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   BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67   

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https://dejure.org/1967,6820
BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67 (https://dejure.org/1967,6820)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1967 - 4 StR 20/67 (https://dejure.org/1967,6820)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1967 - 4 StR 20/67 (https://dejure.org/1967,6820)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Totschlag zu Mord - Mordmerkmal der Heimtücke - Sachrüge im Revisionsverfahren

 
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  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Heimtückisch tötet, wer die Arglosigkeit und die Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt, um es zu töten (BGHSt 2, 60, 61 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 19, 321, 322) [BGH 09.06.1964 - 1 StR 105/64].

    In diesem Zeitpunkt versah sie sich keines Angriffs; im Gegenteil, sie liebte und vertraute dem Angeklagten, während sie ihn davon abzubringen versuchte, seinen Selbstmordgedanken weiter nachzugehen (vgl. BGHSt 2, 60, 61) [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51].

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Heimtückisch tötet, wer die Arglosigkeit und die Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt, um es zu töten (BGHSt 2, 60, 61 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 19, 321, 322) [BGH 09.06.1964 - 1 StR 105/64].

    Das ist Tatfrage (vgl. BGHSt 6, 120, 121) [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53].

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Das "Tückische" eines solchen Verhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder dessen Durchführung wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 20, 301, 302) [BGH 06.12.1965 - 4 StR 556/65].

    Die Bestrafung wegen Mordes setzt zur inneren Tatseite voraus, daß der Täter die Umstände, die die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausmachen, erkannt und in seine Vorstellung aufgenommen hat, er nütze sie aus (BGHSt 11, 139, 144) [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57].

  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Heimtückisch tötet, wer die Arglosigkeit und die Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt, um es zu töten (BGHSt 2, 60, 61 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 19, 321, 322) [BGH 09.06.1964 - 1 StR 105/64].

    Hat der Angeklagte dagegen den Würgegriff aus anderen Gründen vorübergehend gelockert, ohne seinen Tötungsvorsatz aufzugeben, sei es, wofür seine Frage sprechen könnte, um noch einmal von Ursula die Bestätigung ihrer Liebe zu hören, sei es auch, daß er erwogen hatte, im Falle einer befriedigenden Antwort die weitere Verfolgung seines Tötungsplans aufzugeben, ist es ohne Belang, ob Ursula weiterhin arglos war oder nicht; denn in einem solchen Fall ist nur die Lage bei Beginn des - ersten - Angriffs maßgebend (vgl. BGHSt 19, 321, 322 [BGH 09.06.1964 - 1 StR 105/64]; BGH Urt. v. 21. Dezember 1966 - 4 StR 396/66 -).

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51
    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Daß er List, Falschheit oder Berechnung aufwendet, um an sein Opfer heranzukommen, also dessen Arg- und Wehrlosigkeit selbst herbeiführt, ist nicht notwendig (vgl. BGH Urt. v. 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - in LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGH Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62 -).
  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Daß sie der Meinung war, er habe sie früher einmal mit Erschießen bedroht (UA 6, 12), falls sie ihn nicht heirate, ist bedeutungslos (vgl. BGHSt 7, 218, 221) [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54].
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 405/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Es genügt, wenn er dieses Bewußtsein bei Beginn des auf Tötung gerichteten Angriffs gehabt hat (BGH Urt. v. 13. Oktober 1959 - 1 StR 405/59 -).
  • BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Daß er List, Falschheit oder Berechnung aufwendet, um an sein Opfer heranzukommen, also dessen Arg- und Wehrlosigkeit selbst herbeiführt, ist nicht notwendig (vgl. BGH Urt. v. 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - in LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGH Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62 -).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Das "Tückische" eines solchen Verhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder dessen Durchführung wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 20, 301, 302) [BGH 06.12.1965 - 4 StR 556/65].
  • BGH, 21.12.1966 - 4 StR 396/66

    Bestimmung der Anforderungen an das Mordmerkmal "heimtückisch"

    Auszug aus BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67
    Hat der Angeklagte dagegen den Würgegriff aus anderen Gründen vorübergehend gelockert, ohne seinen Tötungsvorsatz aufzugeben, sei es, wofür seine Frage sprechen könnte, um noch einmal von Ursula die Bestätigung ihrer Liebe zu hören, sei es auch, daß er erwogen hatte, im Falle einer befriedigenden Antwort die weitere Verfolgung seines Tötungsplans aufzugeben, ist es ohne Belang, ob Ursula weiterhin arglos war oder nicht; denn in einem solchen Fall ist nur die Lage bei Beginn des - ersten - Angriffs maßgebend (vgl. BGHSt 19, 321, 322 [BGH 09.06.1964 - 1 StR 105/64]; BGH Urt. v. 21. Dezember 1966 - 4 StR 396/66 -).
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