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BGH, 14.03.2019 - 4 StR 550/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 206a StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 158 Abs. 2 StPO, § 185 StGB, § 194 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Treffen einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO
- Wolters Kluwer
Treffen einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Treffen einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460 , 462 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Der mündliche Strafantrag
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04
Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154 …
Auszug aus BGH, 14.03.2019 - 4 StR 550/18
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe in Wegfall gerät und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13; vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223). - BGH, 14.12.1988 - 3 StR 410/88
Formerfordernis eines Strafantrags
Auszug aus BGH, 14.03.2019 - 4 StR 550/18
In ausreichender schriftlicher Form (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 14.12.1988 - 3 StR 410/88 - Rn. 3, juris) fixierte die Zeugin ihr Strafverfolgungsinteresse erstmals in der von ihr unterzeichneten Niederschrift über die Zeugenvernehmung vom 18.11.2016 (Bd. I, Bl. 17-20). - BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13
Aufhebung einer Einzelstrafe bei Aufrechterhaltung des Gesamtstrafausspruchs
Auszug aus BGH, 14.03.2019 - 4 StR 550/18
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe in Wegfall gerät und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13; vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).