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BGH, 14.04.1953 - 1 StR 160/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 160/53
Die kindlichen Zeugen weichen hiernach soweit von dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters ab, dass auch unter Berücksichtigung der besonderen Erfahrung einer Jugendschutzkammer die Anhörung der Lehrkräfte und die Zuziehung eines Sachverständigen von Amts wegen geboten waren (BGHSt 3, 52). - BGH, 19.06.1951 - 1 StR 187/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 160/53
In den Fällen Giessler und Schwalb würde, wenn das Landgericht zu denselben Feststellungen wie in dem angefochtenen Urteil kommt, das Onanieren vor den beiden Kindern als Handlungseinheit anzusehen sein mit der Folge, dass diese Handlung und die übrigen mit den beiden Kindern begangenen Unzuchtshandlungen in gleichartiger Tateinheit nach § 73 StGB zusammentreffen (BGHSt 1, 20 und Urt vom 19. Juni 1951 - 1 StR 187/51). - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit …
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 160/53
Diese Ansicht steht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 164; 3, 27), wonach die Zuziehung eines Sachverständigen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen dann erforderlich ist, wenn bestimmte gegen die Glaubwürdigkeit sprechende Tatsachen vorgetragen werden. - BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 160/53
In den Fällen Giessler und Schwalb würde, wenn das Landgericht zu denselben Feststellungen wie in dem angefochtenen Urteil kommt, das Onanieren vor den beiden Kindern als Handlungseinheit anzusehen sein mit der Folge, dass diese Handlung und die übrigen mit den beiden Kindern begangenen Unzuchtshandlungen in gleichartiger Tateinheit nach § 73 StGB zusammentreffen (BGHSt 1, 20 und Urt vom 19. Juni 1951 - 1 StR 187/51).
- BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
Rechtsmittel
Daran ändert sich nichts dadurch, daß § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB höchstpersönliche Rechtsgüter der Mädchen schützt (BGHSt 1, 20; Urteile des erkennenden Senats 1 StR 187/51vom 19. Juni. 1951, 1 StR 160/53 vom 14. April 1953 und 1 StR 797/52 vom 16. Juni 1953). - BGH, 16.03.1954 - 1 StR 709/53
Rechtsmittel
Gegen die Annahme gleichartiger Tateinheit (§ 73 StGB) zwischen dem vollendeten und den beiden versuchten Verbrechen gegen § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB bestehen keine Bedenken (u.a. BGHSt 1, 20; Urteile des erkennenden Senats 1 StR 187/51vom 19. Juni 1951, 1 StR 160/53 vom 14. April 1953 und 1 StR 797/52 vom 16. Juni 1953). - BGH, 09.09.1954 - 4 StR 161/54
Rechtsmittel
Da das eine Mädchen jeweils zusah und damit eine unzüchtige Handlung verübte, während der Angeklagte diese am Körper des anderen Kindes vornahm, und da der Beschwerdeführer vor beiden Mädchen sich gleichzeitig befriedigte, so treffen sämtliche Willensbetätigungen in gleichartiger Tateinheit nach § 73 StGB zusammen (BGHSt 1, 20; ferner Urt. vom 14. April 1953 - 1 StR 160/53 -und vom 22. Oktober 1953 - 3 StR 279/53).