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   BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17   

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https://dejure.org/2018,7871
BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17 (https://dejure.org/2018,7871)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - IV ZB 16/17 (https://dejure.org/2018,7871)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - IV ZB 16/17 (https://dejure.org/2018,7871)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VBVG § 2 S. 1; BGB §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1987
    Vergütung des Nachlassverwalters

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Ausschlussfrist des § 2 S. 1 VBVG für die Vergütung des Nachlassverwalters

  • rewis.io

    Vergütung des Nachlassverwalters: Geltung der Ausschlussfrist nach den Vorschriften über die Vormundschaft; Erbenhaftung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Nachlasspflegschaft/-verwaltung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erbrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 2 S. 1; BGB § 1915 ; BGB § 1987
    Geltung der Ausschlussfrist des § 2 S. 1 VBVG für die Vergütung des Nachlassverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des Nachlassverwalters - und die Ausschlussfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des Nachlassverwalters - und der angemessene Stundensatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anwendbarkeit der Ausschlussfrist nach dem VBVG auf Vergütung des Nachlassverwalters

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1987; VBVG § 2
    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2960
  • MDR 2018, 679
  • FamRZ 2018, 958
  • Rpfleger 2018, 461
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Zwar ist die Nachlassverwaltung gemäß § 1975 BGB eine Unterart der Nachlasspflegschaft und die Ausschlussfrist auf die Vergütung des berufsmäßig tätigen Nachlasspflegers anwendbar (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 7).

    Sie soll - wie die vergleichbaren Bestimmungen in den §§ 1835 Abs. 1 Satz 3, 1835a Abs. 4 BGB - den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007 Rn. 20; vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, NJW-RR 2016, 129 Rn. 15; BVerfG FamRZ 2015, 2040 Rn. 15; OLG Köln FamRZ 2013, 1837, 1838 [juris Rn. 10]; OLG Naumburg Rpfleger 2012, 319, 320 [juris Rn. 13]; MünchKomm-BGB/Fröschle, 7. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; Palandt/Götz, BGB 77. Aufl. Anh. zu § 1836 (VBVG), § 2 Rn. 1; jurisPK-BGB/Jaschinski, 8. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1).

    Anders als bei der Nachlasspflegschaft (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 aaO) steht dieser mit der Einführung der Ausschlussfrist vom Gesetzgeber verfolgte - verfassungsrechtlich legitime (BVerfG aaO) - Zweck einer Reduzierung der (Ersatz-)Haftung der Staatskasse (vgl. zu § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15, NJW 2017, 574 Rn. 23) bei der Nachlassverwaltung nicht in Rede.

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Vergütungshöhe ist in der Rechtsbeschwerde nur beschränkt daraufhin zu überprüfen, ob das Gericht den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt, die Denkgesetze, Auslegungsgrundsätze und die Ermessensgrenzen beachtet hat (BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - XII ZB 217/99, BGHZ 145, 104, 112 unter II 2 b [juris Rn. 21]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16, NJW-RR 2017, 965 Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 07.05.2012 - 3 Wx 113/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Stundensatz des anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Dies entspricht der weithin vertretenen Ansicht, dass die Bürokosten des Nachlassverwalters nicht in die Vergütung einfließen, sondern Aufwendungen sind, die - soweit trennbar - gesondert zu ersetzen sind (BayObLG Rpfleger 1985, 402, 403; BeckOK-BGB/Lohmann, § 1987 Rn. 2 (Stand: 1. November 2017); BeckOGK-BGB/Herzog, § 1987 Rn. 10 (Stand: 1. Dezember 2017); jurisPK-BGB/Klinck, 8. Aufl. § 1987 Rn. 5; Soergel/Stein, BGB 13. Aufl. § 1987 Rn. 2; a.A. OLG Schleswig FamRZ 2012, 1903; Brandenburgisches OLG ZEV 2010, 637, 638 [juris Rn. 16]; Palandt/Weidlich, BGB 77. Aufl. § 1960 Rn. 23).
  • BayObLG, 12.06.1985 - BReg. 1 Z 34/85

