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   BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22   

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https://dejure.org/2023,8219
BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22 (https://dejure.org/2023,8219)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2023 - 4 StR 451/22 (https://dejure.org/2023,8219)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2023 - 4 StR 451/22 (https://dejure.org/2023,8219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StGB; § 250 StGB; § 315b StGB
    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen: Nötigungshandlung eine Folge des Betroffenseins, Nötigungsmittel im Rahmen der Nacheile, Verfolgung ohne Zäsur bis zum Einsatz des Nötigungsmittels fortgesetzt); gefährliche Eingriffe in den ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 252 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315b Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfolgen des Täters in unmittelbarem Anschluss an das Betreffen auf frischer Tat und Fortsetzen der Verfolgung bis zu dem Einsatz des Nötigungsmittels ohne Zäsur i.R.d. besonders schweren räuberischen Diebstahls; Anwenden der Nötigungsmittel in Besitzerhaltungsabsicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1 ; StGB § 252
    Verfolgen des Täters in unmittelbarem Anschluss an das Betreffen auf frischer Tat und Fortsetzen der Verfolgung bis zu dem Einsatz des Nötigungsmittels ohne Zäsur i.R.d. besonders schweren räuberischen Diebstahls; Anwenden der Nötigungsmittel in Besitzerhaltungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Tatfrische" beim räuberischen Diebstahl

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15

    Räuberischer Diebstahl (Betroffensein und Tatfrische; unmittelbare Nähe zum

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    aa) Das Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen" im Sinne dieser Vorschrift ist erfüllt, wenn der Dieb noch in unmittelbarer Nähe zum Tatort und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, also im Moment der Wahrnehmung noch ein enger, sowohl örtlicher als auch zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat besteht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 8. Juni 1956 - 2 StR 206/56, BGHSt 9, 255, 257; Urteil vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78, BGHSt 28, 224, 229 f.; Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 112/15, NStZ 2015, 700 f.).

    Ist dies der Fall, kommt es auf einen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen Vortat und dem Einsatz des Nötigungsmittels nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 112/15, NStZ 2015, 700, 701; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 252 Rn. 5/6; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 252 Rn. 7 f.; Sander in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 252 Rn. 12; Kindhäuser in NK-StGB, 5. Aufl., § 252 Rn. 18, jew. mwN).

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01

    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    c) Damit kann auch die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr nicht bestehen bleiben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22, ZfSch 2023, 108 Rn. 8; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04 Rn. 28; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 353 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    aa) Das Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen" im Sinne dieser Vorschrift ist erfüllt, wenn der Dieb noch in unmittelbarer Nähe zum Tatort und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, also im Moment der Wahrnehmung noch ein enger, sowohl örtlicher als auch zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat besteht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 8. Juni 1956 - 2 StR 206/56, BGHSt 9, 255, 257; Urteil vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78, BGHSt 28, 224, 229 f.; Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 112/15, NStZ 2015, 700 f.).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09

    Versuchter vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass auch die Annahme einer Strafbarkeit des Angeklagten gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB durch das Zufahren auf den Nebenkläger von den Feststellungen nicht getragen wird, da sich aus ihnen die Situation eines "Beinahe-Unfalls" nicht ergibt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217 f.; Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572, 573; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 315b Rn. 16 ff. mwN).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88

    Durchtrennung eines Bremsschlauchs als gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    Sollten sich auch insofern keine Feststellungen mehr treffen lassen, kommt zudem ein Versuch nach § 315b Abs. 2 StGB in Betracht, wenn der Angeklagte mit bedingtem Schädigungsvorsatz gehandelt und damit auch billigend in Kauf genommen hat, dass der Nebenkläger konkret gefährdet werde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/94, NJW 1996, 329, 330; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - 4 StR 461/88, NZV 1989, 119).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    Die knappe Begründung der Einziehung (UA S. 34) lässt indes nicht erkennen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21; 30. April 2019 - 4 StR 482/18).
  • BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    Die knappe Begründung der Einziehung (UA S. 34) lässt indes nicht erkennen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21; 30. April 2019 - 4 StR 482/18).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    Denn dieser Umstand ist nicht nur bei der abgeurteilten Tat im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen, sondern auch bei Bemessung weiterer zu verhängender Einzelstrafen und der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    Dem schließt sich der Senat an und weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass es sich bei einer Einziehungsentscheidung, durch die dem Angeklagten ein Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen wird, um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5; Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, StV 2021, 714; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 71 mwN).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
    c) Damit kann auch die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr nicht bestehen bleiben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22, ZfSch 2023, 108 Rn. 8; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04 Rn. 28; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 353 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20

    Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04

    Mord (Verdeckungsabsicht); Hinweispflicht (besondere Schwere der Schuld); faires

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Revision hinsichtlich des Maßregelausspruchs und des Strafausspruchs bei der

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der neben der Einziehung zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - 4 StR 451/22 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 25; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408).
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