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   BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09   

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https://dejure.org/2010,140
BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,140)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,140)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,140)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 BGB
    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfalls; Schadenminderungspflicht des Käufers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 281, 325, 254
    Nutzungsausfallschaden neben mangelbedingtem Rücktritt möglich; Schadensminderungsobliegenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens neben der Geltendmachung des Rücktritts des Käufers bei Vorliegen eines Mangels des gekauften Kraftfahrzeugs; Pflicht des Käufers eines mangelhaften Kraftfahrzeugs zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ersatz des Nutzungsausfallschadens trotz Rücktritt des Käufers

  • Betriebs-Berater

    Ersatzfähigkeit mangelbedingten Nutzungsausfallschadens neben dem Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rewis.io

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfalls; Schadenminderungspflicht des Käufers

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfalls; Schadenminderungspflicht des Käufers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 281; BGB § 325; BGB § 254
    Anspruch auf Ersatz mangelbedingten Nutzungsausfallschadens nach mangelbedingtem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 281; BGB § 325
    Anspruch auf Ersatz eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens neben der Geltendmachung des Rücktritts des Käufers bei Vorliegen eines Mangels des gekauften Kraftfahrzeugs; Pflicht des Käufers eines mangelhaften Kraftfahrzeugs zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsausfall beim Fahrzeugmangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH erweitert Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen defekt - Käuferin kann auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Vertrag

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Auch nach Rücktritt des Kfz-Käufers Anspruch auf Nutzungsausfall

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leihwagen: Kfz-Händler muss bei Rücktritt wegen Mängeln auch Nutzungsausfallschaden ersetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatz des Nutzungsausfallschadens für den Käufer auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 325, 254, 280, 281, 437 Nr. 3
    Ersatz des Nutzungsausfallschadens trotz Rücktritts des Käufers

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mangelbedingter Nutzungsausfall nach Rücktrittserklärung wird gemäß §§ 280 Abs. 1 u. 3, 281 BGB ersetzt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt? (IBR 2010, 1277)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2426
  • ZIP 2010, 1449
  • MDR 2010, 804
  • NZV 2010, 500
  • VersR 2010, 1463
  • BB 2010, 1751
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann ein Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Kaufpreises (§ 437 Nr. 2, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 346 Abs. 1 BGB), auf Erstattung der Kosten für den Austausch defekter Teile (§ 437 Nr. 2, § 347 Abs. 2 BGB bzw. § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, § 325 BGB) und für die Fehlersuche (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, § 325 BGB), auf Ersatz eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, § 325 BGB; vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 13) und auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten (§ 280 Abs. 1 BGB), jeweils nebst Zinsen, nicht verneint werden.

    Dabei wird das Berufungsgericht bezüglich des Anspruchs auf Ersatz eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens für den Zeitraum von einem Jahr zunächst zu berücksichtigen haben, dass ein auch im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag gegebener Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens (vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn. 8 ff., vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO Rn. 25 ff.) grundsätzlich nicht schon deswegen entfällt, weil der Kläger die Möglichkeit hatte, zur Überbrückung des Fahrzeugausfalls kostenfrei auf einen Pkw seiner Eltern zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2013 - VI ZR 363/11, NJW 2013, 1151 Rn. 23 mwN).

    Falls dies nicht der Fall sein sollte, wäre abschließend zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663 Rn. 10 mwN und vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO Rn. 32 ff.).

  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Der Gläubiger soll nunmehr die Rechtsfolgen beider Rechtsbehelfe miteinander kombinieren können, obwohl das ursprüngliche Schuldverhältnis durch die Erklärung des Rücktritts in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 188; Senatsurteile vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 15; vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn. 10; siehe hierzu auch BGH, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 134/16, NJW 2017, 3438 Rn. 18 ff.).

    (aa) Indes gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 325 BGB dem Gläubiger über den oben beschriebenen Anwendungsbereich - die Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO Rn. 15, 22) - hinaus hätte ermöglichen wollen, die bindenden Rechtswirkungen eines bereits wirksam gewordenen Rücktritts (§§ 346 ff. BGB) wieder rückgängig zu machen und sich stattdessen für die Geltendmachung eines kleinen Schadensersatzanspruchs (§ 281 Abs. 1 Satz 1 BGB), also für das Behalten der mangelbehafteten Kaufsache unter Liquidation mangelbedingter Vermögenseinbußen, zu entscheiden (vgl. auch Lögering, aaO).

    Die Vorschrift des § 325 BGB stellt mit ihrer in den Gesetzesmaterialien verdeutlichten Zielsetzung lediglich eine punktuelle Durchbrechung dieser im System angelegten Alternativität dar, die vom Gesetzgeber deswegen für erforderlich gehalten wurde, weil der Käufer nach altem Recht nur bei Wahl des Schadensersatzes, nicht aber bei der Wandelung die Rechtsfolgen beider Rechtsbehelfe kombinieren konnte (BT-Drucks. 14/6040, S. 188; vgl. auch Senatsurteile vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO; vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, aaO; siehe hierzu auch BGH, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 134/16, aaO Rn. 17 f.).

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

    Vielmehr kann er zu einer Überprüfung des Fahrzeugs nur aufgrund besonderer Umstände, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, gehalten sein (Senatsurteile vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 10/80, aaO; vom 3. November 1982 - VIII ZR 282/81, aaO; vom 21. Januar 1975 - VIII ZR 101/73, BGHZ 63, 382, 386 f.; vom 11. Juni 1979 - VIII ZR 224/78, aaO), etwa dann, wenn er die Vorschädigung eines zu veräußernden Fahrzeugs kennt (Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 29 mwN).
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