    Weitere Beschwerde des Konkursverwalters gegen die Vergütungsentscheidung für

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Dies entspricht der weithin vertretenen Ansicht, dass die Bürokosten des Nachlassverwalters nicht in die Vergütung einfließen, sondern Aufwendungen sind, die - soweit trennbar - gesondert zu ersetzen sind (BayObLG Rpfleger 1985, 402, 403; BeckOK-BGB/Lohmann, § 1987 Rn. 2 (Stand: 1. November 2017); BeckOGK-BGB/Herzog, § 1987 Rn. 10 (Stand: 1. Dezember 2017); jurisPK-BGB/Klinck, 8. Aufl. § 1987 Rn. 5; Soergel/Stein, BGB 13. Aufl. § 1987 Rn. 2; a.A. OLG Schleswig FamRZ 2012, 1903; Brandenburgisches OLG ZEV 2010, 637, 638 [juris Rn. 16]; Palandt/Weidlich, BGB 77. Aufl. § 1960 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10

    Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Dies entspricht der weithin vertretenen Ansicht, dass die Bürokosten des Nachlassverwalters nicht in die Vergütung einfließen, sondern Aufwendungen sind, die - soweit trennbar - gesondert zu ersetzen sind (BayObLG Rpfleger 1985, 402, 403; BeckOK-BGB/Lohmann, § 1987 Rn. 2 (Stand: 1. November 2017); BeckOGK-BGB/Herzog, § 1987 Rn. 10 (Stand: 1. Dezember 2017); jurisPK-BGB/Klinck, 8. Aufl. § 1987 Rn. 5; Soergel/Stein, BGB 13. Aufl. § 1987 Rn. 2; a.A. OLG Schleswig FamRZ 2012, 1903; Brandenburgisches OLG ZEV 2010, 637, 638 [juris Rn. 16]; Palandt/Weidlich, BGB 77. Aufl. § 1960 Rn. 23).
  • OLG München, 16.03.2015 - 31 Wx 81/14

    Vergütung des Nachlasspflegers aus dem Nachlass

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Ausreichend ist, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können (OLG München, Beschluss vom 16. März 2015 - 31 Wx 81/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Dass es hierbei wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 330 unter II 2 b [juris Rn. 26]; Keidel/Meyer-Holz, FamFG 19. Aufl. § 72 Rn. 9), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Vergütungshöhe ist in der Rechtsbeschwerde nur beschränkt daraufhin zu überprüfen, ob das Gericht den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt, die Denkgesetze, Auslegungsgrundsätze und die Ermessensgrenzen beachtet hat (BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - XII ZB 217/99, BGHZ 145, 104, 112 unter II 2 b [juris Rn. 21]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16, NJW-RR 2017, 965 Rn. 11).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 243/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Ihrer Natur nach kann die Vergütung nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt werden (vgl. zu § 2221 BGB: Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22 unter 1 b [juris Rn. 9]).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
    Das Beschwerdegericht (FGPrax 2017, 177 = FamRZ 2017, 1881) hat ausgeführt, die Beteiligte zu 2 sei - ausgehend vom Eingang ihres Vergütungsantrags am 19. März 2010 - mit allen Vergütungsansprüchen vor dem 19. Dezember 2008 ausgeschlossen.
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvL 9/15

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der fünfzehnmonatigen

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

  • KG, 29.11.2005 - 1 W 180/03

    Nachlassverwaltung: Festsetzung des Vergütungsanspruches des Nachlassverwalters

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1836d Nr. 1 BGB auf Fälle der

    Sie soll den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27 zur Vorgängerregelung in § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB; Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - IV ZB 16/17, NJW 2018, 2960 Rn. 14).
  • OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für einen Nachlassverwalter;

