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   BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53   

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BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53 (https://dejure.org/1954,3261)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1954 - 4 StR 762/53 (https://dejure.org/1954,3261)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1954 - 4 StR 762/53 (https://dejure.org/1954,3261)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Zu Unrecht bezweifelt die Revision, dass sich der Beschwerdeführer in "derselben" Rechtssache betätigt habe; denn dieser Begriff umfasst die Gesamtheit der Tatsachen und Interessen, die bei einem Sachverhalt rechtlich in Betracht kommen, mögen sie auch in verschiedenen Verfahren verhandelt werden (vgl BGHSt 5, 301 = JZ 1954 S 295).

    Die Ziele, die beide Parteien durch den Beschwerdeführer verfolgt wissen wollten, lagen demnach genau entgegengesetzt (vgl BGHSt 5, 301): dem Ehemann war an dem Nachweis seiner Unschuld, der Ehefrau an dem der Schuld gelegen, da sie von der gleichgeschlechtlichen Veranlagung und Verfehlung ihres Mannes überzeugt war und sie sich von ihm trennen wollte.

    Der strafrechtliche Schutz der anvertrauten Angelegenheiten währt allerdings nicht länger als die anwaltliche Treuepflicht gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber; denn deren Verletzung ist der Grund für die im § 356 StGB enthaltene Strafdrohung (vgl BGHSt 5, 301).

    Dagegen hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 5, 301 schon dargelegt, dass das "entgegengesetzte Interesse" ein echter Tatumstand im Sinne des § 59 StGB und deshalb die irrige Annahme, zwischen mehreren Beteiligten bestehe kein Interessengegensatz, ein Tatbestandsirrtum sei (ebenso BGHSt 5, 284).

    Verstösse anderer Anwälte gegen ihre Berufspflichten vermögen nur dann den Gedanken der Abschreckung zu rechtfertigen, wenn sie sich als Parteiverrat darstellten; möglicherweise hat das Landgericht bei seinem Hinweis an die Strafsache He. gedacht, in der der Senat jedoch das Urteil aufgehoben hat (vgl BGHSt 5, 301).

  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Das Merkmal der "Pflichtwidrigkeit" erfährt seine inhaltliche Bestimmung durch die standesrechtliche Vorschrift des § 37 Abs. 1 Nr. 2 RAO BZ vom 10. März 1949 (VOBl BZ 80), so dass § 356 Abs. 1 StGB nur eine solche Tätigkeit für mehrere Beteiligte unter Strafdrohung stellt, die "im entgegengesetzten Interesse" entfaltet wird (vgl BGHSt 5, 284 = JZ 1954 S 293).

    Der 5. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 1952 (NJW 1953, 430) erklärt, ein Irrtum über den Begriff "derselben Rechtssache" sei als Verbotsirrtum anzusehen (ebenso BGHSt 5, 284).

    Dagegen hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 5, 301 schon dargelegt, dass das "entgegengesetzte Interesse" ein echter Tatumstand im Sinne des § 59 StGB und deshalb die irrige Annahme, zwischen mehreren Beteiligten bestehe kein Interessengegensatz, ein Tatbestandsirrtum sei (ebenso BGHSt 5, 284).

    Wenn der Angeklagte trotz Kenntnis der Sachlage seine anwaltliche Tätigkeit für Frau H. weiter entfaltet und sein Tun auch für erlaubt gehalten haben sollte, so irrte er nunmehr über die Rechtswidrigkeit der Tatbestandsverwirklichung (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284) [BGH 19.01.1954 - 1 StR 575/53].

  • BGH, 20.11.1952 - 4 StR 850/51
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Die Gebundenheit des Anwalts dauert über die Beendigung des Auftrages, d.h. hier die eigentliche Verteidigung, hinaus fort (BGHSt 4, 83 [BGH 20.11.1952 - 4 StR 850/51]); wann sie erlischt, kann nur für den Einzelfall entschieden werden.

    Wenn der Angeklagte trotz Kenntnis der Sachlage seine anwaltliche Tätigkeit für Frau H. weiter entfaltet und sein Tun auch für erlaubt gehalten haben sollte, so irrte er nunmehr über die Rechtswidrigkeit der Tatbestandsverwirklichung (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284) [BGH 19.01.1954 - 1 StR 575/53].

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Beide Annahmen hat das Landgericht als einen unverzeihlichen Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) gewürdigt; dagegen bestehen teilweise rechtliche Bedenken.
  • BGH, 11.12.1952 - 5 StR 639/52
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Der 5. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 1952 (NJW 1953, 430) erklärt, ein Irrtum über den Begriff "derselben Rechtssache" sei als Verbotsirrtum anzusehen (ebenso BGHSt 5, 284).
  • BGH, 16.12.1952 - 2 StR 198/51
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Wenn der Angeklagte trotz Kenntnis der Sachlage seine anwaltliche Tätigkeit für Frau H. weiter entfaltet und sein Tun auch für erlaubt gehalten haben sollte, so irrte er nunmehr über die Rechtswidrigkeit der Tatbestandsverwirklichung (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284) [BGH 19.01.1954 - 1 StR 575/53].
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Das Landgericht hält den Irrtum des Angeklagten für nicht entschuldbar, weil er es unterlassen habe, sich mit äusserster Sorgfalt über die Rechtmässigkeit seines Verhaltens zu vergewissern; insoweit bewegen sich die Urteilsausführungen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 5 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52]).
  • BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52

    Reichsbankbestände - § 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Wenn der Angeklagte trotz Kenntnis der Sachlage seine anwaltliche Tätigkeit für Frau H. weiter entfaltet und sein Tun auch für erlaubt gehalten haben sollte, so irrte er nunmehr über die Rechtswidrigkeit der Tatbestandsverwirklichung (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284) [BGH 19.01.1954 - 1 StR 575/53].
  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 575/53
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
    Wenn der Angeklagte trotz Kenntnis der Sachlage seine anwaltliche Tätigkeit für Frau H. weiter entfaltet und sein Tun auch für erlaubt gehalten haben sollte, so irrte er nunmehr über die Rechtswidrigkeit der Tatbestandsverwirklichung (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284) [BGH 19.01.1954 - 1 StR 575/53].
  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55

    Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß alle Verfahren "dieselbe Rechtssache" im Sinne des § 356 StGB betrafen, weil die den Gegenstand der Verurteilung des Mannes bildenden Straftaten auch Entscheidungsgrundlage des Scheidungs- und des Familienrechtsverfahrens waren (BGH 4 StR 762/53 vom 14. April 1954).

    In dieser Richtung wird der Tatrichter in der neuen Verhandlung die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erörterten rechtlichen Gesichtspunkte über den Tatbestands- und Verbotsirrtum beim Parteiverrat zu beachten haben (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284, 301; 7, 17, 261; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter derselben Rechtssache im Sinne dieser Vorschrift die Gesamtheit der bei einem Sachverhalt in Betracht kommenden Tatsachen und Interessen zu verstehen, ganz gleich, welche Ansprüche im einzelnen aus ihm hergeleitet werden, ob sie sich in, ihrem Gegenstand, ihrer Begründung oder in der Person des Gegners unterscheiden (BGHSt 5, 301; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).

  • BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54

    Rechtsmittel

    Demgemäss ist es denn auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Irrtum über den Begriff derselben Rechtssache ein Verbotsirrtum ist (NJW 1953, 430 Nr. 16; 4 StR 762/53 vom 14.4.1954; BGHSt 7, 17).
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