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   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17   

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https://dejure.org/2018,9118
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 4 VBVG, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 1901 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Betreuer: Prüfung des Inhalts der Ausbildung bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung wegen nutzbarer Fachkenntnisse

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sonstige Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG ; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuervergütung: Entscheidung über eine erhöhte Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 1
    Zur Frage, ob eine Ausbildung zur Physiotherapeutin / Krankenpflegerin den erhöhten Stundensatz von 33,50 Euro rechtfertigt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 707
  • MDR 2018, 702
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 956
  • Rpfleger 2018, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015, XII ZB 123/14, FamRZ 2015, 1794).

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss der Tatrichter deshalb eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

    Diese weicht nicht nur im zeitlichen Umfang, sondern auch hinsichtlich der Inhalte der Ausbildung und der Prüfung von der im Jahr 1994 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten ab (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).

  • BGH, 21.05.2014 - XII ZB 98/14

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17

    Zur Frage, ob die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse einer

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 3 mwN).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG (in der bis zum 26.07.2019 gültigen Fassung) die Bewilligung einer erhöhten Vergütung rechtfertigen, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters ( BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZB 559/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1104; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ), wobei eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vorzunehmen ist, insbesondere der Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit festzustellen und in die Würdigung einzuziehen sind ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    "Nutzbare" Kenntnisse für eine Betreuung, die gemäß § 1901 BGB eine rechtliche Betreuung ist, sind regelmäßig u.a Rechtskenntnisse ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ); wobei aber z.B. ein Studium zum Diplomjuristen der DDR an der juristischen Hochschule Potsdam (Abschluss 1989) keine für eine Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse vermittelt hat ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    Gleiches gilt wohl auch für die Ausbildung zur Krankengymnastin bzw. zur Physiotherapeutin ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht zugleich Gelegenheit zur Prüfung, ob die von ihm zugrunde gelegte Ausbildungsordnung einschlägig ist (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 4 und vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).
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