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   BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18   

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https://dejure.org/2019,12219
BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18 (https://dejure.org/2019,12219)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2019 - V ZR 186/18 (https://dejure.org/2019,12219)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2019 - V ZR 186/18 (https://dejure.org/2019,12219)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § ... 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 242 BGB, §§ 2 bis 4 WoFlV, §§ 434 ff. BGB, § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB, § 444 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 434 ff.
    Verletzung vorvertraglicher Pflichten des Wohnungsverkäufers durch fehlende Aufklärung über Nutzung von Räumen zu Wohnzwecken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzutreffende Flächenangaben beim Grundstücksverkauf

  • rewis.io

    Gehörsverletzung: Nichtbeachtung klägerischen Vortrags zum Vorsatz des Maklers bei Angaben zur nutzbaren Wohnfläche einer Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung aufgrund der behaupteten arglistigen Täuschung über die Wohnraumqualität der im Souterrain gelegenen Räumlichkeiten; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unzutreffende Angaben des Maklers im Exposé und seine Haftung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Wohnung erweckt, so muss er diese berichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung aufgrund falscher Angaben des Verkäufers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Makler muss falsche Vorstellung des Wohnungskäufers berichtigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Makler muss falsche Vorstellung des Wohnungskäufers berichtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschangabe über Wohnfläche im Immobilienkaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2383
  • NZM 2019, 642
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehören zur Sollbeschaffenheit der Kaufsache die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf; hierzu gehören auch Angaben in einem Exposé (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 16; Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7).

    Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7; Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16, NJW-RR 2018, 752 Rn. 10; Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, NJW 2018, 1954 Rn. 21).

    Auf den in dem Kaufvertrag vereinbarten Haftungsausschluss, der auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB) eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes erfasst (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 12), kann die Beklagte sich nicht berufen, wenn sie arglistig gehandelt hat (§ 444 BGB).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14

    Nachbarausgleich bei Abgrabungsschaden: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 4).

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NZM 2016, 180 Rn. 4).

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    cc) Etwas anderes folgt nicht aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung, in der der Senat ausgesprochen hat, dass den Verkäufer, der über die Größe der Wohnfläche durch Übergabe von Grundrisszeichnungen mit Maßen und Angaben zu den Raumgrößen informiert, keine weitergehende Aufklärungspflicht trifft, weil der Kaufinteressent nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und den im Verkehr herrschenden Anschauungen nicht erwarten kann, auch darüber informiert zu werden, welche Wohnfläche das zum Verkauf stehende Haus nach den für deren Ermittlung einschlägigen Normen (DIN 283, §§ 42 bis 44 II. BV aF, §§ 2 bis 4 WoFlV) hat (Senat, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 29).

    Dieser Anspruch wird auch nach Gefahrübergang nicht durch die Vorschriften über die Haftung des Verkäufers wegen eines Sachmangels nach §§ 434 ff. BGB ausgeschlossen (Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 Rn. 19 ff.; Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 256/16

    Umfassen des Haftungsausschlusses für Sachmängel auch die nach den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Er ist berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen und Ersatz seiner im Vertrauen auf den Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16, NJW-RR 2018, 752 Rn. 12 mwN).

    Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7; Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16, NJW-RR 2018, 752 Rn. 10; Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, NJW 2018, 1954 Rn. 21).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Der Geschädigte kann grundsätzlich Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35, 39).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Dieser Anspruch wird auch nach Gefahrübergang nicht durch die Vorschriften über die Haftung des Verkäufers wegen eines Sachmangels nach §§ 434 ff. BGB ausgeschlossen (Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 Rn. 19 ff.; Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 27.05.1977 - V ZR 201/75

    Bewertung der Nichtbewohnbarkeit eines Kellers als Fehler im Sinne der

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Die Beklagte war deshalb verpflichtet, die Kläger auf die bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit der Wohnnutzung des Souterrains ausdrücklich hinzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1977 - V ZR 201/75, WM 1977, 1088 f.).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehören zur Sollbeschaffenheit der Kaufsache die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf; hierzu gehören auch Angaben in einem Exposé (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 16; Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7).
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Die objektive Seite einer arglistigen Täuschung ist regelmäßig gegeben, wenn Räume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung notwendige baurechtliche Genehmigung nicht vorliegt (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 10).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 274/16

    Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache

    Auszug aus BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18
    Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7; Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16, NJW-RR 2018, 752 Rn. 10; Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, NJW 2018, 1954 Rn. 21).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 300/19

    Erfüllen des Tatbestands der arglistigen Täuschung zugleich die Voraussetzungen

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2019 - V ZR 186/18, NJW 2019, 2383 Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22

    Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten: Keine Beschaffenheitsvereinbarung

    Insbesondere bleibt vor dem vorstehenden Hintergrund für ein etwaiges Verschulden aus Vertragsschluss wegen vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB, vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349-358, Rn. 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.03.2019 - V ZR 186/18, juris) kein Raum.
  • KG, 28.01.2021 - 20 U 1052/20

    Hauskauf: Schadensersatzhaftung wegen einer mangelhaften Kellerabdichtung

    Hierfür bedarf es eines eindeutigen Hinweises (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2019 - V ZR 186/18 - juris Rz. 18).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 89/20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. Darlegung der Erfüllung

    Mit dem gleichzeitigen Zusatz, "da es sich aber augenscheinlich um 1 Wohnung handelt, habe ich auch immer nur von einer Wohnung gesprochen", verstärkte die Maklerin vielmehr den falschen Eindruck, bei dem Verkaufsobjekt handle es sich um eine - aus zwei Sondereigentumseinheiten bestehende - Maisonette-Wohnung (vgl. zur Korrektur einer durch unrichtige Angaben erweckten Fehlvorstellung des Kaufinteressenten z.B. Senat, Beschluss vom 14. März 2019 - V ZR 186/18, NJW 2019, 2383 Rn. 11 - 13).
  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 22 U 91/21

    Wohnflächenangaben in einem Maklerexposé als Beschaffenheitsangaben im Sinne von

    Der Verkäufer, der falsche Angaben gemacht hat, genügt seinen vorvertraglichen Pflichten nicht schon dadurch, dass er den Kaufinteressenten in die Lage versetzt, die Unrichtigkeit dieser Angaben zu erkennen; er ist vielmehr verpflichtet, eine bei diesem zuvor hervorgerufene Fehlvorstellung zu korrigieren, indem er die wahren Verhältnisse von sich aus offenbart (BGH, Beschluss vom 14. März 2019 - V ZR 186/18 -, Rn. 12, juris).
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