Rechtsprechung
BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130 Nr 6 ZPO, § 519 Abs 4 ZPO
Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: Verantwortlichkeit für den Inhalt - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 519 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Formgerechte Berufungsschrift im Anwaltsprozess; Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift; Übernahme der Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt für einen anderen ...
- Betriebs-Berater
Formwirksame Einlegung der Berufung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wirksamkeit einer Berufungsbegründung, die ein Rechtsanwalt für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet hat, dessen Name der Unterschrift maschinenschriftlich beigefügt war
- Anwaltsblatt
§ 130 ZPO
Unterschrift für anderen Anwalt wirksam, auch wenn Zusatz "für" fehlt - rewis.io
Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: Verantwortlichkeit für den Inhalt
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anforderungen an Unterschrift des Ausstellers einer Berufungsschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formgerechte Berufungsschrift im Anwaltsprozess; Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift; Übernahme der Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt für einen anderen ...
- datenbank.nwb.de
Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: Verantwortlichkeit für den Inhalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer (unter)schreibt, der bleibt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verantwortung des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 130 ZPO
Unterschrift für anderen Anwalt wirksam, auch wenn Zusatz "für" fehlt - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verantwortung eines Rechtsanwalts beim Unterzeichnen eines bestimmenden Schriftsatzes
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer (unter-)schreibt, der bleibt! (IBR 2017, 353)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.11.2015 - 25 O 200/14
- OLG Stuttgart, 18.08.2016 - 5 U 29/16
- BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2127
- NJW-RR 2017, 760
- MDR 2017, 595
- FamRZ 2017, 1069
- WM 2017, 831
- BB 2017, 961
- DB 2017, 1324
- AnwBl 2017, 671
- AnwBl Online 2017, 336
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18
Unwirksame Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere Anwaltspostfach
Damit soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglicht und dessen unbedingter Wille zum Ausdruck gebracht werden, den Schriftsatz zu verantworten und bei Gericht einzureichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - XI ZB 16/16 -, juris Rn. 6).Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017, a. a. O.).
- BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21
Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …
Denn es spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass der Unterzeichner sich den Inhalt des Schreibens zu eigen gemacht hat, dafür aufgrund eigener Prüfung die Verantwortung übernimmt und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig wird (…vgl. BVerfG[K], NJW 2016, 1570 Rn. 25;… BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - XI ZR 451/17, NJW 2020, 618 Rn. 9; vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, NJW-RR 2017, 760 Rn. 10;… vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 11;… Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028 f., juris Rn. 7). - BGH, 13.06.2017 - XI ZB 25/16
Die unleserliche Unterschrift des Anwalts - und der maschinenschriftliche …
Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709;… vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5;… vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6 und vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 6; jeweils mwN).Wie der Senat für einen gleichgelagerten Fall bereits entschieden hat, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, dass die Berufungsschrift mit einem individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern den Anforderungen an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug unterzeichnet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 8 mwN).
Auch wenn ein ausdrücklicher Zusatz, "für" diesen tätig zu werden, fehlt, lässt sich hier der Unterzeichnung durch einen anderen Rechtsanwalt gleichwohl entnehmen, dass er an dessen Stelle die Unterschrift leisten und damit als weiterer Hauptbevollmächtigter oder zumindest als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats der Kläger auftreten und damit zugleich die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsschrift übernehmen wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 10 mwN).
- BGH, 25.09.2018 - XI ZB 6/17
Empfangsbekenntnis als Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den …
Für die Prüfung der Frage, ob die Identität und die Postulationsfähigkeit des Unterzeichners eines derartigen Schriftsatzes feststeht bzw. erkennbar ist, ist nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung abzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012, aaO Rn. 11…, vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 10 und vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 9). - BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17 Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 12 und vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709, vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5 …und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).
Dr. S., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" beigefügt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 10).
- OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes durch einen …
Das dortige Aktenzeichen laute XI ZB 16/16.Die Kläger haben zum Stand weiterer Parallelverfahren vorgetragen und angeregt, dieses Verfahren bis zur Entscheidung des BGH in der Sache XI ZB 16/16 auszusetzen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 L 184/18
Erhebung der Kreisumlage 2017 des Salzlandkreises und des Landkreises Börde …
Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17
Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine …
Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (…BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, aaO Rn. 9; vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, NJW-RR 2017, 760 Rn. 6;… vom 13. Juni 2017 - XI ZB 25/16, juris Rn. 6; jeweils mwN). - OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
Verwertung beigezogener Strafakten
Diese Rechtsfrage ist einerseits zwischenzeitlich im Sinne der Beklagten höchstrichterlich geklärt (BGH Beschluss vom 14.03.2017 - XI ZB 16/16 [juris]), andererseits wegen der Entscheidung des Senats (§§ 233 I 1, 237, 238 III ZPO), dass wegen einer unverschuldeten Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werde (Bl. 252/256 d. A.), nicht mehr entscheidungserheblich: Die Berufung der Beklagten könnte nicht mehr als verfristet verworfen werden, was im Übrigen auch für eine weitere Rechtsmittelinstanz gelten würde (…Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 238 Rn. 13). - BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19
Anforderungen an die Berufungsbegründung durch Übermittlung des Schriftsatzes per …
Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher nicht mehr zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 12 …und vom 20. Juni 2017 - XI ZB 3/17, juris Rn. 11). - LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
Versäumnisurteil Einspruch elektronisches Dokument einfache elektronische …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2017 - 14 U 104/16
- OLG Köln, 27.12.2016 - 13 U 278/15
Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsschrift
- OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer …
- KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17
Klage eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach der …