Rechtsprechung
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 4 VBVG, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 1901 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 S 2 VBVG
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG ; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ... - datenbank.nwb.de
Betreuervergütung: Entscheidung über eine erhöhte Vergütung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Betreuervergütung: Anforderungen an eine Entscheidung über eine erhöhte Vergütung
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 1
Zur Frage, ob eine Ausbildung zur Physiotherapeutin / Krankenpflegerin den erhöhten Stundensatz von 33,50 Euro rechtfertigt.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 707
- MDR 2018, 702
- FGPrax 2018, 173
- FamRZ 2018, 956
- Rpfleger 2018, 454
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19
Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem …
Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 3 mwN).