichen, zu § 14 Abs. 3 BNotO ergangenen Berufsrichtlinien der Notarkammer Bayern bestimmen dazu in Nummer II 1 Satz 4 Buchst. d, dass es unzulässig ist, Verträge systematisch, also planmäßig und missbräuchlich (Senat, Urteil vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876 Rn. 21), in Angebot und Annahme aufzuspalten.

    Darauf, dass die Aufspaltung nicht von dem Beklagten ausging, wie dieser vorträgt, kommt es nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876 Rn. 20).

    Im Übrigen sind die von dem Beklagten als vergleichbar bezeichneten Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 20. Juli und 23. November 2015, NotSt(Brfg) 3/15 und 4/15, DNotZ 2016, 72 Rn. 5 und ZNotP 2015, 434 Rn. 3 sowie Urteil vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876 Rn. 4, 23) aufgrund von Rechtsmitteln der jeweiligen Notare ergangen, so dass im Hinblick auf die Geldbuße jeweils das Verschlechterungsverbot galt beziehungsweise bei Zulassung der Berufung gegolten hätte, § 129 VwGO.

  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    In den klagegegenständlichen Fällen hat der Beklagte systematisch, nämlich planmäßig und missbräuchlich (vgl. BGH vom 14.03.2016 - NotSt(Brfg) 6/15, MittBayNot 2016, 439, 440; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler § 14 Rn. 216, Lerch in Arndt/Lerch/Sandkühler § 67 Rn. 32), Immobilienkaufverträge in die jeweils getrennt beurkundeten Angebote der Käufer und die Annahmeerklärungen der Verkäufer aufgespalten.

    Die Aufspaltung in ein vom sogenannten Ortsnotar zu beurkundendes Angebot des Käufers und eine vom sogenannten Zentralnotar zu beurkundende Annahmeerklärung des Verkäufers kann zwar in Fällen, in denen die Immobilie als Kapitalanlage und zur Steueroptimierung erworben wird, von einem sachlichen Grund getragen sein (BGH vom 14.03.2016 - NotSt(Brfg) 6/15, MittBayNot 2016, 439, 440).

    Allein dieser Anschein weckt Zweifel an der gebotenen Unparteilichkeit des Beklagten und begründet eine Verletzung seiner sich aus § 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO i.V.m. Ziff. II Nr. 1 Satz 1 mit Satz 4 Buchst. d der Berufsrichtlinien der Notarkammer ergebenden Amtspflichten (vgl. OLG Frankfurt vom 20.07.2015 - 1 Not 5/13, juris; nachgehend: BGH vom 14.03.2016 - NotSt(Brfg) 6/15, MittBayNot 2016, 439, 440).

    Unerheblich ist insoweit, dass die Initiative für die getrennte Beurkundung von Angebot und Annahme nicht vom Beklagten ausging (BGH vom 14.03.2016 -NotSt(Brfg) 6/15, MittBayNot 2016, 439, 440).

  • OLG Celle, 05.04.2022 - Not 6/21
    Die hier maßgeblichen, zu § 14 Abs. 3 BNotO ergangenen Berufsrichtlinien der Notarkammer Celle bestimmen dazu in Abschnitt A I Satz 1, Satz 4 lit. d, dass der Notar das Beurkundungsverfahren so zu gestalten hat, dass die vom Gesetz mit dem Beurkundungserfordernis verfolgten Zwecke erreicht werden, insbesondere die Schutz- und Belehrungsfunktion der Beurkundung gewahrt und der Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit vermieden wird; auf die Einhaltung dieser Grundsätze ist besonders zu achten bei systematischer Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2019 - NotSt (Brfg) 1/18 , zitiert nach juris Rn. 44; vom 14. März 2016 - NotSt (Brfg) 6/15 , zitiert nach juris Rn. 18).

    Insbesondere im Hinblick auf den gemäß § 14 Abs. 3 BNotO zu vermeidenden Eindruck der Parteilichkeit oder Abhängigkeit des Notars ist es unerheblich, ob der Notar die atypische, missbräuchliche Gestaltung des Urkundsverfahrens selbst anregt oder an ihr "nur" mitwirkt (BGH, Urteile vom 28. August 2019 a. a. O.; vom 14. März 2016 a. a. O. Rn. 20).

    c) Vorliegend ist davon auszugehen, dass die getrennten Beurkundungen der Angebots- und Annahmeerklärungen der Urkundsbeteiligten, die entweder ortsnah zum Kanzleisitz des Klägers wohnhaft bzw. ansässig waren oder zumindest auf einen über diese Ortsnähe verfügenden Vertreter zurückgreifen konnten, systematisch, mithin planmäßig und missbräuchlich, erfolgten (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2019 a. a. O. Rn. 46; vom 14. März 2016 a. a. O. Rn. 21).

    Gebe bei Vorliegen eines sachlichen Grundes der "belehrungsbedürftigere" Käufer das Angebot ab, so sei hiergegen unter dem Gesichtspunkt des § 14 Abs. 3 BNotO i. V. m. den entsprechenden Regelungen der Richtlinien der Notarkammer grundsätzlich nichts einzuwenden (BGH, Urteil vom 14. März 2016 a. a. O. Rn. 21).

    Dessen Ansehen wird nicht nur durch ein tatsächliches abhängiges oder parteiisches Verhalten des Notars gefährdet, sondern ebenso sehr dadurch, dass bestimmte Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit wie Pflichtverletzungen erscheinen ( BGH, Urteil vom 14. März 2016 - NotSt (Brfg) 6/15 , zitiert nach juris Rn. 23; BeckOK-BNotO/Sander, Stand: 31.7.2021 § 14 Rn. 39, 64).

  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20

    Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht

    Ein ausreichender Grund zur Verweigerung einer Beurkundung liegt indes, worauf auch das Oberlandesgericht zu Recht hingewiesen hat, stets vor, wenn der Notar mit der Vornahme der gewünschten Beurkundung gegen Amtspflichten verstößt (s. nur Senat, Urteil vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876, 878 Rn. 22 mwN).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2017 - 10 UF 101/16

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des zu zahlenden Kapitalbetrags bei externer

    7 Der nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlende Betrag ist nur zu verzinsen; die Anordnung der Zahlung von Zinseszinsen hat zu unterbleiben (OLG Celle, Beschluss vom 29.2.2016 - 21 UF 295/15, BeckRS 2016, 05000; Götsche, FamRB 2016, 225, 226; Breuers in: JurisPK-BGB, Bd. 4, Stand 14.8.2017, § 14 VersAusglG Rn. 41; Schulze/Kemper, BGB, 9. Aufl., § 14 VersAusglG Rn. 6; im Ergebnis auch BGH, Beschluss vom 13.4.2016 - XII ZB 130/13, BeckRS 2016, 09156, der im Rahmen einer eigenen Sachentscheidung zur externen Teilung nur eine Verzinsung des Ausgleichsbetrages, nicht aber auch die Zahlung von Zinseszinsen angeordnet hat; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.4.2015 - 6 UF 261/14, BeckRS 2015, 17350; Hauß/Bührer, Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis, 2. Aufl., Rn. 465; Bergmann, in: BeckOK BGB, 43. Edition, § 14 VersAusglG Rn. 9; Palandt/Brudermüller, BGB, 76. Aufl., § 14 VersAusglG Rn. 8; differenzierend Siede, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl., § 14 VersAusglG Rn. 39 sowie Anmerkung der Redaktion zu OLG Celle, FamRZ 2016, 1370, 1372; offengelassen von OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.12.2016 - 11 UF 1479/14, BeckRS 2016, 11279).
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