    IV ZB 16/17, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Die Vergütung kann nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt werden (Beschluss des BGH vom 14. März 2018 zu IV ZB 16/17, zitiert nach juris, dort Rn. 11, 12, 22 und 23 m.w.N.).

    a) Der Beschwerdeeinwand des Beteiligten zu 2 (Seite 3 der Beschwerdebegründung, Bl. 160 Bd. XI d. A.), das Amtsgericht habe übersehen, dass in der Entscheidung des BGH vom 14. März 2018 zu IV ZB 16/17 der "Nachlassverwalter seine Vergütung gerade nicht pauschal, sondern auf Grundlage einer Stundenabrechnung beantragt hatte", ist unerheblich.

    Ausreichend ist, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können" (Beschluss des BGH vom 14. März 2008 zu IV ZB 16/17, Rn. 27).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 Wx 189/19

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Diese Prüfung kann das Nachlassgericht nicht vornehmen, wenn die Aufstellung des Nachlasspflegers lediglich eine Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis enthält; umgekehrt wird mit Blick zum einen auf den unverhältnismäßig hohen Zeit- und Dokumentationsaufwand für den Nachlasspfleger sowie zum anderen im Hinblick darauf, dass eine Beaufsichtigung seiner Tätigkeit durch das Nachlassgericht nicht stattfindet, die Erforderlichkeit einer minutengenauen Abrechnung verneint (BGH NJW 2018, 2960; ZEV 2013, 84; OLG Braunschweig BeckRS 2018, 45149; OLG München BeckRS 2015, 124776; dagegen hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 24. März 2016, Az.: 6 W 14/16, BeckRS 2016, 6209, eine minutengenaue Abrechnung noch verlangt).
  • OLG Hamm, 15.02.2024 - 6 WF 235/23
    Nach anderer, zur Vergütung des Nachlasspflegers nach § 3 VBVG entwickelter Auffassung, bedarf es einer minutengenauen Aufschlüsselung nicht; maßgeblich ist danach vielmehr, dass die Angaben in dem Vergütungsantrag die Feststellung einer ungefähren Größenordnung für die entfalteten Tätigkeiten ermöglichen und so zur Grundlage einer Schätzung nach § 287 ZPO gemacht werden können (jeweils zum Nachlasspfleger: BGH, Beschluss vom 14.03.2018, IV ZB 16/17, FamRZ 2018, 958, Juris Rn. 27; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2023, 20 W 226/21, FamRZ 2023, 1660, Juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2022, 15 W 260/18, NLPrax 2022, 67, Juris Rn. 44; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2019, 3 Wx 189/19, Rpfleger 2020, 275, Juris Rn. 16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2018, 1 W 144/16, NLPrax 2019, 35, Juris Rn. 49; OLG München, Beschluss vom 16.03.2015, 31 Wx 81/14, Juris Rn. 7).

    Umgekehrt bedarf es schon mit Blick auf einen sonst unverhältnismäßig hohen Zeit- und Dokumentationsaufwand keiner minutengenauen Abrechnung, um die Angaben auf Plausibilität überprüfen zu können (BGH, Beschluss vom 14.03.2018, IV ZB 16/17, FamRZ 2018, 958, Juris Rn. 27; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2023, 20 W 226/21, FamRZ 2023, 1660, Juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2019, 3 Wx 189/19, Rpfleger 2020, 275, Juris Rn. 16).

  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 36/20

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei teilmittellosem Nachlass

    Sie soll den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27 zur Vorgängerregelung in § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB; Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - IV ZB 16/17, NJW 2018, 2960 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Der zu berücksichtigende Zeitaufwand muss andererseits jedoch nicht minutengenau belegt werden (vgl. BGH vom 14.03.2018, - IV ZB 16/17 -, juris, Rn. 27).

