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   BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10   

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BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10 (https://dejure.org/2011,6012)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 4 StR 501/10 (https://dejure.org/2011,6012)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10 (https://dejure.org/2011,6012)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des Zeugen bei einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage und des wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verfahren bei der Täteridentifizierung durch Lichtbildvorlage - Vorzug der sequentiellen Fotovorlage

  • Wolters Kluwer

    Keine unzulässige Suggestion des Tatzeugen durch die Mitteilung über das Vorhandensein eines Tatzeugen in jeder Bildserie bei der Durchführung einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des Zeugen bei einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage und des wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des Zeugen bei einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage und des wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 648
  • StV 2012, 326
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Bei einem Freispruch unterliegt der Überprüfung auch, ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 6. November 1998 aaO; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 aaO; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).

    Bei einem Freispruch unterliegt der Überprüfung auch, ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 6. November 1998 aaO; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).

    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 aaO).

  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92

    Darlegung der wesentlichen Grundzüge der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Es bedarf insoweit jeweils einer umfassenden Abwägung, bei der die besonderen Umstände des Falles - hier: nächtlicher Angriff von vier Tätern auf ein schlafendes Opfer - zu bedenken sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98, NStZ 1999, 153; Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 410/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14).

    Für den Fall, dass es für die Überzeugungsbildung auch auf eine sog. Weg-Zeit-Berechnung ankommen sollte, weist der Senat vorsorglich auf den möglicherweise eingeschränkten Beweiswert einer solchen Berechnung hin (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 aaO).

  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 aaO; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 aaO; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 588/92

    Zum Beweiswert des Ergebnisses einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Danach versteht es sich von selbst, dass Kommentare seitens der Vernehmungsbeamten aus Anlass der Vorlage einzelner Lichtbilder das Ergebnis einer Wiedererkennungsleistung ebenso entscheidend entwerten können wie die fehlerhafte Ausgestaltung von Lichtbildbögen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 588/92, StV 1993, 234 [Beamter weist auf das Lichtbild des Verdächtigen besonders hin]; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266 [Bild des Verdächtigen größer als die anderen]).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Es bedarf insoweit jeweils einer umfassenden Abwägung, bei der die besonderen Umstände des Falles - hier: nächtlicher Angriff von vier Tätern auf ein schlafendes Opfer - zu bedenken sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98, NStZ 1999, 153; Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 410/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11

    Anforderungen an die Wahllichtbildvorlage und Verwertbarkeit sowie Beweiswert bei

    Dabei ist es vorzugswürdig, wenn dem Zeugen die Lichtbilder nicht gleichzeitig sondern nacheinander (sequentiell) vorgelegt werden (BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, StV 2000, 603; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10; generell zur sequentiellen Vorlage Odenthal NStZ 2001, 580 ff. mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Damit genügte die Wahllichtbildvorlage nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an ihre Durchführung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 ? 1 StR 524/11, NStZ 2012, 172, 173; vom 9. März 2000 ? 4 StR 513/99, StV 2000, 603; Urteil vom 14. April 2011 ? 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649).

    Der Zeuge kann und muss vielmehr bei jedem einzelnen Bild bzw. bei jeder einzelnen Person ausschließlich auf sein aktuelles Erinnerungsbild zurückgreifen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 ? 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Die im Ermittlungsverfahren liegenden Fehler, dass zum einen nicht die gegenüber der Wahllichtbildvorlage zuverlässigere und bei eineiigen Zwillingen als Tatverdächtigte auch gebotene Wahlgegenüberstellung, zum anderen auch nicht die zuverlässigere sequentielle (sukzessive) Wahllichtbildvorlage gewählt wurde (vgl. dazu Nr. 18 RiStBV, BGH, Urteil vom 14. April 2011, 4 StR 501/10; BGH Beschluss vom 9. November 2011, 1 StR 524/11, jew. m.w.N., zit. n. juris, zur Problematik siehe auch: Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung, 4. Aufl., Rdnr. 1257 ff.; Sander in: LR, StPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 82) und schließlich fast drei Jahre auseinanderliegende Fotos der tatverdächtigen Zwillinge der Zeugin vorgelegt wurden, kann nicht mehr korrigiert oder ausgeglichen werden.
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Zum anderen setzt sich die Strafkammer nicht mit dem eingeschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung auseinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteile vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 650; vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266, 267; vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

    Die Bilder waren ihnen hierbei aber nicht - was wegen des höheren Beweiswertes vorzugswürdig gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649) - sequentiell, sondern nebeneinander vorgelegt worden.
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 337/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter)

    Das neue Tatgericht wird auch Gelegenheit haben, den Beweiswert der Wiedererkennungsleistung der Zeugin A. anhand der konkreten Umstände der Wahllichtbildvorlage und deren Dokumentation (Vorlage mehrerer "sequentieller Wahllichtbildvorlagen, bestehend aus jeweils acht Personen", die die Zeugin bei sich zu Hause selbst habe durchblättern und beliebig lange betrachten können) umfassend neu zu beurteilen (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 2020 - 4 StR 544/19, NStZ 2020, 499; vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648; Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11, NJW 2012, 791) und in eine Gesamtwürdigung (dazu vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19; BGH, Urteile vom 11. Oktober 2016 ? 5 StR 181/16; vom 2. Dezember 2015 - 1 StR 292/15 je mwN) einzustellen.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3) Ss 188/15

    Strafverfahren: Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage;

    Es wurde seitens der Ermittlungsbehörden auch kein Versuch unternommen, die Zeugin A.-L. A. bei dieser Lichtbildvorlage in irgendeiner Form zu beeinflussen (BGH NStZ 2011, 648).
  • LG Traunstein, 14.07.2021 - 7 KLs 220 Js 28064/20

    Betrug durch Vorspiegelung von finanzieller Beteiligung im Gegenzug zur

    Der Zeuge kann und muss vielmehr bei jedem einzelnen Bild bzw. bei jeder einzelnen Person ausschließlich auf sein aktuelles Erinnerungsbild zurückgreifen (vgl. BGH Urt. v. 14.4.2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649; NStZ 2020, 499 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3)Ss188/15

    Revision des Angeklagten

    Es wurde seitens der Ermittlungsbehörden auch kein Versuch unternommen, die Zeugin Anna-Lena Alt bei dieser Lichtbildvorlage in irgendeiner Form zu beeinflussen (BGH NStZ 2011, 648 ).
  • LG Dortmund, 20.12.2018 - 32 KLs 33/18
    Beweiswert kommt der Identifizierung im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage dann zu, wenn der Zeuge eine wirkliche Auswahl unter mehreren Personen treffen kann, auf die alle zuvor bei seiner Personenbeschreibung angegeben Merkmale zutreffen (vgl. BGH NStZ 2011, 648).
  • LG Köln, 17.11.2021 - 110 KLs 21/21
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