    Vielmehr reicht aus und ist zugleich erforderlich, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung nach § 287 ZPO sein können (vgl. BGH vom 14.03.2018, - IV ZB 16/17 -, juris, Rn. 27; OLG München vom 16.03.2015, - 31 Wx 81/14 -, juris, Rn. 7).

    Die teils erhobene Forderung nach einer minutengenau detaillierten Aufschlüsselung und Beschreibung der Einzeltätigkeiten des Nachlasspflegers (dafür z.B. OLG Celle vom 24.03.2016, - 6 W 14/16 -, juris, Rn. 5) beruht auf der von dem Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 14.03.2018 - IV ZB 16/17- verworfenen Auffassung, dass für eine Schätzung des Stundenaufwands nach § 287 ZPO kein Raum sein soll.

  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Der Senat hält es für ausreichend, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung des Zeitaufwandes ermöglichen und so ggf. zur Grundlage einer Schätzung nach § 287 ZPO gemacht werden könnten (vgl. BGH NJW 2018, 2960; OLG München Beschluss v. 16.3.2015 - 31 Wx 81/14; BayObLG NJW-RR 1999, 5).

    Hinsichtlich der (Vor-) Frage, ob eine minutengenaue Dokumentation erforderlich ist, liegt mit der Entscheidung des Bundesgerichthofs vom 14.3.2018 (Az. IV ZB 16/17 = NJW 2018, 2960) bereits eine der seitens der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 24.3.2016 (Az. 6 W 14/16) zeitlich nachfolgende Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts vor.

  • OLG Brandenburg, 18.07.2022 - 3 W 97/21

    Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung für eine Tätigkeit als

    Bei der Bemessung kann mangels entgegenstehender Bestimmungen in § 1987 BGB auf die in § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB genannten Kriterien, also auf die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnisse sowie auf Umfang und Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte zurückgegriffen werden, weil die Nachlassverwaltung gemäß § 1975 BGB eine Unterart der Nachlasspflegschaft ist (BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - IV ZB 16/17; OLG Celle, Beschl. v. 18.3.2021 - 6 W 27/21).

    Setzt er für diese Tätigkeit eine Mitarbeiterin ein, die bei ihm im Büro angestellt ist, handelt es sich um Bürokosten, die nicht in die Vergütung einfließen, sondern allenfalls um Aufwendungen, die - soweit trennbar - gesondert zu vergüten sind (BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - IV ZB 16/17).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.03.2018 (Az. IV ZB 16/17, zitiert nach juris) mittlerweile entschieden, dass der im Rahmen der Vergütung zu berücksichtigende Zeitaufwand nicht minutengenau belegt werden muss (a. A. zuvor etwa Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.03.2016, Az. 6 W 14/16, zitiert nach juris); ausreichend ist danach vielmehr, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können.
  • OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23

    Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers; Aufhebung der

    Dem Nachlasspfleger wird in dieser Hinsicht von der Rechtsprechung ein Ermessensspielraum zuzubilligen (siehe hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 14.03.2018 - IV ZB 16/17 Tz. 22 f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.03.2015 - 11 Wx 11/15; Grüneberg-Weidlich, a.a.O., § 1960 Rn. 23 sowie 28); dessen Überschreitung ist vorliegend nicht erkennbar.
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 15 W 197/18

    Bestellung des Nachlasspflegers; berufsmäßig; Vergütungsanspruch aus § 1836 Abs.

  • OLG München, 27.11.2023 - 11 VV 1289/23

    Vergütung des Nachlasspflegers - grundsätzlich keine Einwände bezüglich der

  • OLG Brandenburg, 26.10.2022 - 3 W 115/22
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 3 W 115/22

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für einen Nachlasspfleger Angemessene

  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 3 W 83/21
  • OLG Brandenburg, 23.12.2021 - 3 W 83/21

    Vergütungsanspruch einer berufsmäßigen Nachlasspflegerin Einwendungen gegen die

  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
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